Anfrage: Nicht gekennzeichnetes Gen-Soja in Lebensmittel
Mehrere rheinland-pfälzische Zeitungen berichteten am 24. Mai 2005, dass gentechnisch verändertes Soja nach Rheinland-Pfalz geliefert worden sei.
Das Gen-Soja ist zwar durch die EU-Behörden zugelassen, muss aber auf der Verpackung oder Speisekarte vermerkt sein. Bei dem Hersteller aus Mülheim ist dies nicht geschehen.
Auch bei der Verwendung von Brat- und Frittierfetten aus gentechnisch-veränderten Ausgangsprodukten wie Soja treten Probleme auf. Im Westerwald wurden 15 Gastronomiebetriebe entsprechend positiv getestet, ohne dass auf der Speisekarte ein Vermerk, der gesetzlich vorgeschrieben ist, zu finden war.
Die Kommunen sind für die Kontrolle der Lebensmittel und der Kennzeichnung zuständig.
Durch Verstöße gegen die Kennzeichnung ist der Verbraucher in seiner Wahlfreiheit erheblich eingeschränkt. Im Fall solcher Gesetzesverstöße sind die zuständigen Behörden aufgefordert, zu handeln.
In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:
Wie wird die Kennzeichnung von gentechnisch-veränderten Speisen in der Gastronomie kontrolliert?
Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden die Proben genommen? Wenn keine Kontrollen erfolgten, warum nicht?
Welche Probleme bestehen im Bezug auf die Anforderungen der Kontrolle von gentechnisch veränderten Produkten?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um aus den Kennzeichnungsproblemen Konsequenzen zu ziehen?
Welche finanziellen Mittel und welche personelle Ausstattung der kommunalen Lebensmittelkontrolle stehen dafür zur Verfügung?
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Uschi Britz
(Fraktionsgeschäftsführung)
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