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Vergaberichtlinien für die Stadt Trier

21.02.07


Antrag: Vergaberichtlinien für die Stadt Trier


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


wir bitten den folgenden Antrag in die Tagesordnung des Stadtrates am 28.02.2007 aufzunehmen.
Inhalt dieses Antrages sind Vergabeverfahren bei Lieferungen und Dienstleistungen gem. VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und bei freiberuflichen Leistungen gem. VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen).


Antrag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die „Dienstanweisung über Ausschreibung und Vergabe von Leistungen und Lieferungen und die Beschlussfassung für die Durchführung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes“ (Drucksache Nr. 170/99, Teil C) sowie die „Delegation von Entscheidungen vom Rat auf die Verwaltung“ (Drucksache Nr. 185/95) in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen bis zum 31.08.2007 zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.

Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (2000) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (2005) müssen Vergaben der öffentlichen Hand auch unterhalb der Schwellenwerte nach vergaberechtlichen Spielregeln ablaufen.

Die Vorgaben der VOL und VOF sind strikt anzuwenden. Der Schwellenwert darf nicht gesplittet werden, auch wenn beabsichtigt ist nur einzelne Leistungsphasen oder Bauabschnitte zu vergeben.


Die Fachausschüsse bzw. die Vergabekommission sind frühzeitig in die Vergabeverfahren einzubinden. Dies beinhaltet die Entscheidung über die Vergabeform, der Vergabekriterien und bei beschränkten Ausschreibungen die Auswahl der einzelnen Büros.

Auch bei einer direkten Beauftragung von Planungsleistungen an die Verwaltung, kommunale Eigenbetriebe und erst recht an Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben der VOL und VOF zu berücksichtigen. Der Stadtrat ist in diesen Fällen bei der Entscheidung frühzeitig einzubinden, so dass abweichend vom Verwaltungsvorschlag Leistungen auch nach außen vergeben werden können.

Zur Verbesserung von Architekturqualität („Baukultur“) sind vermehrt Wettbewerbe anzustreben.

Der Stadtrat ist in regelmäßigen Abständen über die Vergabe von Aufträgen gemäß der VOL und VOF umfassend zu informieren (genauso wie derzeit die Information über die Vergabe nach VOB / Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).


Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.



Mit freundlichen Grüßen
Dominik Heinrich



Abstimmung: positiv Antrag einstimmig angenommen


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