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Thema Datum

Hartz IV

20.10.05


Antwort zur Anfrage "Sachstand Hartz IV: Rückforderung des Bundes"


Bürgermeister Bernarding beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Oktober 2005 „Sachstand Hartz IV: Rückforderung des Bundes“ wie folgt:


Auch hier vor Beantwortung der einzelnen Fragen eine Vorbemerkung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden am 05.10.2005 seine Bilanz über die kommunale Be- und Entlastung aus dem Hartz IV-Gesetz offen gelegt; zeitgleich hat das Bundeskabinett die daraus folgenden Änderungen des § 46 Abs. 6 SGB II in einem Gesetzentwurf zur Änderung des SGB II beschlossen.

Der Bund kommt zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Träger aus Hartz IV in Höhe von 3,67 Mrd. EUR und damit 1,17 Mrd. EUR mehr als die zugesagten 2,5 Mrd. entlastet werden und deshalb die Bundesbeteiligung rückwirkend für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006 auf Null zu setzen ist. Die im laufenden Jahr 2005 an die Kommunen bereits verausgabten Finanzmittel von 3,2 Mrd. EUR müssten somit zurückgezahlt werden.

Demgegenüber kommen die kommunalen Spitzenverbände auf der Basis der Kommunaldatenerhebung zu einem völlig anderen Ergebnis. Danach ist die Bundesbeteiligung auf 4,07 Mrd. EUR bzw. 34,4 v. Hd. zu erhöhen, um eine kommunale Entlastung von 2,5 Mrd. EUR zu erzielen. Die Unterschiede liegen in folgenden Positionen:

Nach der Kommunaldatenerhebung liegt die kommunale Belastung aus den neuen Aufgaben um 0,62 Mrd. EUR höher als vom BMWA berechnet. Eine Hochrechnung wurde auf der Grundlage unvollständiger Daten aus der A2LL-Software der BA vorgenommen.
Nach der Kommunaldatenerhebung fällt die kommunale Entlastung aus dem Wegfall der Sozialhilfeaufgaben mit 10,38 Mrd. EUR um 3,38 Mrd. EUR niedriger aus als vom Bundesministerium geschätzt. Diese Hochrechnung gibt nicht annähernd die tatsächliche Entlastung der kommunalen Träger wider.
Die an die kommunale Ebene weitergeleiteten Einsparungen des Landes bei den Einsparungen aus der Wohngeldreform mit 1,72 Mrd. EUR sind um 1,24 Mrd. EUR niedriger als vom Bundesministerium in die Berechnung eingestellt.

In Erinnerung zu rufen ist, dass die Verwaltung seitens des Stadtrates mit der Vorlage vom 25.11.2004 (Drucksache 408/2004) beauftragt wurde, nach Ablauf des ersten Halbjahres 2005 einen Arbeits- und Erfahrungsbericht vorzulegen. Die Vorlage dieses Berichts erfolgt in der November-Sitzung des Stadtrats. Die nachfolgenden Daten und Informationen sind Bestandteil dieses Berichts.


Frage 1: Wie hoch stellen sich nach heutigem Stand die voraussichtlichen kommunalen Kosten für das laufende und kommende Haushaltsjahr dar:
für die Aufwendungen im Einzelfall nach §§ 22, 23 SGB II?
Kosten für Unterkunft und Heizung
Einmalige Beihilfen
b) für flankierende Eingliederungshilfen und psychosoziale Betreuung nach § 16 SGB II?

Antwort zu Frage 1:
Die voraussichtlichen Bruttokosten belaufen sich in der Prognose:

Für das Haushaltsjahr 2005
Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung auf 14.262.238 Euro
Bei den einmaligen Beihilfen auf 295.584 Euro
Bei den flankierenden Eingl. Hilfen u. psychosoz. Betreuung auf 86.000 Euro

Für das Haushaltsjahr 2006
Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung auf 14.400.000 Euro
Bei den einmaligen Beihilfen auf 240.000 Euro
Bei den flankierenden Eingl. Hilfen u. psychosoz. Betreuung auf 86.000 Euro

Anzumerken ist, dass die Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II (flankierende Eingliederungshilfe u. psychosoziale Betreuung) erst zum Jahresende in der Höhe bekannt sind. Die Abrechnung mit den Leistungsträgern erfolgt vereinbarungsgemäß zum Jahresende.


Frage 2: Ist weiterhin von einer jährlichen Entlastung der Stadt von 12.344.000 Euro durch den Wegfall der bisherigen Sozialhilfe auszugehen?

Antwort zu Frage 2:

Die Nettoersparnis aus der Einstellung der Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab 01.01.2005 beläuft sich auf jährlich 8.371.404 Euro. Dieser Betrag ist auch zukünftig als Berechnungsgrundlage anzunehmen.


Frage 3: Wie stellen sich nach heutigem Stand weitere Be- und Entlastungen im Zusammenhang mit Hartz IV dar (Wegfall des Wohngeldes, Personalkostenerstattung durch die ARGE, erhöhte bzw. reduzierte Zuweisung von Bund und Land)?

Antwort zu Frage 3:

Mehraufwand bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Kosten der Unterkunft – (Netto) 1.276.199 Euro
Sonstige Mehrkosten (Wegfall des Wohngeldes in anderen
Leistungsgesetzen 2.132.000 Euro

Entlastung durch die Personalkostenerstattung des Bundes 667.848 Euro

Mehraufwand insgesamt 2.740.351 Euro

In die Berechnung sind Erstattungsleistungen von Bund und Land in Höhe von 4.996.219 Euro einbezogen.


Frage 4: Wie bewertet die Verwaltung insgesamt auf dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Auffassungen die voraussichtlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt?

Antwort zu Frage 4:

Die Leistungen nach dem SGB II werden vor dem Hintergrund der nach wie vor steigenden Zahlen bei den Hilfebedürftigen und deren Angehörige bzw. bei den Bedarfsgemeinschaften weiter steigen und damit die kommunalen Träger noch weiter in die Pflicht nehmen.
Auf den einleitend ausführlich dargestellten Sachstand und den dort skizzierten weiteren Verfahrensgang wird Bezug genommen. Im Ergebnis reichen die bisherigen Erstattungsleistungen von Bund und Land in Höhe von 29,1 v. Hd. nicht annähernd aus, um die mit dem Gesetz in Aussicht genommenen Zielsetzungen zu erreichen.
In der November-Sitzung werden wir dann schriftlich in einer ausführlichen Vorlage weiter über die Sache diskutieren können.


Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Becker:

In dem Bereich der psychosozialen Betreuung: Gibt es da im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben? Ich gehe einmal davon aus, dass die 1 Mio. Euro Einsparungen, die wir im Haushalt eingestellt hatten, in diesem Bereich verwandt wurden. Könnte vielleicht in der schriftlichen Antwort die Verwaltung diesen Bereich noch etwas näher aufschlüsseln.

Antwort des Bürgermeisters Bernarding auf die Zusatzfrage:

Könne wir machen. Aber ich sage es einmal ganz salopp „Das macht den Bock nicht fett.“ Die Kosten in der psychosozialen Betreuung. Da liegen nicht die wesentlichen Ausgabenschwerpunkte. Es gibt Steigerungen, ja. Aber die Position macht 86.000 Euro aus mit den flankierenden Eingliederungshilfen, im Vergleich zu den Kosten der Unterkunft von mehr als 14 Mio. Euro.


Oberbürgermeister Schröer:

Wie gesagt, wir werden ein umfangreiche Vorlage zum Gesamtkomplex in der nächsten Stadtratssitzung vorlegen.


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