Antrag: Resolution:
Kommunales Wahlrecht für alle langjährig hier lebenden Migrantinnen und Migranten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten folgenden Antrag in die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 6. März 2008 aufzunehmen:
Resolution
Kommunales Wahlrecht für alle langjährig hier lebenden Migrantinnen und Migranten
Der Rat der Stadt Trier unterstützt die Landesregierung und die Landtagsfraktionen, sich auf Bundesebene für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, die die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglichen soll.
Die Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des individuellen Lebensumfeldes ist eine Voraussetzung jeder ernstgemeinten Integrationspolitik. Der Rat der Stadt Trier vertritt deshalb die Auffassung, dass jede/r, die/der hier dauerhaft ihren/seinen Lebensmittelpunkt hat, die Möglichkeit zur politischen Partizipation in Form des Kommunalen Wahlrechts bekommen sollte.
Während EU-Ausländer bereits nach dreimonatiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland das Kommunale Wahlrecht erhalten, gilt dies für Angehörige von Drittstaaten nicht. Viele von ihnen leben seit Jahren hier, engagieren sich gesellschaftlich und bezahlen wie andere ihre Steuern. Trotzdem dürfen sie politisch nicht mitbestimmen. Wir sehen keinen Grund dafür, warum das so bleiben sollte!
Wir, die im Trierer Stadtrat vertretenen Fraktionen, wollen mit dieser Resolution ein Zeichen für eine nach vorne gerichtete Integrationspolitik setzen. Wir wollen diese auch verstanden wissen als Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger, sich noch stärker in das politische und gesellschaftliche Geschehen in Trier einzumischen, um die vorhandenen Potenziale zum Wohle aller zu nutzen.
Begründung:
Viele Länder der Europäischen Union haben das Kommunale Ausländerwahlrecht bereits eingeführt (u.a. Schweden, Luxemburg und Niederlande), und berichten durchweg von positiven Erfahrungen.
Nicht jede/jeder MigrantIn, die oder der hier lebt, kann oder will die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Nichtsdestotrotz sind diese Menschen von Entscheidungen der Stadtparlamente, die Angelegenheiten der öffentlichen Daseinsvorsorge (Kindergarten, Schule, Bauplanung etc.) angehen, in gleicher Weise unmittelbar betroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch.
Mit dem Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung, in dem ein Prüfauftrag zur Frage des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer enthalten ist, hat die Debatte wieder an Aktualität gewonnen. Nicht nur der Vorstoß der Frankfurter Oberbürgermeisterin und Vizepräsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth, allen Ausländerinnen und Ausländern ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen einzuräumen, wenn diese seit vier oder fünf Jahren in der jeweiligen Stadt leben, zeigt, dass es sich nicht um eine Frage handelt, die an parteipolitische Präferenzen gebunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Rüffer
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