Themen

Thema Datum

Trier Galerie

04.06.07


Antwort zur Anfrage: Trier Galerie


Realisierung der „Trier-Galerie“ in der Fleischstraße;
Ihr Schreiben vom 29. Mai 2007

Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihren Hinweis zu möglicherweise überhöhten Verkaufsflächen in der im Bau befindlichen „Trier-Galerie“. Nach Rückkopplung mit den zuständigen Fachstellen im Baudezernat kann ich Ihnen jedoch versichern, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Obergrenze von 15.000 qm eingehalten, und seitens des Investors noch nicht einmal ausgeschöpft wird. Die vorliegende Center-Konzeption geht nach Angaben des Investors aktuell von einer Verkaufsfläche von ca. 13.500 qm aus. Insofern ist die Information aus dem Internet-Portal des „property-magazines“ nicht richtig, dass insgesamt 20.000 qm Verkaufsfläche realisiert werden sollen. Hier scheint eine Verwechslung mit dem Begriff „Mietfläche“ vorzuliegen, die ja neben der eigentlichen Ladenfläche, die für den Kunden zugänglich ist, auch noch die erforderlichen Lagerflächen, Nebenräume und Verkehrsflächen des jeweiligen Geschäftes beinhaltet. Auch die dort genannte Anzahl der Verkaufsebenen ist nicht richtig, da nicht vier, sondern nur drei Ebenen gebaut werden.

Hinsichtlich der von Ihnen erbetenen Flächenüberprüfung der Bauantragsunterlagen nach DIN 277 bin ich mir aufgrund des oben dargestellten Sachstandes ganz sicher, dass dies nicht notwendig ist, und der damit verbundene Aufwand im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt wäre.

Letztendlich kann ich Ihnen versichern, dass aufgrund der Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung im rechtswirksamen Bebauungsplan, insbesondere über die Höhenbeschränkung der baulichen Anlagen, es auch gar nicht möglich wäre, die Verkaufsfläche wesentlich über 15.000 qm zu erweitern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Klaus Jensen


zur Anfrage


zurück zu Themen