Antwort zur Anfrage: Handwerker"park" Feyen
Frau Beigeordnete Horsch beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Handwerkerpark wie folgt:
Vorbemerkung:
Auf dem Hochplateau der ehemaligen französischen Kaserne Castelnau im Stadtteil Feyen soll auf einer Fläche von rd. 24 ha in Kooperation zwischen Stadt und Handwerkskammer Trier mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz ein Handwerkerpark entstehen. Das in Trier von vielen Handwerks- und Gewerbebetrieben beklagte unzureichende Angebot an geeigneten, bezahlbaren und verkehrsgünstig und in Kundennähe gelegenen Flächen ist durch das Abwandern von Betrieben aus dem Oberzentrum in das Umland belegt. Nach Umfragen der Handwerkskammer besteht ein dringender Bedarf an Flächen für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Zur Deckung dieses Bedarfs verfügt die Stadt Trier über keine adäquate Grundstücksangebote.
Die zur Errichtung des Handwerkerparks vorgesehene Fläche stellt die derzeit einzige realistische Möglichkeit dar, Handwerksunternehmen mit lokaler Kundenstruktur bezahlbare Flächen stadtnah anbieten zu können. Nur so ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung und der Hwk die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im Oberzentrum Trier auf Dauer zu sichern.
Die Fläche des geplanten Handwerkerparks von rd. 24 ha, die bedarfsorientiert in mehreren Abschnitten erschlossen werden soll, sowie ihre Lage bieten die Gewähr dafür, das eine Konkurrenzsituation zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung, die zu einer Bestandsgefährdung der angesiedelten Betriebe führen kann, auf Sicht hier nicht zu befürchten ist. Eine andere zusammenhängende Fläche, die diese Bedingungen erfüllt, ist kurz- und mittelfristig in der Stadt Trier nicht verfügbar und auch, was die Erwerbsmöglichkeit bzw. Bodenordnung angeht, nicht so zeitnah umzusetzen.
Anzumerken ist, dass es bereits zur Stadtratssitzung am 27. November 2003 also genau vor einem Jahr eine Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zum Thema Handwerkerpark gab, die sehr umfassend beantwortet worden ist.
Einleitend sollten Aussagen getroffen werden über
Historie (u.a. Umfragen der Hwk usw.)
28. Juli 1999: Rückgabe des Geländes durch das franz. Militär
18. Okt. 2001: Informationsveranstaltung bei der Hwk
2001/2002: Erstellung der Machbarkeitsstudie
Dezember 2002: Geländebesichtigung mit interessierten Betriebsinhabern
Dezember 2003: Zuschussantrag 5,5 Mio. Euro beim Wirtschaftsmin. RLP gestellt
Untersuchungs- und Planungsaufträge:
Geländevermessung, Altlastenuntersuchung, Landespflegerische Voruntersuchung, ergänzende Vermessung, schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplanerstellung, Landespflegerischer Planungsbeitrag, Umweltbericht, Planung Verkehrserschließung, Planung Schmutz- u. Oberflächenwasserentwässerung, Gutachten Bodenbeschaffenheit u. versickerungsfähigkeit sowie Altlasteneinschätzung, detaillierte Altlastenuntersuchung, Klimafachliche Stellungnahme, Ergänzungsuntersuchung Schall/Verkehr
Beschlusslage:
14. März 2002: Aufstellungsbeschluss des Stadtrates Bebauungsplan BF 13 Handwerkerpark Trier-Feyen
31. März 2004: Stadtratsbeschluss zur Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BF 13
31. März 2004: Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Errichtung des Handwerkerparks Trier-Feyen
16. Juni bis 16. Juli 2004: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BF 13
Frage 1:
a) Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über die aktuelle Nachfrage der Trierer Handwerker nach Flächen im geplanten Handwerkerpark? b) falls ja: Wie hoch ist die Nachfrage (m2-Angabe und Anzahl der nachfragenden Handwerksbetriebe)? Aus welcher Quelle und von wann stammen die Daten?
Antwort:
Die Handwerkskammer Trier hat mehrere Betriebsbefragungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragungen bestätigen die eingangs gemachte Aussage, dass innerhalb der Stadt Trier für die An- bzw. Umsiedlung von kleineren und mittleren Handwerks- und Gewerbebetrieben ein erheblicher Flächenbedarf besteht. Vielfach sind in Trier ansässige Unternehmen gezwungen, im Zuge notwendiger Erweiterungen oder sonstiger baulicher Veränderungen, einen neuen Standort außerhalb der Stadt zu suchen, weil innerhalb der Stadt keine passenden Grundstücksangebote vorhanden sind. Die Zahl der Handwerksunternehmen in der Stadt Trier ist von 1980 bis 2003 von 1003 um 13,8 % auf 865 zurückgegangen, während sie im gleichen Zeitraum in den Landkreisen um 33,1 % oder 1.297 Betriebe zugenommen hat. Es waren insbesondere die dynamischen wachstumsorientierten Handwerksunternehmen, die mangels geeigneter Alternativen ihren Standort in Trier aufgeben mussten.
Die Abwanderung von Unternehmen aus der Stadt Trier wäre sicherlich noch größer, wenn nicht zahlreiche Unternehmen auf Grund ihrer Kundenstruktur gezwungen wären, sich mit den unbefriedigenden Bedingungen am jeweiligen Standort mehr schlecht als recht zu arrangieren. Dies betrifft z.B. die Unternehmen aus den Bau- und Ausbauhandwerken, die sich auf die Renovierung und Sanierung der vorhandenen Bausubstanz konzentrieren sowie die Installationshandwerke mit ihren Wartungs- und Serviceleistungen, für die kurze Anfahrtszeiten bereits aus wirtschaftlichen Gründen wichtig sind. Bekanntlich sind Fahrtzeiten unproduktive Arbeitszeiten, die einem Kunden nur teilweise in Rechnung gestellt werden können von einer erhöhten Umweltbelastung durch weite Anfahrwege ganz zu schweigen.
Der Bedarf für den Handwerkerpark ist unzweifelhaft gegeben, wie mehrere Umfragen der Hwk in den vergangenen Jahren nachhaltig ergeben haben. Dies wurde zuletzt durch eine gemeinsam von der Stadt und der Hwk Trier im Dez. 2002 durchgeführte Informationsveranstaltung bestätigt, die eine außerordentliche Resonanz fand. Eine im Anschluss an die Veranstaltung durchgeführte Befragung ergab, dass allein 14 Betriebe sehr kurzfristig auf einen Flächenerwerb angewiesen sind. Eine noch größere Zahl sucht mittelfristig neue Standorte.
Eine aktuelle telefonische Umfrage bei den listenmäßig erfassten interessierten Betrieben durch die Hwk hat ergeben, dass 16 Betriebe mit einem Flächenbedarf von rd. 2,5 ha an einer Ansiedlung im Handwerkerpark Trier-Feyen lebhaftes Interesse haben. Zu dieser Aussage sind noch zwei Gesichtspunkte besonders erwähnenswert:
1. Es muss berücksichtigt werden, dass das Umfrageergebnis ohne jegliche Marketingaktivität zustande kam. Eine aktive Vermarktung des Handwerkerparks mit einer sicherlich höheren Zahl an ansiedlungswilligen Betrieben kann erst erfolgen, wenn verlässliche Aussagen über Kaufpreis und Zeitpunkt der Bebauungsmöglichkeit vorliegen.
2. Viele Betriebsinhaber zeigten sich verärgert darüber, dass die Verfügbarkeit des Handwerkerparks immer noch nicht gegeben ist. Sie haben kein Verständnis für die lange Bearbeitungsdauer des Bebauungsplanes und der Erschließung.
Frage 2:
a) Welche Untersuchungen stehen noch aus?
b) Wann liegen der Stadtverwaltung die Ergebnisse hierzu vor?
Antwort:
Zur Zeit sind folgende ergänzende Untersuchungen beauftragt:
&Mac183; detaillierte Altlastenuntersuchung
&Mac183; Zusatzuntersuchung Schall/Verkehr
&Mac183; Klimafachliche Stellungnahme
Mit den Ergebnissen der Untersuchungen wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen gerechnet.
Frage 3:
Für wann ist der Satzungsbeschluss vorgesehen?
Antwort:
Nach sachgerechter Abwägung und Aufarbeitung der im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes BF 13 eingegangenen Anregungen wird der Stadtrat über den Satzungsbeschluss zu entscheiden haben. Dies wird nach Lage der Dinge in der Arbeitssitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2004 bzw. am 27. Januar 2005 sein können.
Frage 4:
Wie werden Ergebnisse des Bürgergutachtens Feyen-Weismark in die Planung des Handwerkerparks einbezogen?
Antwort:
Die Ergebnisse des Bürgergutachtens Dokumentation der Bürgerbeteiligung zum Stadtteilrahmenplan Feyen-Weismark vom Oktober 1999 wurden von Anfang an bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie in den Jahren 2001/2002 sowie bei der anschließenden Erarbeitung des Bebauungsplanes BF 13 mit einbezogen.
Frage 5:
Das Bürgergutachten Feyen-Weismark besagt klar, dass die Handwerkerparkfläche als Naherholungsgebiet erhalten bleiben soll und eine Zunahme der Verkehrsbelastung unbedingt vermieden werden soll. Warum werden diese Forderungen nicht berücksichtigt?
Antwort:
Auf Seite 12 des Bürgergutachtens steht u. a. Nach Abzug der Französischen Streitkräfte sollte der bisher militärisch genutzte Mattheiser Wald für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet geöffnet und bezeichnet werden. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Ausweisung des Mattheiser Waldes als Naturschutzgebiet wurde dieser Forderung des Bürgergutachtens mehr als entsprochen. Dass von den rd. 350 ha des Mattheiser Waldes ein Anteil von rd. 24 ha (= rd. 7 %) zur Nutzung als Gewerbegebiet und somit zur Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt wird, erscheint vor dem Hintergrund der vorhin erläuterten Entwicklung des Trierer Handwerks und fehlender sonstiger Erschließungsmöglichkeiten vertretbar.
Da das Bürgergutachten Feyen-Weismark im Jahre 1999 erarbeitet wurde, erfolgte die auf Seite 16 des Gutachtens definierte Zielvorgabe Der Status Quo bei der Verkehrsbelastung darf auf keinen Fall zum Negativen verändert werden unter dem Eindruck der bis Mitte 1999 vorhandenen militärischen Nutzung des Areals der Kaserne Castelnau einschl. des Truppenübungsplatzes Mattheiser Wald. Vor diesem Hintergrund ist eine mögliche Zunahme des Verkehrs durch den Handwerkerpark in dieses Verhältnis zu setzen. Die Inanspruchnahme der Teilfläche von 24 ha für den Handwerkerpark gegenüber einer vorherigen vollmilitärischen Nutzung des Gesamtareals (einschl. der damit einhergehenden permanenten Schießübungen) stellt nicht zwangsläufig eine Mehrbelastung an Verkehr und Lärm dar.
Insofern wird den Forderungen/Zielvorgaben des Bürgergutachtens Feyen-Weismark in vollem Umfang Rechnung getragen.
Frage 6:
Sind durch die Schließung von Bundeswehrstandorten neue potenzielle Standortflächen für den Handwerkerpark zu erwarten?
Antwort:
Von der momentan in der Öffentlichkeit diskutierten Schließung von Bundeswehrstandorten ist die Stadt Trier aktuell nicht bzw. nur mittelbar betroffen. Nach heutigem Kenntnisstand ist beim Kasernenstandort Luxemburger Straße mittelfristig von einer Personalhalbierung auszugehen. Mutmaßungen über Schließungen von Standorten (Luxemburger Straße bzw. Jägerkaserne) sind z. Zt. spekulativ und zeitlich nicht konkretisierbar. Insofern ist es nicht sinnvoll, zur Deckung eines aktuellen Bedarfs an Flächen für kleinere und mittlere Handwerks- und Gewerbebetriebe auf diese Option zu setzen.
Frage 7:
Die Grundlagen der Planung haben sich im Laufe der letzten 6 Jahre durch die Ausweisung des Mattheiser Waldes als Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet grundlegend geändert. Und erfordern deshalb eine neue Diskussion des den Handwerkerpark betreffenden Teil des Bürgergutachtens.
a) Gedenkt die Stadtverwaltung, eine den veränderten Bedingungen angepasste Bürgerinformation mit Diskussionsmöglichkeit vor dem Satzungsbeschluss im betroffenen Stadtteil Feyen-Weismark durchzuführen?
b) Falls ja: wann soll die Bürgerinformations- und - diskussionsveranstaltung stattfinden?
Antwort:
Bereits auf der Ebene der seinerzeit erarbeiteten landespflegerischen Voruntersuchung war nachgewiesen worden, dass eine Entflechtung von Konversion und Naturschutzvorrangflächen möglich war. Festgestellt wurde u.a., dass sich Naturschutz im Mattheiser Wald und der Handwerkerpark im ehemaligen Kasernenbereich nebeneinander ermöglichen lassen. Daher wurde auch seitens der Stadtverwaltung Trier die Ausweisung der außerhalb des Handwerkerparks liegenden Flächen als Naturschutzgebiet durch die SGD Nord begleitet und unterstützt.
Aufgrund der Aufforderung der EU an die Bundesrepublik Deutschland, Flächen des kohärenten Netzes NATURA 2000 nachzumelden, war die Ausweisung des Naturschutzgebietes Mattheiser Wald auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet die logische Folge, da landesweit vorrangig die Naturschutzgebiete als FFH-Flächen gemeldet bzw. nachgemeldet worden sind.
Eine Änderung der Grundlagen der Planung und damit der städtischen Planungsziele hat sich hierdurch aber nicht ergeben.
Bereits vor und während des Verfahrens wurden öffentliche Erörterungsveranstaltungen (z.B. im Hause der Handwerkskammer Trier) und Begehungen (z.B. mit dem Landespflegebeirat) durchgeführt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine Bürgerbeteiligung getreu den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Die eingehenden Anregungen werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Darüber hinaus ist wie bei anderen Bauleitplanverfahren auch eine zusätzliche Diskussionsveranstaltung nicht vorgesehen.
Abschließend möchte ich noch auf folgenden Aspekt hinweisen:
Die Maßnahme Handwerkerpark löst forstliche und landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen aus, die im Naturschutzgebiet Mattheiser Wald realisiert werden und damit eine erhebliche Aufwertung des Naturschutzgebietes selbst mit sich bringen. Ohne Realisierung des Handwerkerparks würden diese enormen Verbesserungen im Naturschutzgebiet Mattheiser Wald nicht durchgeführt. Darüber hinaus würde auch keinerlei Sanierung vorhandener Altlasten sowie Entsiegelung von Flächen und Rückbau von vorhandenen militärischen Anlagen und Bauten vorgenommen.
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