Anfrage

Thema Datum

Kindertagesstätte Trimmelter Hof

25.09.08


Antwort zur Anfrage: Kindertagesstätte Trimmelter Hof



Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.09.2008


Frau Beigeordnete Kaes-Torchiani beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.09.2008 zum Thema „Kindertagesstätte Trimmelter Hof“ wie folgt:


Frage 1:

Von wem wurde die Bauüberwachung ausgeführt und die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung getätigt?

Antwort zu Frage 1:

Mit der Gesamtmaßnahme beauftragt wurden die Architekten Funk + Schröder aus Darmstadt, die als Sieger des damals ausgelobten Architekturwettbewerbes hervorgegangen sind.
Aufgrund der räumlichen Distanz wurde seitens des Büros Funk + Schröder das Trierer Architekturbüro BKS mit den Leistungsphasen 6, 7 und 8 (Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung mit Abnahmen) beauftragt.
Es bestand jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Trier und dem Büro BKS.


Frage 2:

Warum wurden Mängel wie die undichten äußeren Leibungsbretter-Blendrahm-Fugen und Fenster-Fachwerk-Fugen durch die seit 10 Jahren regelmäßig Niederschlagwasser in den Kern der Außenwände eindringt/sickert sowie weitere Mängel - die alle auf Planungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsmängel zurückzuführen sind - nicht erkannt?

Antwort zu Frage 2:

Das Eindringen der Feuchtigkeit in die Außenwände ist ein versteckter Mangel, der äußerlich nicht erkennbar war.
Seitens des Nutzers gab es immer wieder Hinweise auf Geruchsbelästigungen. Hier wurde auch sofort Ursachenforschung betrieben.
Da man immer wieder fündig wurde (Mäusebefall, Siebenschläfer, falsch verwendete Reinigungsmittel, u. ä.) und es auch nach dem Abstellen dieser Quellen scheinbar besser wurde, glaubte man immer wieder die Ursache für die Geruchsbelästigungen gefunden zu haben. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass sich das Objekt in der Verwaltung des nutzenden Amtes befindet, das Hochbauamt, bzw. das Amt für Gebäudewirtschaft wurde nur im Auftrag tätig, wenn es zur Durchführung von Bauunterhaltsmaßnahmen hinzugezogen wurde.


Frage 3:

Wann lief die Gewährleistungsfrist ab und wieso wurde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist keine Begehung zur Feststellung nachträglich aufgetretener Mängel getätigt?

Antwort zu Frage 3:

Die Gewährleistung der Arbeiten des 1997 fertig gestellten Gebäudes liefen 1998 bis 1999 aus, die Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wurde von dem beauftragten Architekturbüro durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Mängel erkennbar.


Frage 4:

Wird die Stadt in Anbetracht der aktuellen Beispiele (Kindergärten, Hindenburgstr.) zukünftig vor Ablauf von Gewährleistungsfristen ähnliche bauliche Objekte begehen und nach Mängelfreiheit untersuchen?

Antwort zu Frage 4:

Bei allen Maßnahmen, die das Amt für Gebäudewirtschaft betreut, werden vor Ablauf der Gewährleistungsfristen die betreffenden Arbeiten kontrolliert.
Hierzu wurde schon vor vielen Jahren extra eine "Wiedervorlageliste" eingeführt, bei der alle ausgeführten Leistungen jeweils einen Monat vor Ablauf der Gewährleistung aufgerufen und durch den entsprechenden Bauleiter auf Mängel hin kontrolliert werden.


Frage 5:

Welches städtische Dezernat bzw. Amt war bei den unter Punkt 4 genannten Beispielen für die Fachplaner vorrangiger Ansprechpartner? Können Sie unsere Ansicht bestätigen, dass Bauaufgaben federführend von Ämtern innerhalb des Dezernates IV bearbeitet und begleitet werden sollten?

Antwort zu Frage 5:

Beim Kindergarten Trimmelter Hof (Bauherr Jugendamt) war das Amt für Gebäudewirtschaft Ansprechpartner für die Fachplaner.
Beim Verwaltungsgebäude Hindenburgstraße war das Amt für Gebäudewirtschaft nicht involviert. Das Bauherrenamt (Amt 83) bediente sich der Hilfe der Ämter 60 (Bauverwaltungsamt) und 14 (Rechnungsprüfungsamt).
Wir teilen Ihre Ansicht, dass die Bauaufgaben grundsätzlich immer von Baufachleuten betreut werden sollten.


Zusatzfrage von Ratsmitglied Heinrich:

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen. Es ist kaum nachvollziehbar für Außenstehende, dass solche gravierenden Mängel über 10 Jahre hinweg nicht festgestellt wurden und erst nach so einem langen Zeitraum dann festgestellt werden.
Meine Frage richtet sich daher weniger an Sie, Frau Kaes-Torchiani, sondern an Herrn Bernarding, der diesen Kindergarten, die Planung und auch die Unterhaltungsmaßnahmen betreut. Mich würde interessieren, ob Sie Unterhaltungsmaßnahmen, die erforderlich sind, selbständig feststellen bzw. untersuchen und wie oft Sie gemeinsam mit dem Amt für Gebäudewirtschaft Begehungen durchführen, um eine Prioritätenliste für etwaige Mängelbehebungen durchführen.

Antwort von Bürgermeister Bernarding:

Grundsätzlich werden Unterhaltungsmaßnahmen von dem zuständigen Personal im Kindertagesstättenbereich mit dem zuständigen Amt und mit dem Amt für Gebäudewirtschaft durchgeführt, nicht selbständig durch das Personal in den Kindertagesstätten. Grundsätzlich wird Fachpersonal hinzugezogen. Dies geschieht regelmäßig. Oder es geschieht nach einem besonderen Bedarf. Hier im konkreten Fall ist es nach besonderem Bedarf immer wieder geschehen, wenn bestimmte Mängel aufgetreten waren, bspw. Geruchsbelästigungen, die dann auch behoben wurden. Oder das Amt für Gebäudewirtschaft hat im Rahmen der üblichen Kontrollen das Ganze kontrolliert.


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