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Ergänzende Richtlinien zur Vergabepraxis der Stadt Trier

17.04.08


Antrag: Ergänzende Richtlinien zur Vergabepraxis der Stadt Trier



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten den folgenden Antrag in die Tagesordnung des Stadtrates am 24.04.2008 aufzunehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Intentionen unseres Antrages sollten die im Folgenden benannten Punkte getrennt abgestimmt werden:


1. Transparenz bei städtischen Aufträgen an Stadtratsmitglieder

Antrag:

Städtische Aufträge an beruflich selbständige Mitglieder des Stadtrates sind ohne Bindung an Auftragswerte öffentlich zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss zu prüfen, in welcher Form dies umgesetzt werden kann und bis Ende 2008 dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage einzubringen.



2. Bindung der städtischen Vergabeanweisungen für Zuwendungsempfänger

Antrag:

Empfänger von städtischen Zuschüssen sind zu verpflichten, bei Beauftragungen von Leistungen gem. VOL, VOF und VOB die entsprechende „Dienstanweisung der Stadtverwaltung Trier“ (vgl. Vorlage 389/2007) anzuwenden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Gesellschaften, bei denen sie bis zu 51 % am Stammkapital beteiligt ist, verstärkt darauf hinzuwirken, dass bei Vergabe von Leistungen gem. VOL, VOF und VOB an Dritte die in der o.g. Dienstanweisung definierten Vergabeverfahren berücksichtigt werden.


Die Begründungen erfolgen mündlich.



Mit freundlichen Grüßen

D. Heinrich



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