Antwort zur Anfrage "Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II"
Anlage 5 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.12.2005
Oberbürgermeister Schröer beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.12.2005 „Arbeitsangelegenheiten nach „§ 16 Abs. 3 SGB II“ wie folgt:
Frage 1: Sind in der Stadtverwaltung/Rathaus einschließlich Rathausgelände Personen mit "1-Euro Jobs" gemäß § 16 Abs. 3 beschäftigt? Wenn ja, wie viele Personen sind beschäftigt?
Ich möchte vorab sagen, diese Antwort wird Ihnen natürlich auch schriftlich zur Verfügung gestellt, denn es geht teilweise sehr detailliert zu.
Antwort:
Seit Inkrafttreten der Neuregelung des SGB II zum 01.01.2005 konnten bisher insgesamt 193 Personen Arbeitsgelegenheiten in städtischen Ämtern in Anspruch nehmen. Aktuell sind 78 Personen bei der Stadtverwaltung Trier in 1-Euro-Jobs tätig.
Bei der Vermittlung und Abwicklung der Maßnahmen bedient sich die Stadt Trier der Mithilfe der Bürgerservice gGmbH und dem Palais e.V..
Frage 2: In welchen Bereichen und für welche Zeiträume sind die Personen eingesetzt?
1. Die der Stadtverwaltung zugewiesenen Hilfebedürftigen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch sind bei nachfolgenden Ämtern eingesetzt.
Antwort:
| Amt |
Zahl |
Arbeitsinhalte |
| Amt für Gebäudewirtschaft |
8 |
Mithilfe bei Aktenvernichtungsaktionen, Unterstützung bei kurzfristig und unvorsehbaren Arbeiten der beiden Hausmeister des Rathauses, z.B. Kleinreparaturen, Pflege Außenanlagen, Räumungs- u. Transportarbeiten in Verwaltungsgebäuden, Mithilfe bei der Digitalisierung von Bestandsplänen bei der Maschinentechnik. |
| Berufsfeuerwehr |
3 |
Unterstützung bei der Vorbereitung der 160-Jahrfeier, bis Ende 2005. |
| Grünflächenamt |
17 |
Reinigungs- u. Pflegearbeiten in Grünanlagen sowie auf städt. Friedhöfen und Spielplätzen; Anstrich u. Reparatur von Spielgeräten, unterstützende Helfertätigkeiten in Schlosserei und Schreinerei. |
| Jugendamt |
3 |
Mithilfe im Büro, im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Küche der Kita. |
| Schulverwaltungsamt |
17 |
Unterstützung der Hausmeister an versch. Schulen bei der Herstellung der Sauberkeit im und um die Schulgebäude. |
| Sportamt |
18 |
Mithilfe bei der Intensivpflege verschiedener Sportanlagen und bei der Durchführung von Veranstaltungen. |
| Stadtbibliothek |
2 |
Mithilfe bei Sonderausstellung „Der Egbert-Codex“ und Sonderaktion zur Rückführung von Büchern aus Auslagerungsmagazin. |
| Stadtreinigungsamt |
5 |
Mitarbeit bei der versuchsweisen Ausweitung der Reinigungspräsenz der Nachmittagsreinigung Innenstadt. |
| Stadttheater |
2 |
1 Arbeitsgelegenheit _tags Mithilfe im Malsaal; 1 Arbeitsgelegenheit ganztags Mithilfe in Schlosserei. Beide Vereinbarungen laufen über sechs Monate. |
| Tuchfabrik |
3 |
Unterstützung der Hausmeister |
| Gesamt |
78 |
|
2. Bis auf die Arbeitsgelegenheiten in den Ämtern 37, 42 und 70 handelt es sich um Dauerangebote der Stadt Trier; auf die Dauer der Zuweisung von Hilfebedürftigen hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss. Sie wird von der ARGE und der BÜS gGmbH/Palais e.V. bestimmt.
Frage 3: Hat dies Auswirkungen auf reguläre Arbeitsverhältnisse im Rathaus oder Auftragsvergaben?
Antwort:
Nein; die Beschäftigungen erfolgen nach den vorgegebenen Fördervoraussetzungen:
• Gemeinnützigkeit (Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen, also der Konkurrenz auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt)
• Zusätzlichkeit (Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde).
• Hinreichende Bestimmtheit der Einsatzbereiche (konkrete Beschreibung der Arbeitsgelegenheiten)
• Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit (Eignung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit)
• Im gesamtwirtschaftlichen Interesse (z.B. Verbesserung der Infrastruktur)
• Neutralität (keine Wettbewerbsverzerrung am Markt)
• Keine Gefährdung bestehender Arbeitsplätze
Frage 4: Ist daran gedacht, die Beschäftigung von "1-Euro Jobbern" auszuweiten? Wenn ja, in welchen Bereichen?
Antwort:
Ja, vorausgesetzt es finden sich weitere Angebote der Verwaltung, die einzelfallbezogen von der ARGE bzw. Bürgerservice gGmbH/Palais e.V. nachgefragt werden.
Die Anfrage ist Veranlassung, nochmals die Ämter auf die Möglichkeiten des Angebots von Arbeitsgelegenheiten aufmerksam zu machen und für die Sache zu werben.
Der Gesamtkomplex, ich möchte das ergänzen, hat recht früh zu einer Diskussion mit unserem Betriebsrat, Personalvertretung geführt, auch zu der zentralen Frage, es geht ja vor allen Dingen um den Ersatz von normalen Arbeitsplätzen durch 1-Euro-Jobs. Wir haben das ja dort diskutiert. Es war eine Veranstaltung, die insbesondere von verdi initiiert worden war. Wir haben das dann auch ganz klar gestellt, dass nach diesen Kriterien vorgegangen wird. Und ich glaube, das ist auch in Ordnung.
Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Dahm:
Vielen Dank für die Beantwortung. Sie sehen mir nach, dass ich die Auflistung jetzt nicht so schnell im Kopf habe. Aber ich möchte eine Nachfrage stellen. Ist es richtig, dass im Bereich der Gebäudereinigung im Rathaus 1-Euro-Job-Mitarbeiter beschäftigt werden und im Sinne der Zusätzlichkeit, wie es im Gesetz steht, wurden die Flächen und Gegenstände, die diese Menschen reinigen, vorher nicht gereinigt?
Die Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Dahm beantwortete Oberbürgermeister Schröer wie folgt:
Da müsste ich Herrn Hildebrand ’mal fragen.
Also, das ist das Amt für Gebäudewirtschaft, glaube ich, dann.
Also, diese acht Arbeitskräfte, Arbeitsinhalte, das betrifft das, was Sie gefragt haben:
„Mithilfe bei Aktenvernichtungsaktionen, Unterstützung bei kurzfristig und unvorsehbaren Arbeiten der beiden Hausmeister des Rathauses, z. B. Kleinreparaturen, Pflege Außenanlagen, Räumungs- u. Transportarbeiten in Verwaltungsgebäuden, Mithilfe bei der Digitalisierung von Bestandsplänen bei der Maschinentechnik.“ Das sind die Tätigkeiten, die hier aufgelistet sind.
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