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Thema Datum

Steuerungsausschuss-Feinstaub

06.05


Antwort zur Anfrage "Steuerungsausschuss-Feinstaub"


Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2005

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lassen sich unter Beachtung der gemachten Ausführungen wie folgt beantworten:


Frage 1:
Wird die Stadt einen Luftreinhalteplan erstellen?

Antwort zu Frage 1:
Die Erstellung eines LRP erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt durch das Land, bzw. der zuständigen Landesbehörde. Die Stadt wird die Erstellung eines Luftreinhalteplanes initiieren. Festzuhalten ist aber, dass aufgrund der konkreten Belastungssituation in der Stadt Trier zur Zeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Sinne eines Luftreinhalteplanes oder eines Aktionsplanes besteht.


Frage 2:
Befürwortet die Stadt einen Ausbau des ÖPNV? Gibt es die Überlegung mit dem Kreis im Hinblick auf eine Schadstoffverringerung zusammenzuarbeiten?

Antwort zu Frage 2:
Im Grundsatz hat der Stadtrat durch verschiedene Maßnahmen den ÖPPNV gefördert und ausgebaut. Dazu gehört z.B. die Busbeschleunigung oder auch die Schaffung des Verkehrsverbundes, der jährlich mit einer Umlage aus dem städtischen Haushalt mit ca. 500.000 Euro gefördert wird. Die Frage des Umfangs der Förderung ist die nach den Prioritäten des Stadtrates im Rahmen der Mittelverwendung. Soweit Verkehre nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden können, müssen Leistungen im Bereich des ÖPNV durch die Kommune erbracht werden.
Die Zusammenarbeit mit dem Kreis bzw. den Gemeinden oder Verbandsgemeinden als Träger der Planungshoheit ist (wie oben dargestellt) Voraussetzung für einen wirkungsvollen Luftreinhalteplan.


Frage 3:
Gibt es die Überlegung, im Zusammenhang mit der Verbesserung des ÖPNV-Angebots die Parkgebühren zu erhöhen?

Antwort zu Frage 3:
Derzeit gibt es Gespräche mit den SWT (PIT) über die Frage der Gestaltung der Parkgebühren. Es besteht bei der PIT die Zielsetzung, die Ergiebigkeit des Tarifes zu erhöhen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu verbessern. Die Stadt hat die Zielsetzung, die oberirdischen Parkplätze mit den Plätzen in den Parkhäusern in einem Gesamtkonzept, was Tarife und Parkdauer betrifft, zu gestalten. Derzeit werden gemeinsam (auch unter Beteiligung von Vertretern der Fraktionen) Alternativen entwickelt, die Grundlage für eine Entscheidung sein sollen. Eine Monokausalität im Sinne von Erhöhung der Parkgebühren und einer in der Fragestellung angedachten Zuführung dieser Mehreinnahmen zum ÖPNV wird nicht verfolgt. Der Wirkungszusammenhang zwischen Gestaltung der Parkgebühren und Nutzung des ÖPNV wird aber in die Bewertung einbezogen.


Frage 4:
Gibt es die Überlegung die Dieselbusse auszuwechseln?

Antwort zu Frage 4:
In den vergangenen Jahren haben sich die ÖPNV-Unternehmen in Deutschland zunehmend um die Reduzierung von Abgasschadstoffen bei Dieselomnibussen bemüht bzw. hierzu Versuche gefahren. In einigen Städten wurden die Busse sukzessive auf Gasantrieb umgestellt. Bei den limitierten Schadstoffen werden bei der Partikelemission weniger Schadstoffe wie beim Dieselomnibus mit EURO III ausgestoßen. Beim Co (Kohlenmonoxid) und beim HC (Kohlenwasserstoffe) ist dagegen die Emission von Erdgasbussen gegenüber Dieselfahrzeugen erheblich höher.
Zur Reduzierung der Partikel wurden in den vergangenen Jahren nachträglich sogenannte CRT-Filter im Abgasstrom von Dieselomnibussen eingebaut. Diese Filter reduzieren die Partikel im Abgasstrom, setzen jedoch zur einwandfreien Funktion schwefelarmen Dieselkraftstoff und neuwertige Motoren voraus (Schwefel im Diesel und im Motorenöl setzen die CRT-Filter vorzeitig zu und führen zu deren Revision).
Die Stadtwerke Trier haben sich an einem Versuch mit CRT-Filter mit den Firmen ARAL und Mercedes-Benz sowie dem Filterhersteller HJS beteiligt. Derzeit werden keine CRT-Filter eingesetzt.
Die Umrüstung auf CRT-Filter ist mit zirka 10 TEuro pro Bus anzusetzen. Zur Erreichung der ab Ende nächsten Jahres bei Neufahrzeugen vorgeschriebenen EURO IV wäre es erforderlich, SCR-Systeme einzusetzen, die neben Partikeln auch die anderen Schadstoffe reduzieren. Von den Motorenherstellern werden derzeit erste Versuchsaggregate eingebaut. Die Omnibushersteller haben sich verpflichtet, bereits ab Produktionsjahr 2006 eine serienmäßige Lieferung mit SCR-Systemen und damit eine Einhaltung von EURO V (ab 2008) zu garantieren.

Bei den Stadtwerken hat man von der Beschaffung von Vorseriensystemen abgesehen, um eine ausgereifte Technik unter wirtschaftlich günstigen Bedingungen für die nächsten 12 bis 14 Jahre einzusetzen. Schwefelarmer Dieselkraftstoff wird bereits seit 2003 bei den Stadtwerken eingesetzt. Die Stadtwerke sind in entsprechenden Arbeitskreisen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen engagiert, um die neueste Abgastechnik unter wirtschaftlich Bedingungen einzusetzen.
Ab 2006 werden bei den Stadtwerken Trier Busse mit SCR-Technik, die dann bereits die ab 2008 geforderte EURO V erfüllen, angeschafft. Eine Reihe von Bundesländern fördert nach wie vor die Omnibusbeschaffung zuzüglich technischer Systeme zur Abgasreduktion. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Omnibusförderung seit 2002 eingestellt. Abgasreduzierende Fahrzeugtechniken werden nicht gefördert.


Frage 5:
Wird die Stadt mit der IHK in Kontakt treten, um im Hinblick auf den Lieferverkehr über alternative Logistik Systeme nachzudenken?

Antwort zu Frage 5:
Über die Konzeptionen zur Logistik in der Stadt Trier ist schon mehrfach im Steuerungsausschuss und im Dezernatsausschuss IV berichtet worden. Die Entwicklung solcher Konzepte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsträgern, Verkehrsnutzern und den Verbänden. Die Fragen der Logistik (grenzüberschreitendes Güterverkehrskonzept Trier-Luxemburg) spielen auch eines entscheidende Rolle im Konzept „Trier 2020“. Es sind aber nicht nur Konzepte entwickelt worden, sondern auch bereits konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Hier ist als herausragendes Beispiel das GVZ (Güterverkehrszentrum) im Hafen Trier zu nennen, weil dies eben auch zur erheblichen Reduzierung von LKW-Fahrten führt.


Frage 6:
Wird die Stadt vermehrt in ein Radwegenetz investieren?

Antwort zu Frage 6:
Diese Frage kann nur der Stadtrat im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen in Verbindung mit der Kreditlimitierung entscheiden. Es liegt ein mittelfristiges Gesamtkonzept vor, welches in Abhängigkeit von den bereitgestellten Investitionsmitteln stufenweise umgesetzt werden kann. Eine weitere Konkretisierung kann in Verbindung mit dem Mobilitätskonzept und Prioritätenentscheidung zu einzelnen Maßnahmen erfolgen.


Frage 7:
Werden lokale Verkehrsbeschränkungen und / oder Geschwindigkeitsbegrenzungen in Betracht gezogen?

Antwort zu Frage 7:
Nicht im Rahmen von Aktionsplänen, weil solche für die Stadt Trier nicht erforderlich sind und nach der prognostizierten Situation nicht eingesetzt werden müssen. Über langfristige Maßnahmen ist innerhalb eines Gesamtplanes zu beraten. Dabei werden Verkehrsbeschränkungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, wenn verkehrsplanerische Maßnahmen alleine nicht zielführend sind. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist bezüglich der Luftbelastung weitgehend wirkungsneutral mit positiver Tendenz.


Frage 8:
Wird der Autobahnzubringer Metternichstraße als potentielle Investition in eine Schadstoffmehrbelastung noch einmal überdacht?

Antwort zu Frage 8:
Nein!
Der hier unterstellte Wirkungszusammenhang zur Schadstoffmehrbelastung besteht nicht. Diese ist ausschließlich abhängig von den Verkehrsmengen, die nicht durch diese Maßnahme gesteigert werden. Es erfolgt bei dieser Maßnahme eine Verlagerung aus den Wohnbereichen Trier-Nord und damit in diesen Gebieten eine Entlastung (bei einer insgesamt angestrebten Reduzierung der Luftbelastung).


Peter Dietze, Beigeordneter


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