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Thema Datum

Gen-Lebensmittel

21.07.05


Antwort zur Anfrage: Nicht gekennzeichnetes Gen-Soja in Lebensmittel


Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 21.07.2005


Frau Beigeordnete Horsch beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.07.2005 „Nicht gekennzeichnetes Gen-Soja in Lebensmitteln“ wie folgt:


Ganz allgemein:

Im Rahmen von Betriebskontrollen wird in den Lagerbeständen aller Lebensmittelbetriebe stichprobenartig auf die Kennzeichnung bezüglich der Verwendung von kenntlichmachungspflichtigen Zutaten im Bezug auf Gen-Soja-Produkte geachtet.

Zwei großen Lebensmittelproduzenten im Stadtgebiet wurde ein detaillierter und umfangreicher Fragenkatalog vom Institut für Lebensmittelchemie Trier bezüglich der Verwendung von Zutaten und Zusatzstoffen aus evtl. gentechnisch veränderten Organismen (GVO´s) vorgelegt und anlässlich von Betriebsbegehungen abgeglichen.

In diesem Jahr wurden bisher 5 Proben aus dem Bereich Lebensmitteleinzelhandel, Asiamärkten, Bioläden und dem Obst- und Gemüsegroßhandel entnommen.

Die Befunde waren allesamt negativ.

Ein Gastronomiegroßhändler in unserem Zuständigkeitsbereich hatte im Frühjahr Pflanzenöl im Sortiment, dass aus Gen-Soja hergestellt und auch ordnungsgemäß gekennzeichnet war.
Nachdem der Prokurist der Firma über die Kennzeichnungsfolge für seine Abnehmer informiert und belehrt wurde, wurde das gesamte Produkt zu 90 % durch Rapsöl ersetzt.

Die belieferten Betriebe wurden zusätzlich durch die Firma informiert. Dies wurde von der Lebensmittelüberwachung auch stichprobenartig überprüft.
Die Ware war jedoch zu diesem Kontrollzeitpunkt teilweise aufgebraucht oder durch Rapsölprodukte ersetzt. In den Fällen, wo noch Gen-Soja-Produkte vorhanden waren wurde der Kennzeichnungsmangel beanstandet.


Frage 1: Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden die Proben genommen? Wenn keine Kontrollen erfolgten, warum nicht?

Antwort zu Frage 1:
In den Gastronomiebetrieben wurden bisher keine Proben entnommen, da eine Probenanforderung von seiten des Landesuntersuchungsamtes für den Gastronomiebereich nicht vorlag.
Im übrigen wurden bei Betriebskontrollen auch hier die Lagerbestände stichprobenartig auf die Kennzeichnung bezüglich der Verwendung von kenntlichmachungspflichtigen Zutaten im Bezug auf Gen-Soja-Produkte überprüft.


Frage 2: Welche Probleme bestehen in Bezug auf die Anforderungen der Kontrolle von gentechnisch veränderten Produkten?

Antwort zu Frage 2:
Grundsätzlich bestehen im Bezug auf die Anforderungen der Kontrolle von gentechnisch veränderten Produkten keine Probleme.

Es ist jedoch ein personelles Problem diese Aufgaben neben den umfangreichen Probenentnahmen und den eigentlichen Betriebskontrollen zusätzlich zu übernehmen. Dies ist auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass noch keine umfassende Rechtsklarheit in diesem Bereich gibt.


Frage 3: Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um aus den Kennzeichnungsproblemen Konsequenzen zu ziehen?

Antwort zu Frage 3:
Aufgrund der derzeit angespannten personellen Situation stehen zur Zeit keine Ressourcen zur Verfügung, um schwerpunktmäßig diesem Mangel zu begegnen, da sich schon bei der allgemeinen Kenntlichmachung von Zusatzstoffen die Umsetzung als sehr problematisch dargestellt hat.

Im Herbst wird die nächste Kenntlichmachungswelle auf die Überwachung und die Unternehmen zurollen. Dann wird, voraussichtlich 1. 9. 2005 die Allergen-Kennzeichnung gefordert.

Als Fazit bleibt hier festzuhalten, dass selbst der gewissenhafte Lebensmittelunternehmer mit all diesen Kennzeichnungen nach den von uns gemachten Erfahrungen überfordert ist.


Frage 4: Welche finanziellen Mittel und welche personelle Ausstattung der kommunalen Lebensmittelkontrolle stehen dafür zur Verfügung?

Antwort zu Frage 4:
Die Aufgabenerfüllung wird aus dem vorhandenen Budget der Lebensmittelüberwachung bestritten. Die Aufgaben selbst übernehmen die drei (derzeit nur zwei) Lebensmittelkontrolleure neben Ihren Aufgaben Probenentnahmen und Betriebskontrollen.

Zusätzliches Personal oder eine Aufgabenübernahme durch eine andere Abteilung ist nicht vorgesehen.


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