Antrag: Ergänzungsantrag Umweltzonen
Wir bitten den Antrag der UBM-Fraktion zu ergänzen:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zur Feinstaubbelastung und Stickstoffdioxidbelastung in der Trierer Innenstadt eine zeitnahe Einführung von Umweltzonen sinnvoll ist oder gar kurzfristig notwendig.
4. Der Aktionsplan Luftreinhaltung der Stadt Trier ist unter Berücksichtigung weiterer Schadstoffe wie der Stickstoffdioxidbelastung fortzuschreiben.
Begründung:
Der Antrag der UBM bezieht sich lediglich auf die Feinstaubbelastung. Ebenso ist der Aktionsplan der Stadt Trier (2006) nur auf die Feinstaubbelastung ausgerichtet.
Wie Recherchen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/die Grünen ergeben haben, ist dringend die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) in der Trierer Innenstadt zu berücksichtigen.
Der einzuhaltende Grenzwert gültig ab 2007 beträgt 46 ?g/m3; ab 2010 dann 40?/m3.
Der Jahresmittelwert 2000 bis 2004 liegen oberhalb bzw. auf dem zukünftigen Grenzwert; der Wert für 2006 dicht unterhalb des Grenzwertes.
Wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxidwerte nicht Feinstaubwerte - wollen Städte wie Heidelberg spätestens ab 2010 Umweltzonen einführen. Derzeit befindet sich ein Luftreinhalteplan / Aktionsplan Koblenz vor allem wegen Überschreitung NO2 - in Vorbereitung.
Anlage Werte NO2 (Trier, Kaiserstraße):
Anzeigezeitraum 1984-2008 Jahresmittelwerte
Werte 01.12.2007 01.02.2008
Farbliche Darstellung von Grenz-/Schwellenwerten wie folgt:
• NO2 - Schutz der menschl. Gesundheit: Einzuhaltender Grenzwert gültig ab 2010 (Grenzwert: 40 µg/m3) - ROT
• NO2 - Schutz der menschl. Gesundheit: Einzuhaltender Grenzwert gültig für 2007 (Grenzwert: 46 µg/m3) - ORANGE
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