Antwort zur Anfrage: Vergütung der Frauenbeauftragen
im Haushaltsplan 2008 (UA 0820, Nr. 4140, Seite 69)
Vergütung der Frauenbeauftragten im Haushaltsplan 2008, Ihr Schreiben vom 16.10.2007
Sehr geehrte Frau Priemer,
Sie haben mit dem oben genannten Schreiben einige Fragen bezüglich der Nachbesetzung der Stelle der Frauenbeauftragten gestellt. Ich bitte um Nachsicht, dass ich dies erst jetzt mache, aber wir haben erst in dieser Woche die stellenplanmäßigen Auswirkungen ausgearbeitet und dies betraf auch die Frage der Stelle der Frauenbeauftragten. Ich möchte Ihre Fragen im Folgenden beantworten. Da die ersten drei Fragen in einem inhaltlichem Zusammenhang zueinander stehen, möchte ich diese auch zusammenhängend betrachten.
Wie aus dem Haushaltsplanentwurf zu erkennen ist, haben wir bei unserer konsequenten Linie der Konsolidierungspolitik auch diesen Bereich leider nicht aussparen können und eine Reduzierung der bisher ganzen Stelle der Frauenbeauftragten auf eine halbe Stelle vorgesehen. Dieser Vorschlag erfolgte natürlich nicht aus einer geringen Wertschätzung der Aufgaben, die sich in diesem Bereich gewiss immer noch stellen, sondern aus der Überzeugung heraus, dass sich in den fast 20 Jahren der Begleitung der Tätigkeit durch Frau Rieger-Nopirakowsky auch in diesem gesellschaftlichen Handlungsfeld die Aufgabenstellung geändert hat und eine Anpassung der Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist.
Angesichts der inzwischen zahlreichen Beratungs- und Hilfeangebote im Stadtgebiet auf allen staatlichen und sonstigen Ebenen möchte ich die Diskussion damit eröffnen, ob wir als Kommune vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation diese (freiwillige) Aufgabe noch in dem Umfang wahrnehmen müssen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Wir sind der Auffassung, dass es vertretbar ist, auch hier eine Reduzierung des Angebots mit einer inhaltlichen Neuausrichtung vorzunehmen.
Wir halten dies auch bei einer Reduzierung der Stelle auf ein halbe Stelle grundsätzlich für möglich, wenn man sich bei der Stelle von den bisherigen Inhalten und den damit verbundenen umfassenden Wahrnehmungen aller Themen der „Frauenpolitik“ löst und neue Ansätze sucht.
Diese sehe ich insbesondere bei der Koordinierung und Steuerung der vorhandenen Hilfeangebote im Stadtgebiet und bei einer damit verbundenen Konzentration der Bearbeitung auf die Themengebiete, die vielleicht weniger umfassend von Dritten abgedeckt werden.
Ich möchte auch insbesondere auch auf das Thema „Gender Mainstreaming“ in diesem Zusammenhang aufmerksam machen, das ich sehr ernst nehme. Denn ich sehe darin einen sehr wichtigen Ansatzpunkt, im Vorfeld der Entstehung von Konflikten und Benachteiligungen bereits ausgleichend zu wirken und damit spätere Problementwicklungen zu reduzieren. Wenn man dies konsequent weiterentwickelt, was auch Frau Rieger-Nopirakowsky in den letzten Jahren ihres Wirkens bereits skizziert hat, ergeben sich daraus auch andere Betrachtungsweisen der Aufgabenstellung einer kommunalen Frauenbeauftragten.
Ich sehe daher auch die Möglichkeit, diese Neuausrichtung mit einer halben Stelle zu realisieren, wobei dies in der Tat voraussetzt, ein neues, reduziertes Profil für die Stelle zu entwickeln und Abstriche im Hinblick auf umfassende Hilfeangebote zu machen.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass wir vor dem Hintergrund der bei einer Neubesetzung der Stelle voraussichtlich veränderten Arbeitsweise der neuen Stelleninhaberin die Reduzierung der bisherigen Sekretariatsstelle vorgeschlagen haben, die seit einem halben Jahr nicht besetzt ist. Dies erscheint möglich zu sein, wenn man die erforderlichen verwaltungsmäßigen Geschäftsvorgänge im Kontext mit anderen vergleichbaren Organisationseinheiten sieht.
Was Ihre 4. Frage nach der Qualifikation des Stellenprofils angeht, wissen Sie, dass wir, einem Diktum des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz folgend, einen Vermerk in den Stellenplan aufnehmen mussten, nach dem die Stelle der Frauenbeauftragten nur in E 11 TVöD besetzt werden darf, wenn die Stelleninhaberin ausscheidet. Ich sehe keine Möglichkeit, diese Thematik noch einmal aufzuweichen, da diese Diskussion auch mit der ADD abgeschlossen ist.
Ich halte es aber auch bei dieser Einstufung für möglich, eine qualifizierte Bewerberin für die Aufgabe zu gewinnen, weil es sich bei dieser Dotierung immer noch um eine obere Einstufung im gehobenen Dienst handelt. Eine berufliche Ausbildung ähnlich der von Frau Rieger-Nopirakowsky, die Juristin ist, ist aus meiner Sicht für eine qualifizierte Bearbeitung dieses Aufgabenbereiches nicht unbedingt erforderlich.
Sehr geehrte Frau Priemer, ich hoffe, dass ich Ihnen die Beweggründe für den Verwaltungsvorschlag etwas deutlicher machen konnte. Ich darf Ihnen versichern, dass mir der Vorschlag, auch an dieser Stelle eine Reduzierung des Angebotes vorzunehmen, nicht leicht gefallen ist. Ich habe ihn aber nach intensiver Diskussion der Gesamtlage gemacht, weil wir bei unserer grundlegenden Aufgabenkritik keinen Bereich grundsätzlich ausnehmen dürfen, wenn wir unsere finanzielle Situation nachhaltig ändern wollen. Wir werden auch bemüht sein, bei der Umsetzung dieses Vorschlages so der Stadtrat diesem folgen wird die Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich im Auge zu behalten. Daher sollen auch die Arbeitsergebnisse der Nachfolgerin von Frau Rieger-Nopirakowsky, die auftauchenden Problemstellungen und die Weiterentwicklung des Aufgabengebietes mit dem Stadtrat gemeinsam diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Jensen
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