Themen

Thema Datum

Südbad

22.04.06


Anfrage: Ermittlung der förderfähigen Wasserfläche Südbad
Hier: Prognose der gutachterlichen Stellungnahme des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V.


Sehr geehrter Herr Bernarding,

da für uns immer noch erhebliche Unklarheiten bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen (Einzugsgebiet) bestehen, bitten wir die Methodik im Ausschuss noch einmal zu erläutern und folgende Anfrage auf die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Dezernatsausschusssitzung am 3. Mai 2006 zu setzen:


Anfrage

Ermittlung der förderfähigen Wasserfläche Südbad
Hier: Prognose der gutachterlichen Stellungnahme des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V.



Wie schon mehrfach von der Verwaltung thematisiert, beträgt der Wert zur Ermittlung der „förderfähigen Wasserfläche“ laut Goldenem Plan Ost 0,04 m2 bezogen auf die Einwohnerzahl des Einzugsgebietes.
Für das Südbad enthält Drucksache DS 107/2006 in der Begründung aufgrund der Empfehlung des Bädergutachtens folgenden Passus:

Das Einzugsgebiet von jetzt ca. 118.000 Einwohnern ist für die Zukunft auf Grund der demografischen Entwicklung und der Wegeentfernung von anderen Trierer Stadtteilen in Bezug auf ihre Nähe zu anderen Freibädern in der Umgebung um ca. 20% auf 95.000 Einwohner zu reduzieren.

Wie im Bädergutsachten dargestellt, setzt sich die jetzige Bezuggröße (2005) von 118.000 EW zusammen aus 110.000 EW Stadt Trier (1. und 2. Wohnsitz) und 8.000 EW Umlandteilzonen.





Fragen:

Wie viele EW fallen bei dem ermittelten Wert von 95.000 in das Einzugsgebiet Stadt Trier; wie viele auf die Umlandteilzonen?

Mit welchem Anteil am dem Korrekturansatz von 20% wird die hier offenbar negative Entwicklung durch die „Wegeentfernung“ quantifiziert? Wie ist dies mit dem Zukunftskonzept der Stadt Trier Visionsbaustein 11 „Die Verkehrsinfrastruktur ist bedarfsgerecht ausgebaut“ (Stichwort Mobilitätskonzept) zu vereinbaren?

Ist es richtig, dass sich der ermittelte Wert für das Einzugsgebiet der Stadt Trier auf eine Prognose des Landesamtes aus dem Jahr 2050 bezieht und den Mittelwert dieser Prognose darstellt?
Wenn nein, auf welches Prognosejahr des StaLA bezieht sich dieser Wert?

Ist es richtig, dass bei einem Bezug auf die Prognose 2020 des StaLA ein Mittelwert für die Stadt Trier ohne Umlandteilzonen von circa 94.000 EW festgestellt würde?

Ist es richtig, dass bei einem Bezug auf 2020 zusammen mit den Umlandteilzonen ein Einzugsbereich von mindestens circa 100.000 EW angenommen werden kann und sich so für die Reduzierung des Wasserfläche (bisher 20-25%) ein bedeutender Spielraum ergibt?




Mit freundlichen Grüßen

(Uschi Britz)


zur Antwort


zurück zu Themen