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Hartz IV

12.10.05


Anfrage: Hartz IV: Rückforderung des Bundes


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgende Anfrage in der Sitzung des Stadtrates am 20. Oktober 2005 zu beantworten:

Anfrage:

Sachstand Hartz IV: Rückforderung des Bundes

Das Bundeskabinett hat die Absicht, rund drei Milliarden Euro Zuschüsse an die Kommunen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II zurückzufordern und für 2006 zu streichen, da der Bund von einer höheren Einsparung der Kommunen ausgeht.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hat sich zum Stichtag 1.Oktober herausgestellt, dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe um 2,8 Milliarden Euro entlastet werden. Und zwar ohne den Bundesanteil für die Unterkunftskosten.

Demgegenüber zeichnet sich durch die gegenüber den prognostizierten Zahlen tatsächlich höhere Anzahl von Bedarfsgemeinschaften nach Aussagen der Verwaltung eine Mehrbelastung für die Kommune gegenüber den im Haushalt eingeplanten Mitteln ab.


Wie hoch stellen sich nach heutigem Stand die voraussichtlichen kommunalen Kosten für das laufende und kommende Haushaltsjahr dar:

für die Aufwendungen im Einzelfall nach § 22,23 SGB II?
Kosten für Unterkunft und Heizung
Einmalige Beihilfen
für flankierende Eingliederungshilfen und psychosoziale Betreuung nach § 16 SGB II?
Ist weiterhin von einer jährlichen Entlastung der Stadt von 12.344.000 € durch den Wegfall der bisherigen Sozialhilfe auszugehen?

Wie stellen sich nach heutigem Stand weitere Be- und Entlastungen im Zusammenhang mit HARTZ IV dar (Wegfall des Wohngeldes, Personalkostenerstattung durch die ARGE, erhöhte bzw. reduzierte Zuweisung von Bund und Land)?

4) Wie bewertet die Verwaltung insgesamt auf dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Auffassungen die voraussichtlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt?



Mit freundlichem Gruß
Manfred Becker


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