Antrag: Nord-Süd- / Süd-Nord- Querung der Innenstadt für den Radverkehr
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgenden Antrag in die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 13.11.2007 aufzunehmen:
Antrag:
Nord-Süd- / Süd-Nord- Querung der Innenstadt für den Radverkehr
Der Stadtrat möge beschließen:
1.)
Die Stadtverwaltung möge die notwendigen Veränderungen vornehmen, um dem Radverkehr eine sichere, zügige, nicht-umwegige Querung der Innenstadt in Nord-Süd und Süd-Nord-Richtung zu ermöglichen, ohne gegen die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.
2.)
Falls es bei Punkt 1.) keine fachlich eindeutig beste Lösung geben sollte, sind kostengünstige Vorschläge dem Dezernatsausschuss IV Bauen & Verkehr zu unterbreiten und dort zu beschließen.
Begründung:
Die Querung der Trierer Innenstadt von Nord nach Süd und Süd nach Nord ist für Radfahrer nach dem Fußgänger die klimafreundlichste Fortbewegungsart nur unter Missachtung der bestehenden Straßenverkehrsordnung (Querung der Fußgängerzone) oder unter großen Umwegen und Gefahren möglich, wie zum Beispiel Nutzung der viel befahrenen Böhmerstraße.
Daher erachten wir es als eine prioritär zu fördernde Maßnahme zur Steigerung des Radverkehrsanteils in der Stadt Trier, die Vorraussetzungen zur Querung der Innenstadt zu erleichtern. Dies kann mit wenigen kostengünstigen Maßnahmen erreicht werden (Änderung der Beschilderung und evtl. Änderung der Abmarkierung). Der positive Effekt wird die kleinen Ausgaben, die für die notwendigen Maßnahmen anfallen, bei Weitem überwiegen. Radfahrer sind schneller beim Queren der Innenstadt als motorisierter Individualverkehr, wenn entsprechende Vorrausetzungen geschaffen werden und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, zu denen Radfahrer derzeit genötigt werden, wenn sie nicht Leib und Leben riskieren wollen, würden endlich der Vergangenheit angehören.
Verschieden Maßnahmen kommen unseres Erachtens nach hierfür in Betracht:
Querungsmöglichkeit 1
Die Fußgängerzone, könnte in stärkerem Maße für den Radverkehr freigegeben werden. Die Kernzeiten sollen vorerst weiterhin exklusiv den FußgängerInnen vorbehalten werden. Es ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum es derzeit in den Abendstunden und frühen Morgenstunden dem Radverkehr untersagt ist, die Fußgängerzone zu durchqueren, während Lieferverkehr die Straßen oft sehr rücksichtslos blockiert und insbesondere abends kaum noch Fußgänger unterwegs sind.
Querungsmöglichkeit 2
Könnte die Zeiten abdecken, in denen das Queren der Fußgängerzone dann nach wie vor nicht erlaubt wäre: die Route am Nikolaus-Koch-Platz vorbei durch die Treviris-Passage und Margarethengässchen zur Porta Nigra, und vice versa.
War früher das Radfahren entlang des Nikolaus-Koch-Platzes kein Problem, so ist, bedingt durch die Bauarbeiten am Paulinus-Center, den Radfahrern die Süd-Nord-Querung des Platzes nun verwehrt, da die eingerichtete Busspur nicht für den Radverkehr geöffnet ist trotz diverser Zusicherungen im damaligen Dezernatsausschuss V auf Grüne Anfragen hin, und trotz entsprechender CDU-Anträge im Ortsbeirat Mitte-Gartenfeld zu Beginn des Jahres 2007. Dass die Querung der Treviris-Passage ohne Weiteres, und auch ohne Behinderung des Busverkehrs, möglich ist, zeigen die zahlreichen Selbstversuche, die die Grüne Fraktion leider mit Verstoß gegen die gültige Straßenverkehrsordnung in den letzten Jahrzehnten durchgeführt hat.
Falls den Fachleuten der Stadtverwaltung weitere Querungsmöglichkeiten, die ebenso kostengünstig wie die vorgenannten zu realisieren sind, einfallen, wären diese natürlich ebenso in die Überlegungen einzubeziehen. Insofern Einigkeit der Fraktionen über das grundsätzliche Anliegen der Erleichterung der Nord-Süd / Süd-Nord-Querung der Innenstadt für Radfahrer besteht (Antragspunkt 1), könnten die diversen Querungsmöglichkeiten auch noch im zuständigen Fachausschuss beraten werden (Antragspunkt 2).
Finanzielle Auswirkungen:
Liegen unterhalb der Grenze, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Ausschließlich Kosten für zusätzliche Beschilderungen „Radfahrer frei“ oder Abmarkierungen. Somit können die Kosten aus vorhandenen Haushaltspositionen gedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Matatko
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