Themen

Thema Datum

Bebauungsplan BU 13 Im Freschfeld

11.11.08


Antrag: Ergänzungsantrag zu TOP 25 (Bebauungsplan BU 13 Im Freschfeld)


Der Stadtrat möge beschließen:

Die DS 363/2008 „Bebauungsplan BU 13 Im Freschfeld – Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist durch Zielvorgaben im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energie sowie sparsamer und effizienter Energienutzung zu ergänzen.

Begründung:

Durch die Ergänzung im Jahre 2004 der Zielvorgaben des Baugesetzbuch in § 1 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass die Kommunen befugt sind, zukünftig in der Bauleitplanung auch auf den „allgemeinen Klimaschutz“ und die Energieeffizienz zielende Regelungen zu treffen.
Auf Grund der Ergänzungen kann deshalb von der Zulässigkeit klimaschutzbezogener Regelungen ausgegangen werden. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind deshalb insbesondere zu berücksichtigen gemäß § 1 Abs 6 Nr.7 Buchstabe f: „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie“.

Festsetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien sind nach § 9 Abs.1 Nr.23 Buchstabe b BauGB 2004 möglich. Danach kann verlangt werden, dass in einem Baugebiet „bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energie wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen“.
Festsetzungen mit Zielwerten für die CO2–Minderung sind bei Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien und bei baulichen Vorkehrungen zur Wärmedämmung gemäß nach § 9 Abs.1 Nr.23 und Nr. 24 denkbar.

Mit freundlichen Grüßen



Abstimmungsergebnis: positiv modifiziert angenommen


zurück zu Themen