Antwort zur Anfrage: Schadstoffgehalt Aula-Boden HGT
Ihr Schreiben vom 24.11.2006
Sehr geehrte Frau Britz,
Ihre Fragen zur Baumaßnahme in der Aula des Hindenburg-Gymnasiums können wie folgt beantwortet werden:
1.
Liegt der Bericht des Instituts Koldingen GmbH der Stadtverwaltung vor? Wenn ja, seit wann?
Zu 1.:
Ja, der Bericht liegt vor - allerdings nur als Fax - seit dem 13.10.2006 vor.
2.
Wo wurden die Proben für die beiden Institute entnommen? Befanden sich die Entnahmestellen in der Aula großräumig verteilt oder auf engem Raum beieinander?
Zu 2.:
Weder der Entnahmeort noch der Entnahmezeitpunkt der Proben die an das Institut Koldingen weitergeleitet wurden sind uns bekannt.
Die von der Stadt veranlassten Proben wurden an 6 verschiedenen Stellen im gesamten Aulabereich entnommen. Der Lageplan liegt bei.
3.
a) Woraus genau bestanden die einzelnen Proben für beide Institute?
b) Wer zog die Proben und unter wessen Aufsicht?
Zu 3.:
a) Institut Koldingen: Fa. Ellert / BSM sprach von einer reinen Kleberprobe
Analytis:
1. Probeentnahme:
Mischprobe Estrich + Kleber
Mischprobe PVC + Kleber
2. Probeentnahme:
4 Kleberproben (PVC mit Kleber wurde vorsorglich mitgenommen)
b) Institut Koldingen:
Fa. BSM / Ellert Herr Grünen erklärte dass er die Probe entnommen hat. Es ist uns nicht bekannt wer, oder ob überhaupt jemand bei der Probeentnahme anwesend war.
Analytis
1. Probeentnahme: Dr. Thomas Wanke, Laborleiter Trier, anwesend Frau Saleh, Amt 65
2. Probeentnahme: Frau Sandra Meyer, Mitarbeiterin Analytis anwesend Frau Saleh, Amt 65
4.
Ist nach Auffassung der Stadtverwaltung in der evtl. unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Probenentnahme eine Differenz der Ergebnisse zu begründen?
Zu 4.:
Die von Herrn Grünen (BSM/Ellert) entnommene Probe war zur Deklarationsanalyse unbrauchbar, da weder Entnahmeort, noch Zeitpunkt nachvollziehbar dokumentiert wurden, so dass eine ordnungsmäßige Probenentnahme zu veranlassen war.
Die Probeentnahme der vom Amt für Gebäudewirtschaft veranlassten Untersuchungen wurden von hierfür zugelassenen Personen durchgeführt. Inwieweit Herr Grünen eine Akkreditierung als Probenehmer hat ist uns nicht bekannt, es ist davon auszugehen, dass Herr Grünen nicht als Probenehmer zugelassen ist.
5.
Ist es richtig, dass laut Aussage von Herrn Ellert die Anregung zum Probenziehen von dem Bauleiter selbst kam? Wenn ja, ist es richtig, dass dieser die Stadt vertritt bzw. im Auftrag der Stadt handelt?
Zu 5.:
Der beauftragte Architekt, Herr Wolber (Planer & Bauleiter für diese Maßnahme) hat dieser Behauptung schriftlich widersprochen. Es ist richtig, dass Herr Wolber für die Stadt Trier bei dieser Baumaßnahme als Planer und Bauleiter tätig ist. Er vertritt den Bauherrn, muss aber Entscheidungen mit seinem Auftraggeber abstimmen.
6.
Hielt und hält die Stadtverwaltung es für zielführend, die beiden Gutachten mit gegensätzlichen Aussagen nebeneinander stehen zu lassen anstatt (durch) die Begutachtung von dritter Seite Klarheit zu erhalten?
Zu 6.:
Aufgrund des von der Fa. Ellert/BSM präsentierten Analyseergebnisses wurden die ersten Proben bei Analytis veranlasst, damit ein gesicherter Umgang und eine geordnete Entsorgung des unter Verdacht stehenden Materials sichergestellt wird.
Die Unterschiede der Analyseergebnisse waren der Grund dafür, dann 4 weitere Proben untersuchen zu lassen. Analytis ist ein sowohl für die Probenahme, als auch für die Analyse von PAK-verdächtigen Stoffen akkreditiertes und unabhängiges Institut.
Insoweit besteht und Bestand auch kein Anlass, ein weiteres Institut mit einer Beprobung zu beauftragen. Vielmehr waren die Ergebnisse und Vorgänge der Grund dafür, dass die Stadt Strafanzeige gegen die Firma Ellert erstattet hat. Der Eingang der Strafanzeige wurde durch die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich bestätigt. Die StA ist nunmehr Verfahrensleiterin. Weitere Ermittlungen bzw. Untersuchungen durch die Stadt führen bei dem jetzigen Verfahrensstand nicht mehr weiter. Es kann davon ausgegangen werden, dass von dieser Seite die erforderlichen Schritte unternommen werden.
7.
Wo wurde das Material nach Entfernen durch den BÜS entsorgt?
Zu 7.:
Die Entsorgung des Abbruchmaterials erfolgte durch die Fa. Horsch.
8.
Hat die beauftragte Firma Ellert GmbH hinsichtlich der angenommenen Schadstoffbelastung Bedenken gem. VOB Teil B § 4 gegenüber dem Auftragggeber angemeldet?
Zu 8.:
Es wurde angezeigt, dass die Bauarbeiten wegen Verdacht auf Asbestbelastung eingestellt wurden, und man vorsorglich eine Probe an Analytis zur Untersuchung weitergeleitet hat.
9.
Waren der nachbeauftragten Firma „Bürgerservice“ bei Ausführungsbeginn die Bedenken der Firma Ellert bekannt?
Zu 9.:
Der Bürgerservice war über den Vorgang in Gänze informiert. Das abgegebene Angebot des BüS bezog sich auf das Arbeiten mit Schutzkleidung. Das Angebot war eingeholt worden, weil das Nachtragsangebot der Fa. Ellert nicht akzeptiert werden konnte. Schutzvorkehrungen waren jedoch nach Vorliegen der Analyseergebnisse nicht mehr erforderlich. Die Gewerbeaufsicht der SGD-Nord war über die Angelegenheit informiert, und am 25.10.06 bei einem Ortstermin anwesend.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schröer
Anlagen:
Probenahmeprotokoll / Analyseergebnisse der Proben Analytis
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