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Gleichstellung

10.12.07


Antrag: Gleichstellung als Zukunftsperspektive: Eine Ganze Stelle für die Trierer Frauenbeauftragte!


Der Stadtrat möge beschließen,

dass die Stelle der Frauenbeauftragten im Haushalt und im Stellenplan 2008 als volle Stelle festgeschrieben wird und ihr, wie bisher ein/e Sachbearbeiter/in zu Seite gestellt wird.


Begründung:

1. Es geht in diesem Antrag um die Frauenbeauftragte, die nach der GemO eine externe Gleichstellungsbeauftragte ist. Diese Stelle heißt in Trier Frauenbeauftragte. Die StadtFrauenKonferenz, der Personalrat der Stadt Trier und die Stadtratsfraktion der Grünen halten die drastische Kürzung der Stelle der Frauenbeauftragten für unangemessen.

2. Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung sieht eindeutig vor: "Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. ...In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen. (Gemeindeordnung für RP § 2(6).Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO-VV) stellt klar:

3.3.1 Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen... Dazu gehören insbesondere

• die Förderung des Bewusstseinswandels
• die Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation
• die Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
• der Erfahrungsaustausch mit GenderexpertInnen auf Landes- und Bundesebene
• die Beratung von Bürgerinnen
• die Fortschreibung des Frauenberichts sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit



3. Seit der Schaffung der Stelle der Frauenbeauftragten, hat sich vieles in Trier aus frauenpolitischer Sicht verbessert. So ist ein Hilfesystem für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind entstanden. Dies ist ein Erfolg der Frauenbeauftragten und der vielen Trierer Frauenorganisationen und Fraueninitiativen.

4. Es gibt noch immer viele Bereiche, in denen sich die Gleichstellung von Frau und Mann nicht realisiert hat. Gewalt geht nach wie vor zu lasten der Frauen, Repräsentanz und Macht sind immer noch eklatant zugunsten der Männer verteilt.

5. Frauenpolitik und Gleichstellungspolitik ändert sich. Sie muss sie auf Grund der Veränderten Situation ändern. Eine Frauenbeauftragte muss hoch qualifiziert sein und angemessen bezahlt werden. Eine Gleichstellungs-Frauenbeauftragte ist für die ganze Stadt zuständig, ihre Aufgaben erstrecken sich über folgende Bereiche (Siehe Kommunalbrevier 2004 für Rheinland Pfalz, S. 477f)):
• Frauen im Erwerbsleben
• Berufs(aus)bildung
• Bildungseinrichtungen
• Familie und Partnerschaft
• Gewalt
• Stadtplanung
• Soziale Sicherung
• Ausländische Frauen und Mädchen
• Kultur
• Vernetzung
Das Instrument des Gender Mainstreaming wird in Trier noch nicht hinreichend angewandt. Es gilt daher, Gender Mainstreaming anzuwenden, das heiß, es gilt, Strukturen zu entwickeln, die es ermöglichen, Verwaltungshandeln sowie kommunale Entscheidungsprozesse nach ihren spezifischen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu Berücksichtigen und gleichstellungswirksam umzusetzen.
Die Beteiligung der Frauenbeauftragten an der Stadtplanung ist auch noch unzureichend.

6 . Die Frauenbeauftragte sollte unter anderem, mehrjährige berufliche Praxis, profunde Kenntnisse kommunaler Strukturen und Aufgabenfelder (Kommunalrecht, Gemeindeordnung, Gleichstellungsgesetze), Kommunikations- und Beratungskompetenz aufweisen. Die Stelle der externen Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten sollte daher als ganze Stelle ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass es einer Abwertung des Politikfeldes und einer Geringschätzung des gesellschaftlichen Beitrages der Frauen gleichkommt, wenn eine Stadt wie Trier diese Stelle halbiert.


Mit besten Grüßen,



Abstimmung: positiv abgelehnt


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