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Thema Datum

Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)

28.06.07


Antrag: Änderungsvorschläge Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)


Von der Verwaltung übernommene Passagen sind grün markiert

LEP IV Stellungnahme der Verwaltung


DS 241/2007 Seite 1

Punkt 2 im Antrag wird durch folgenden Text ersetzt:

2. Die im LEP angestrebten interkommunale Kooperation wird im Grundsatz begrüßt. Jedoch sollen hierfür nicht feste räumlichen Beziehungen als kooperierende Zentren definiert werden. Vielmehr soll die aus der jeweiligen Aufgabe sich ergebende gemeinsamen Schnittmenge für projektbezogene Kooperationen maßgeblich sein.

Neuer Punkt 3

3. Im Entwurf zum LEP IV fehlt eine in allen Bereichen durchgängige Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit ökonomische Ziele den ökologischen Notwendigkeiten anzupassen. Im Verkehrsbereich wird vor allem auf Straße und Flugzeug gesetzt, obwohl dies angesichts der Klima- und Rohstoffproblematik nicht mehr zu verantworten ist.

Alte Punkte 3 bis 5 werden Punkte 4 bis 6

DS 241/2007 Seite 2
A Empfehlung 5



Neu: Die Anzahl der Grundzentren ist zu prüfen.

(und mittel- bis langfristig zu reduzieren.) wird gestrichen



Begründung:

Die Grundzentren haben in besonderem Maße zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen (S. 85, Entwurf LEP). Sie sollen über folgende Einrichtungen verfügen:

- Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung
- Grund- und/oder Hauptschule sowie ein Angebot für nachzuholende Bildung (z.B. Schulabschlüsse, Alphabetisierung)
- Ambulanter Pflegedienst und/oder Altenheim
- Ärztliches Versorgungsangebot
- Finanz- und Einzelhandelsdienstleistungen
- Substanzielle Anbindung im ÖPNV

Vor dem Hintergrund der Ausführungen des „Gender Checks“ (Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung zum Entwurf LEP IV, hrsg.v. Ministerium des Innern und des Sports) ist eine vorzeitige Festlegung auf das Ergebnis der Prüfung nicht angemessen.
Von der Ausdünnung sind vor allem Frauen aller Altersstufen betroffen (prozentual hoher NutzerInnenanteil beim ÖPNV).

Zitat: Die demografische Entwicklung wird sich allerdings nicht geschlechtsneutral vollziehen...Daher muss die spezifische Situation innerhalb der familiären Arbeitsteilung bei der Diskussion um eine Konzentration von Grundversorgungseinrichtungen auf Mittel- und Oberzentren berücksichtigt werden (Gender Check, S. 6).

Im Hinblick auf die geforderte Nachhaltigkeit sind weite Wege zu Versorgungseinrichtungen ebenfalls zu vermeiden. Wieso aus Sicht der Stadt Trier als Folge des Abbaus von Grundzentren hier von einer „Reduzierung der Umweltbelastungen“ (DS 241/2007, Seite 7) gesprochen wird ist unverständlich.




Änderungsvorschlag zu Punkt B/12

12. Ein nachhaltiges Mobilitätskonzept für Land und Region muss vorrangig auf ÖPNV und Schienenverkehr bauen

Die Zielsetzungen im Entwurf LEP IV zur Verkehrspolitik sind nicht zukunftsfähig. Vor dem Hintergrund der Risiken des Klimawandels und der mittel- und langfristigen Ziele der CO2 Minderung sowie des schwindenden Rohstoffs Öl ist ein komplettes Umsteuern in der Planung der Verkehrsinfrastruktur notwenig. Auch für die Region Trier müssen deshalb alle Mittel auf den Ausbau des Umweltverbunds Schiene, ÖPNV, Rad- und Fußgänger konzentriert werden. Das bedeutet den Verzicht auf alle Fernstraßenprojekte in der Region, insbesondere den Moselaufstieg, die Meulenwaldautobahn und die Moselhochbrücke. Im Straßenbereich sind vorrangig Neuinvestitionen zur Förderung des Radfahrens und des zu Fuß Gehens erforderlich.

Der Schienenverkehr in der Region muß hingegen weiter entwickelt werden. Es ist festzustellen, dass die Anbindung der Region an das deutsche Fernstreckennetz sich seit der Inbetriebnahme der Schnellbahntrasse Köln-Frankfurt tendenziell verschlechtert haben. Die Fahrzeiten der Bahn ab Trier haben sich in zahlreichen Relationen verglichen mit dem Zeitraum um1990 sogar verlängert! Vereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn noch zu Zeiten des Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagners über Verbesserungen des Bahnverkehrs westlich der Rheinschiene wurden nicht umgesetzt.

Konkret sollte die Landesregierung folgende Zielsetzungen im LEP IV formulieren:

- Durchgehende Zweigleisigkeit der Eifelstrecke sowie der Strecke Trier- Luxemburg
-
- Wiederaufnahme einer durchgehenden Schnellverbindung Saarbrücken – Trier – Köln mit geeigneter Neigetechnik
-
- Wiedereröffnung der Obermoselstrecke für den regelmäßigen Personenverkehr über die Grenze nach Metz

- Beschleunigung der Moselstrecke sowie der Strecke Trier- Luxemburg z.B. durch den Einsatz von elektrischen Zügen mit Neigetechnik.


Die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in der Region darf sich in den dünn besiedelten Gebieten (Eifel, Hunsrück) nicht auf die Sicherung einer Mindestbedienung beschränken, die Bedienungsstandards müssen vielmehr wesentlich verbessert werden.
Der Grundsatz (G 209) Güter von der Straße auf die Bahn zu verlagern muss konsequent umgesetzt werden.


Die Entwicklungspotenziale des Sektors Güterverkehr und Logistik werden zwar genannt, jedoch nicht weiter ausgeführt. Dies muss umso mehr verwundern, als der Wirtschaftsminister selbst den Sektor als Wachstumscluster (neben der Gesundheitswirtschaft) definiert hat. Insbesondere die Region Trier-Luxemburg (TriLux) kann hier entsprechend es ersten grenzüberschreitenden Güterverkehrskonzeptes mit konkreten Leitprojekten einen wichtigen Beitrag leisten


Änderungsvorschlag neu:

16. Gender Mainstreaming muss für alle Planungsebenen verbindlich ausgestaltet werden

Es ist begrüßenswert, dass im Entwurf des LEP IV den Gemeinden die Aufgabe zufällt, Grundlagen für eine angemessene Daseinvorsorge auch unter dem Gesichtspunkt „Gender Mainstreaming“ sicherzustellen (Z 41).

Im Entwurf fehlt aber eine für alle Planungsebenen ausgestaltete verbindliche Vorgabe zur Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung.
Analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Gender-Checkliste als verbindlicher Kriterienkatalog zu entwickeln.

Die in den einzelnen Plankapiteln genannten Ziele bzw. Aussagen zur Geschlechtergerechtigkeit sind dann im Rahmen der Regional - und Bauleitplanung umzusetzen.





Änderungsvorschlag neu:

17. Leitbild „Moseltal bei Trier“ für die Landschaftsentwicklung


Die Aufnahme des Moseltals bei Trier in die Liste landesweit bedeutsamer Leitbilder für die Landschaftsentwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Ebenso sind die Festlegungen (Karte 14) von Klimaökologischem Ausgleichsraum und Luftaustauschbahnen hilfreich für die künftige an ökologischen Kriterien auszugestaltende Bauleitplanung der Stadt Trier.




Abstimmung: positiv Antrag einstimmig angenommen


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