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Thema Datum

Aulbrücke

14.02.08


Anfrage: Aulbrücke, Vorlage 022/2008


Sehr geehrte Frau Kaes-Torchiani,

wie in der heutigen Ausschusssitzung erwähnt, bedürfen nach unserer Auffassung folgende Punkte der Variante „Erneuerung des Überbaus“ der eindeutigen Klärung durch die Stadtverwaltung:

1. Welche Auswirkungen hat die Variante „Erneuerung des Überbaus“ auf den Regionalhaltebahnhof?
Wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob der Bahnhof an diese Brückenvariante angebunden werden kann? Sind in diesem Fall Mehrkosten zu erwarten und lassen diese sich beziffern?

2. Die geplante Überbauung wird auf die vorhandenen Widerlager aufgelegt, die für die neue Konstruktion verstärkt werden müssen. Wurde der Zustand der Widerlager inklusive der Fundamente soweit untersucht, dass Mehrkosten durch weitere statische Verstärkungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können?

3. Wie wird die Lebensdauer dieser Variante inkl. der vorhandenen Unterkonstruktion eingeschätzt?
In der bisherigen Diskussion wurden Zeiträume zwischen 15 und 50 Jahren genannt.

4. Geht die Verwaltung davon aus, dass diese Variante zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Neubau ersetzt wird und wenn ja, für wann wird die Realisierung des Neubaus nach derzeitigem Standpunkt anvisiert?

5. Die in der Vorlage genannten Baukosten ergeben sich aus einer Kostenschätzung, die aus dem derzeitigen Planungsstand resultieren. Sie sind daher nicht als Fixkosten anzusehen.
Bitte teilen Sie uns mit, welche prozentualen Kostenabweichungen bei der Schlussabrechnung gegenüber einer Kostenschätzung tolerierbar bzw. möglich sind.

6. In der oben genannten Vorlage fehlt die Aussage, wie die beiden Varianten finanziert werden sollen und wie sich die Kosten der beiden Varianten auf die Folgejahre verteilen.
Wir bitten Sie hierzu um Stellungnahme.

7. Des Weiteren bitten wir Sie um Stellungnahme, welchen Einfluss die Verwaltung bei beiden Varianten auf die Vergabe der einzelnen Planungsbüros hat. In Bezug auf die Mittelstandsförderrichtlinie vertreten wir die Auffassung, dass die Vergabe für die einzelnen Leistungen nicht im Packet, sondern einzeln ausgeschrieben oder zumindest getrennt voneinander vergeben werden sollten.

Diese Fragen wurden von uns in den vergangenen zwei Sitzungen gestellt, aber nach unserer Auffassung unzureichend beantwortet. Da wir die Thematik inhaltlich intensiv in der nächsten Fraktionssitzung diskutieren wollen, bitten wir Sie um Beantwortung dieser Fragen bis zum Montag, den 18.02.2008, 18:00 Uhr.


Mit freundlichen Grüßen
Dominik Heinrich



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