Antrag: Mehr Mobilität für FußgängerInnen in Trier
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Aufnahme des nachstehenden Antrags in den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26.02.2009.
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Situation der FußgängerInnen in Trier zu überprüfen und zu optimieren.
In einem ersten Schritt sind hierzu häufig frequentierte Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten zu kontrollieren, deren Querung für FußgängerInnen nur mit erhöhtem Zeitaufwand möglich ist (1).
Dem Dezernatsausschuss IV ist ein Bericht über die Ergebnisse der Messungen zur Beratung der weiteren Vorgehensweise vorzulegen.
Vorhandene Fußgängerquerungshilfen sind auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Für Straßen an denen häufige Querungen von FußgängerInnen stattfinden sind Möglichkeiten barrierefreier Querungshilfen zu überprüfen.
Die Ergebnisse einer Voruntersuchung sind dem Dezernatsausschuss IV zur Beratung der weiteren Vorgehensweise vorzulegen.
Begründung:
Das zu Fuß Gehen ist die umweltfreundlichste, günstigste und somit sozialverträglichste Art der Fortbewegung in der Stadt. Dennoch fällt die Betrachtung des Fußverkehrs bei den Auseinandersetzungen um Kraftfahrzeug- und Radverkehr oft unter den Tisch. Lichtsignalanlagen zwingen FußgängerInnen zur Hetze, oft ist eine Querung von Straßen, wie z.B. der Südallee (Bsp. Stadtbad-Ampel) nur in mehreren Teilschritten mit längeren Wartezeiten möglich.
1 Wartezeiten von mehr als 40 Sekunden sind zu vermeiden, bei bedarfsgesteuerten Fußgänger-Lichtsignalanlagen sollte bereits nach 7 Sekunden eine Freigabezeit erfolgen ( EFA, 3.3.5.1); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV(Hrsg.), Köln 2002.
Andere Lichtsignalanlagen, wie z.B. die Querung von der Brückenstraße zur Fußgängerzone Fleischstraße, scheinen das hohe FußgängerInnenaufkommen zu ignorieren und zeigen auch dann noch Auto-Grün an, wenn keine Autos mehr zu sehen sind. Die Wartezeit ist für Fußgehende ist mit ca. 80 Sekunden doppelt so lang wie empfohlen.
Hier wäre z.B. eine flexible Lichtsignalschaltung im Sinne einer Verkehrsabhängigen Abbruchschaltung zu prüfen (RiLSA 7.3.2). (1)
Querungshilfen, z.B. an der Lichtsignalanlage Engelstraße-Porta Nigra berücksichtigen die Barrierefreiheit nicht obwohl insbesondere bei dieser Querung aufgrund der Nähe zu Krankenhäusern, Pflegeheimen und integrativen Wohnanlagen Barrierefreundlichkeit unabdingbar ist.
An anderen Straßen, wie z.B. im Bereich der neuen (und alten) Aulbrücke fehlen Querungshilfen komplett, obwohl die zu gering dimensionierten Gehwege Querungen erforderlich machen. Dies betrifft auch die- Bushaltestelle St. Urban, Bonner Straße und den fehlenden Übergang von der Bahnüberführung Moselradweg nördlich der Kaiser-Wilhelm-Brücke.
Zu prüfen wäre ebenfalls die Möglichkeit des „Rundum-GRÜNS“ für Fußgänger wie z.B. Kreuzung Paulin-Zeughaustraße mit der Möglichkeit einer diagonalen Querung für Fußgehende Auch Konflikte wie fehlende Sichtbeziehungen bei gleichzeitiger Grünphase für abbiegende Fahrzeugen und Fußgängerfreigabe sind zu untersuchen. (RiLSA 7.3.6 und 7.3.4).
An etlichen Stellen besteht Handlungsbedarf im Sinne der FußgängerInnen. Um entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können, sind zunächst erforderliche Vorarbeiten zu leisten.
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu Lichtsignalanlagen und Querungshilfen soll der zuständige Dezernatsausschuss IV dann über die weitere Vorgehensweise zur Optimierung der Situation der FußgängerInnen beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Matatko
(1) RiLSA 1992. Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.), Köln 1998.
|