Antrag: Faire Verwaltung - Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Änderungsvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(abgestimmt mit Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung und die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, im Vergabe- und Beschaffungswesen darauf zu achten, dass der Erwerb und die Verwendung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden wird.
Um dies zu gewährleisten, wird folgende Formulierung in städtische Ausschreibungen und Verträge aufgenommen, sofern die Beschaffung oder Verwendung von Produkten betroffen ist, die möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt werden:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt sind, beziehungsweise deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtung nachzuweisen.“
Produkte die betroffen sein können sind beispielsweise solche aus der
- Bekleidungs- und Textilindustrie ( z.B. Baumwolle, Seide )
- Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie ( z.B. Kaffee, Kakao, Orangen, Zuckerrohr )
- Spiel- und Freizeitindustrie ( Spielsachen )
- Bauwirtschaft ( Natur- und Pflastersteine )
Mit dieser Qualifizierung der städtischen Vergabepraxis setzen Rat und Verwaltung der Stadt Trier ein deutliches Zeichen gegen Kinderarbeit, auch wenn im Einzelfall künftig Mehrkosten entstehen können.
Begründung
vgl. Antrag Bündnis 90/Die Grünen
|
|
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 25. Januar 2007 zu setzten:
Faire Verwaltung - Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat fordert die Verwaltung und die städtischen Gesellschaften im Beschaffungswesen darauf zu achten, dass der Erwerb von Produkten aus ausbeuterische Kinderarbeit vermieden wird.
Um dies zu gewährleisten, wird folgender Passus in die Vergabetexte der städtischen Ausschreibungen aufgenommen:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt sind, beziehungsweise, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtung nachzuweisen.“
Sigrun F. Priemer
Mitglied des Rates der Stadt Trier
zurück zu Themen
|