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Thema Datum

Handwerker’park’ Feyen

16.11.07


Antwort zur Anfrage: Handwerker’park’ Feyen


Handwerker- und Gewerbepark Trier-Feyen


Sehr geehrte Frau Matatko,

besten Dank für Ihr Schreiben vom 08.10.2007, mit dem Sie um Ergänzung und Beantwortung der Fragen zum Thema „Handwerker- und Gewebepark Trier-Feyen“ bitten, die ich anlässlich der Stadtratsitzung am 04.10.2007 in der Einwohnerfragestunde beantwortet habe.

Frage 1:
„Wie lauten die genauen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit das Land Fördermittel zum Bau des Handwerkerparks bewilligt?“

Die Stadt Trier hat eine Infrastrukturförderung aus dem Landesförderprogramm Rheinland-Pfalz beantragt, dessen Förderbedingungen und Richtlinien sich im wesentlichen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 06.10.1969 in der Ausgestaltung des jeweiligen Rahmenplanes (derzeit gültiger 36. Rahmenplan vom 01.01.2007) ergeben.
Unter anderem ist Voraussetzung für die Gewährung der erwarteten Infrastrukturförderung aus dem Landesförderprogramm Rheinland-Pfalz
1. die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes sowie
2. das Vorliegen bzw. der Nachweis einer ausreichenden Anzahl ansiedlungsinteressierter Betriebe.


Frage 2:
„Wie groß ist die Gesamtfläche der Grundstücke, über die Vorverträge bestehen?“
(Laut Antwort bei der Einwohnerfragestunde vom 04.10.2007 22 Vorverträge.)

Es liegen keine Vorverträge vor, sondern unterschriebene Absichtserklärungen/Reservierungen der ansiedlungswilligen Unternehmen.
Seitens der Stadt Trier wurden dem Wirtschaftsministerium im Sommer d. J. insgesamt rd. 54.000 qm Flächenanforderungen von 22 Betrieben gemeldet (wovon 19 Betriebe mit 49.600 qm als förderungswürdig im Sinne der „Positivliste“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ eingestuft wurden).
Darüber hinaus wurden zu diesem Zeitpunkt optionale Reservierungen von weiteren 4 Betrieben mit einem Flächenbedarf von 13.500 qm vorgelegt. Seitens des Wirtschaftsministeriums wurde der Stadt Trier zwischenzeitlich bestätigt, dass die erforderliche Belegungsquote mit förderfähigen Betrieben für eine Förderung des 1. Bauabschnittes als erfüllt angesehen wird.


Frage 3:
„Wie hoch sind die aktuellen Kostenschätzungen für das Gesamtprojekt Handwerkerpark?“

Die aktuellen Kostenschätzungen für den in vier Bauabschnitten umzusetzenden Handwerker- und Gewerbepark Trier-Feyen belaufen sich auf rd. 11 Mio. Euro, die bei Umsetzung aller vier Bauabschnitte bis zum Jahr 2011 aufzubringen sein werden (davon 15 % städtischer Eigenanteil).

Da die von Ihnen gestellten Fragen von Herrn Rüdiger Rauls bereits jetzt zur Beantwortung in der nächsten Stadtratsitzung am 13.11.2007 in der Einwohnerfragestunde angemeldet sind und er die o. g. Fragen lediglich um eine Frage 4 „Gibt es inzwischen eine Zusage von Mainz?“ ergänzt hat, werde ich mir erlauben, neben dieser schriftlichen Beantwortung auch in der mündlichen Beantwortung der Einwohnerfragen auf Ihr Schreiben vom 08.10.2007 hinzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Klaus Jensen



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