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Thema Datum

Gestaltungssatzung

03.05.07


Antwort zur Anfrage: Sachstand der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzungen


Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 03.05.2007



Herr Dr. Simons, Leiter des Bauaufsichtsamtes, beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.2007 „Sachstand der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzungen“ wie folgt:


Frage 1: Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung der einzelnen Satzungen?

Antwort zur Werbesatzung

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken ist abgeschlossen. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind in den Satzungstext eingearbeitet.
Als nächster Schritt muss die Erstellung eines Leitfadens erfolgen.

Antwort zur Gestaltungssatzung

Die Satzung liegt im Entwurf vor. Der Satzungsentwurf ist noch nicht im Ausschuss diskutiert worden.

Frage 2: Wann werden die Werbesatzung und die Gestaltungssatzung inhaltlich im zuständigen Ausschuss beraten?

Antwort zur Werbesatzung

Die Werbesatzung ist im zuständigen Ausschuss beraten worden mit der Vorlage 049/2006.

Antwort zur Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung sollte erst dann beraten werden, wenn die Werbesatzung zur Rechtskraft geführt ist.


Frage 3: Bis wann werden die Satzungen voraussichtlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?
Antwort zur Werbesatzung

Nach der Sommerpause, mit einer Einschränkung: wenn die Herstellung des Leitfadens erfolgt ist. Dazu erfolgt noch eine ergänzende Beantwortung in Frage 5.

Antwort zur Gestaltungssatzung

noch nicht festzulegen, weil wir die Werbesatzung erst beschließen lassen möchten.


Frage 4: Gibt es Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange zu den bisherigen Satzungsentwürfen, die dem Stadtrat nicht bekannt sind?

Antwort zur Werbesatzung

Nein.

Antwort zur Gestaltungssatzung

Das Beteiligungsverfahren wurde noch nicht durchgeführt


Frage 5: Erwägt die Verwaltung die für die Erarbeitung der beiden Satzungen und der bebilderten Leitfäden zuständigen Stelle personell aufzustocken, um deren Fertigstellung voranzutreiben?

Antwort zur Werbesatzung

An eine personelle Aufstockung der zuständigen Stelle, also des Bauaufsichtsamtes, ist nicht gedacht. Es wird erwogen, inwieweit durch externe Beauftragung von Leistungen die Erstellung des Leitfadens beschleunigt werden kann. Darüber würde das Baudezernat in der nächsten oder übernächsten Ausschuss IV berichtet werden.


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