Antrag: Trierer Hafen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert,
- die Bevölkerung umfassend über die gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln aufzuklären, die im Gebiet des Trierer Hafens und in den angrenzenden Wohngebieten angebaut werden
- alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die aktuelle gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Schadstoffbelastungen im Trierer Hafen abzustellen.
- durch entsprechende Untersuchungen zu klären, ob im Gebiet des Hafens eine Gefährdung der Bevölkerung durch erhöhte Werte von PCB und Dioxinen besteht
- darauf hinzuwirken, dass die Einhaltung der Grenzwerte gesichert ist und effektiv und permanent überwacht wird
- die Bevölkerung darüber umfassend aufzuklären, ob Maßnahmen geplant sind, die landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung belasteter Flächen einzuschränken oder ggf. zu untersagen
- dafür Sorge zu tragen, dass im laufenden Genehmigungsverfahren (TSW) die geplanten Maßnahmen zur „Modernisierung und umwelttechnischen Sanierung“ so ausgestaltet werden, dass es zu einer deutlichen Verbesserung der Gesamtbelastung ggü. dem Ist-Zustand kommt
Begründung:
Durch die Untersuchungen des Landesumweltamtes, die Messungen von Prof. Werner von der Universität Trier und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung wird deutlich, dass erhebliche Belastungen für Umwelt und die Gesundheit der Anwohner durch die Industriebetriebe im Trierer Hafen an der Tagesordnung sind. Dabei ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand von massiven Grenzwertüberschreitungen bei den Schadstoffemissionen und immissionen
vor allem bei den Grobstäuben und hier bei den Schwermetallen Blei und Cadmium - aber auch bei den nächtlichen Lärmemissionen auszugehen.
Darüber hinaus besteht auch der Verdacht einer erhöhten Freisetzung von PCB und Dioxinen.
Auch vor dem Hintergrund der beabsichtigten Kapazitätserweiterungen der Stahlverarbeitung ist es notwendig, dass die Behörden die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen und eine schädliche Beeinträchtigung der Natur und des Naturhaushaltes zu vermeiden.
Eine erneut Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung muss durch Reduzierung der Schadstoffbelastung sowie eine effektive permanente Überwachung ausgeschlossen werden.
Nur ein allen gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen von Umwelt und Gesundheit entsprechender Betrieb ist geeignet, industrielle Arbeitsplätze im Hafengebiet dauerhaft zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Becker
(Antrag wurde von CDU/SPD/UBM auf die Stadtratssitzung am 6. April vertagt)
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