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Frauenförderplan / Gender Budgeting

12.03.09


Ein Frauenförderplan wurde 1996 erstellt. Eine Überprüfung alle zwei Jahre ist gemäß Landesgleichstellungsgesetz (LGG) § 6 vorgesehen. Diese erfolgte nicht.
Eine „Fortschreibung“ wurde dem Steuerungsausschuss in 2001 vorgelegt. Die Neuerstellung muss gemäß LGG nach sechs Jahren erfolgen. Dies ist nicht geschehen, trotz expliziten Beschlusses des Steuerungsausschuss im Februar 2007 auf Antrag Bündnis 90/Die Grünen.
Wir bitten um Stellungnahme.

Anfrage: Erstellung eines Frauenförderplans für Trierer Stadtverwaltung

Ein Frauenförderplan wurde 1996 erstellt. Eine Überprüfung alle zwei Jahre ist gemäß Landesgleichstellungsgesetz (LGG) § 6 vorgesehen. Diese erfolgte nicht.
Eine „Fortschreibung“ wurde dem Steuerungsausschuss in 2001 vorgelegt. Die Neuerstellung muss gemäß LGG nach sechs Jahren erfolgen. Dies ist nicht geschehen, trotz expliziten Beschlusses des Steuerungsausschuss im Februar 2007 auf Antrag Bündnis 90/Die Grünen.

Wir bitten um Stellungnahme.



Anfrage: Gender Budgeting in der Haushaltsplanung (1)


Auf unsere Anfrage vom Dezember 2008 wie die die Verwaltung den HH-Entwurf 2009 im Hinblick auf Gender-Budgeting beurteilt, erhielten wir folgende Antwort:

„Das Thema Gender-Mainstreaming / Gender-Budgeting fließt als Dauerthema und durchgängige Gleichstellungsorientierung beständig in das Handeln der Gesamtverwaltung und somit auch in den Haushalt der Stadt Trier ein“.
Wir bitten um Auskunft::
Wie definiert die Trierer Stadtverwaltung „Gender-Budgeting“, wie ist die angewandte Methode?
Bitte zwei konkrete Beispiele aus dem aktuellen Haushaltsentwurf 2009 benennen, wo die Anwendung erfolgte.


Mit freundlichem Gruß
Ursula Britz



(1) Erste Initiativen der Implementierung von GB in Freiburg, Köln, Mannheim, München, Berlin:
http://www.genderkompetenz.info/gendermainstreaming/beispiele/kommune/


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