Anfrage: Sachstand der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits Anfang 2003 verfestigten sich im Stadtrat fraktionsübergreifend die Überlegungen, eine „Gestaltungssatzung für die Trierer Altstadt“ zu erstellen. Es wurde auf Antrag aller seinerzeit im Stadtrat vertretenen Fraktionen beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen und Vertreter anderer Städte über ihre Erfahrungen berichten zu lassen.
Am 07.07.2003 hat der Stadtrat die Verwaltung daraufhin einstimmig beauftragt „eine Gestaltungssatzung für die Stadt Trier auszuarbeiten und über weitere Beratungen im Dezernatsausschuss V und dem Stadtrat zur Rechtskraft zu führen“ (Drucksache 260/2003).
Im Ergebnis der weiteren Beratungen wurde im Mai 2005 entschieden, die Gestaltungssatzung aufgrund der komplexen Inhalte zu trennen:
Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen
Gestaltungssatzung
Dabei sollte die Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen vorgezogen und bis Ende 2005 dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Die erste intensive Beratung der eigentlichen Gestaltungssatzung wurde von der Verwaltung für den 10.11.2005 in Aussicht gestellt.
Nach Offenlegung des Entwurfes der Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen hat der Dezernatsausschuss V im Februar 2006 die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis genommen und die weiteren Vorbereitung für die Beschlussfassung der Satzung beschlossen.
Wir stellen mit großem Bedauern fest, dass die Umsetzung beider Satzungen ins Stocken geraten scheint.
Wir bitten daher, folgende Fragen in der am 03. Mai 2007 stattfindenden Stadtratssitzung zu beantworten:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung beider Satzungen?
Wann werden die Werbeanlagensatzung und die Gestaltungssatzung inhaltlich im zuständigen Ausschuss beraten?
Bis wann werden die Satzungen voraussichtlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?
Gibt es Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange zu den bisherigen Satzungsentwürfen, die dem Stadtrat nicht bekannt sind?
Erwägt die Verwaltung die für die Erarbeitung der beiden Satzungen und der bebilderten Leitfäden zuständige Stelle personell aufzustocken, um deren Fertigstellung voranzutreiben?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Heinrich
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