Antwort zur Anfrage: Aulbrücke, Vorlage 022/2008?
Ausbau Aulstraße
Ihr Schreiben vom 14.2.2008 „Aulbrücke, Vorlage 022/2008“
Sehr geehrter Herr Heinrich,
o.g. Schreiben stellen Sie zur Vorlage 022/2008 zur Variante „Erneuerung des Überbaus“ verschiedene Fragen, die ich Ihnen gern im folgenden beantworten möchte.
zu 1) Auswirkungen auf den Regionalbahnhaltepunkt
Der Bau des Regionalhaltepunktes wird bei der Variante „Erneuerung des Überbaus“ im Vergleich zur Variante „Brückenneubau“ nur mit erhöhten Kosten und erhöhtem technischen Aufwand realisierbar sein. Die Querungsstellen im Bereich der Albana- und Weiherstraße, um die vorhandene südlich gelegene Fußgängerbrücke benutzen zu können, sind aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse kritisch zu sehen und als Gefahrenpunkte einzustufen. Die Einrichtung von gesicherten Fußgängerquerungsstellen (Zebrastreifen) ist nicht möglich.
Die genauen Auswirkungen auch in finanzieller Hinsicht kann ich Ihnen derzeit noch nicht mitteilen, da noch keine detaillierten Planungen des Haltepunktes vorliegen und für die Variante „Erneuerung des Überbaus“ lediglich die Vorplanung erstellt ist.
zu 2) Widerlager
Die Widerlager wurden anhand der vorliegenden Brückenpläne von dem beauftragten Ingenieurbüro statisch nachgerechnet. Durch die Verstärkung der Widerlager wird beim bisherigen Kenntnisstand eine ausreichende Tragfähigkeit der Unterbauten erreicht.
Das Ingenieurbüro hat zur Erstellung der Vorplanung die Widerlager von außen begutachtet, es sind von außen keine erheblichen Mängel ersichtlich. Eine genauere Beurteilung der Bausubstanz der Widerlager ergibt sich erst nach weiteren Erkundungen, die im Rahmen der weiteren Planungsschritte erfolgen werden.
zu 3) Lebensdauer der Unterkonstruktion
Der neue Stahlüberbau hat eine Lebensdauer von ca. 70 Jahren. Die Lebensdauer der Unterkonstruktion kann bei dem derzeitigen Untersuchungsstand nur geschätzt werden. Wie schon unter Punkt 2 aufgeführt ist die statische Tragfähigkeit mit der Verstärkung gewährleistet, jedoch liegt zur Zeit keine weitere Beurteilung der Bausubstanz vor. Nach Einschätzung des Fachbüros werden die Unterbauten voraussichtlich genauso lange halten wie der neue Überbau. Eine Untersuchung der Bausubstanz der Widerlager kann wie vor beschrieben erst in den weiteren Planungsschritten durchgeführt werden.
zu 4) Ersatz der Variante durch späteren Neubau
Die Verwaltung ging nach mündlicher Abstimmung zunächst davon aus, dass die Erneuerung des Überbaus nach dem Entflechtungsgesetz gefördert werden würde. Insofern hätte im Anschluss an den Ersatz des Überbaus die weitere Planung des Neubaus angeschlossen werden können. Aufgrund der Ablehnung der Förderfähigkeit der Erneuerungsvariante im Zuge einer Besprechung beim Ministerium verschiebt sich der Neubau entsprechend der Lebensdauer der teilerneuerten und verstärkten alten Konstruktion in zeitlicher Sicht.
zu 5) Kostenabweichung
Die vorliegenden Kostenermittlungen basieren auf dem derzeitigen Planungs- und Kenntnisstand. Im Zuge der weiteren Planungsschritte können natürlich noch Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten auftreten. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Variante „Erneuerung des Überbaus“ erst in der Vorplanungsphase befindet. Eine in diesem Planungsstadium erstellte Kostenschätzung stellt eine überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten dar und dient als vorläufige Grundlage der Finanzierungsüberlegungen im Gegensatz zur Variante Neubau, für die ein Entwurf erstellt wurde und dementsprechend die Kostenermittlung als Kostenberechnung genauer erfasst ist als bei der alternativen Variante.
zu 6) Finanzierung der Varianten
Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit Finanzierungsvorschläge, die in den zuständigen Gremien beraten werden müssen. Vorab findet am kommenden Dienstag ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltungsspitze und den Fraktionsvorsitzenden statt.
zu 7) Vergabe der Planungsleistungen
Bei dieser Maßnahme werden Leistungen der HOAI beauftragt, so dass eine Vergabe der Planungsleistungen freihändig erfolgt. Es wurde für die Planungen der Varianten ein Büro ausgewählt, dass einen großen Erfahrungsschatz in Hinblick auf Brückenbaumaßnahmen mit der Bahn bzw. in Bereichen von Bahnstrecken aufweist. Da die Varianten nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können, wurden die Planungsleistungen beider Varianten an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Straßenplanung wird vom Tiefbauamt erstellt. Bei übrigen Leistungen von Sonderfachleuten wie z.B. Baugrundgutachten werden andere Büros beauftragt
Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Simone Kaes-Torchiani
Beigeordnete
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