Antwort zur Anfrage: Datenschutz in der Ausländerbehörde
Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006
Frau Beigeordnete Horsch beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2006 zum Thema „Datenschutz in der Ausländerbehörde“ wie folgt:
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, liebe Frau Priemer,
ich erspare mir den Vorspann zu dieser Angelegenheit, weil ja jeder die Anfrage vorliegen hat. Die Begründung hierzu ist mir da weniger, dass bei Ihrer Befürchtung die Stadt Schaden leidet, wenn Ihre Befürchtungen zutreffen würden, dass hier gegen Vorschriften verstoßen wird. Ich fasse das einmal so zusammen.
Die gestellten Fragen, die Sie uns dargelegt haben, begründen Sie mit der Sorge, das Ansehen der Stadt würde beschädigt. Damit unterstellen der Ausländerbehörde mehr oder weniger, dass hier datenschutzrechtlichen Bestimmungen quasi nicht eingehalten werden.
Um dieser wirklich nicht zu rechtfertigenden Unterstellung öffentlich deutlich entgegenzutreten, wird die Anfrage beantwortet, weil der Vollzug des Ausländergesetzes eine staatliche Auftragsangelegenheit ist und nicht zur Disposition dieses Rates gehört.
Ich halte es trotzdem noch einmal für wichtig, in dieser Sitzung darauf hinzuweisen, dass es auch um einen Vorwurf gegen eine Behörde geht und deshalb nehme ich dazu Stellung.
Wir haben das bereits im Dezernatsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung gemacht, weil wir auf keinen Fall möchten, dass hier das Ansehen unserer Verwaltungsbehörde durch solche Mutmaßungen beschädigt wird.
Die Ausländerbehörde war lediglich Empfänger der Daten und ihr wurde ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt mitgeteilt, der Ausländerbehörde wurde ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt mitgeteilt, und der Landesdatenschutzbeauftragte kam schon im März 2006 nach der Untersuchung der erhobenen Vorwürfe zu dem Ergebnis, das "wegen der tatsächlich und rechtlich komplexen Lage" keine förmliche Beanstandung zu erheben sei.
Ich kann verstehen, dass man generell mit dem Ausländerrecht an und für sich seine Probleme hat. Ich bitte aber darum, dass, wenn eine Behörde eine solche Aufgabe wahrnimmt, diese nicht permanent den Vorwurf gemacht bekommt, dass sie dieses Recht nicht richtig anwendet oder benachbarte Materien quasi mit Füßen tritt. Deshalb beantworte ich auch diese Fragen, weil es um den Schutz unserer Behörde geht.
Sie haben deshalb Verständnis, dass ich mich vor die Mitarbeiter meiner Behörde stelle.
Frage 1: Werden nach wie vor Daten von Banken an die Ausländerbehörde weitergegeben und gegen ausländische Studierende verwendet? Wenn ja, von welchen Banken und auf welchem Wege?
Antwort zu Frage 1:
Es obliegt alleine der Entscheidung von privaten Informanten, ob und wie sie die Informationen an Behörden weitergeben. Darauf haben wir keine Einfluss.
Frage 2: Können ausländische EinwohnerInnen sicher sein, dass ihre Daten, die im Amt für Ausländerangelegenheiten zur Bearbeitung der Fälle gesammelt werden, nicht an Dritte weitergelangen? Wie wird dies gewährleistet?
Antwort zu Frage 2:
Die Daten dienen dazu, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet zu werden, wozu auch eine Weiterleitung gehören kann. Stichwort ich sage es hier noch einmal Straftatbestand.
Frage 3: Wie verlief die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz im Falle des chinesischen Studenten? Hat er alle erforderlichen Unterlagen erhalten?
Antwort zu Frage 3:
Die Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten war hervorragend. Er hat selbstverständlich alle angeforderten Unterlagen erhalten.
Frage 4: Ist der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz nach diesem Fall noch mal aktiv geworden, in Bezug auf das Amt für Ausländerangelegenheiten in Trier? Wenn ja, um welchen Sachverhalt handelt es sich?
Antwort zu Frage 4:
Nein. Dazu bestand auch jetzt und in der Vergangenheit kein Grund. Die Ausländerbehörde erledigt ihre schwierige Arbeit im völligen Einklang mit den Gesetzen. Sie wird dabei auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allen Hinweisen auf Täuschungshandlungen und/oder Straftaten nachgehen. Dies ist ihre Aufgabe, und dies dient dem Ansehen einer rechtsstaatlichen Verwaltung in unserer Stadt.
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