Themen

Thema Datum

"Bürgermeisterautos"

25.06.2004


Antwort zur Anfrage: "Anschaffung neuer Fahrzeuge ("Bürgermeisterautos")"


Anfrage der Stadtratsfraktion "Bündnis90/Die Grünen" vom 08.06.2004 bezüglich der Beschaffung der Dezernentenfahrzeuge



Sehr geehrte Frau Britz,

bei der Stadt Trier ist Amt 70 (Stadtreinigungsamt) für die Beschaffung und Unterhaltung des städtischen Fuhrparks im Auftrag der Dezernate und der Ämter als Dienstleister tätig.

Es berät bei Neuanschaffung und Ersatzbeschaffung seine Auftraggeber, insbesondere auch im Hinblick auf eine wirtschaftliche Anschaffung. Amt 70 führt ebenso Inspektionen, Reparaturen und Hauptuntersuchungen durch und informiert die jeweiligen Nutzer auch über den Zustand ihrer Fahrzeuge. Die Frage der Bereitstellung der erforderlichen Mittel muss von den Auftraggebern in eigener Zuständigkeit erfolgen.

Zu Frage 1:

Es sind zwei Mercedes Benz Pkw-Fahrzeuge vom Typ E 200 K geleast worden für Dez. II und V. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Sondermodelle mit der kleinsten Motorvariante (1,8 l) dieser Typreihe, die der Hersteller speziell für Kommunen mit entsprechender Rabattgewährung anbietet.


Zu Frage 2:

Der Kaufpreis hätte unter Berücksichtigung des Behördenrabattes in Höhe von 33 % je Fahrzeug 31.865,20 Euro betragen. Die Fahrzeuge wurden jedoch nicht gekauft, sondern geleast. Die Leasingrate beträgt 416,58 Euro je Fahrzeug. Die Leasingdauer beträgt 48 Monate.

Die Frage, ob Leasing oder Kauf vorliegend günstiger ist, erfolgte unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes. Beim Fahrzeugtyp Mercedes ist die Leasingvariante günstiger als der Kauf (der Leasingfaktor beträgt 1,307). Diese Erkenntnis führte auch bei einigen Bundes- und Landesbehörden (s. z.B. Polizei) zur Anschaffung von Mercedes-Dienstfahrzeugen auf Leasingbasis.

Derzeit gibt es nur einige Fahrzeughersteller, die auch für Kommunen derartige Rabatte gewähren. Die Angebotsanfrage wurde auf die beiden führenden Hersteller BMW und Daimler Chrysler begrenzt, da ein gleichartiges Fahrzeug wie bisher angeschafft werden sollte.


Zu Fragen 3 u. 4:

Die Entscheidung der Ersatzanschaffung obliegt den einzelnen Dezernaten. Im September 2003 wurde Amt 70 beauftragt, eine Ersatzbeschaffung vorzubereiten. Am 24.11.2003 ist dem StV die Ausarbeitung zur Ersatzbeschaffung vorgelegt worden. Der Stadtvorstand stimmte der Anschaffung zu, empfahl jedoch die Angelegenheit im Ältestenrat in der gleichen Woche zu besprechen. Am 27.11.2003 erfolgte im Ältestenrat in Form des Sitzungsausschusses vor der Stadtratssitzung eine Information über die geplante Ersatzbeschaffung. Bedenken wurden nicht geäußert.

Ursprünglich war die Ersatzbeschaffung für die knapp 8 Jahre alten BMW 520i –Fahrzeuge bereits für 2001 geplant, wurde aber aufgrund des jeweils guten Zustandes beider Fahrzeuge von den Dezernaten zurückgestellt.
Aufgrund der zwischenzeitlich aufgetretenen Mängel, die auch konstenintensive Reparaturen bald erwarten ließen, hat Amt 70 den zuständigen Dezernaten den Hinweis über den Zustand der Fahrzeuge gegeben.

Zu Frage 5:

Die Anschaffung der Neufahrzeuge wird aus Sicht des Fuhrparks mit dem Zustand der Altfahrzeuge und dem Alter begründet. Die für Automobilgetriebe hohe Kilometerleistung und der hohe Kraftstoffverbrauch sprechen für die Aussonderung der alten Fahrzeuge und die Beschaffung von wirtschaftlicheren und sparsameren Fahrzeugen.


Zu Frage 6:

Die Altfahrzeuge wurden zwischenzeitlich an Externe zum Preis von je 6.600 Euro verkauft. Nach der Taxierungsliste wie Schwacke und Autobudget liegt der erzielte Kaufpreis 300 Euro unter diesen Bewertungen. Aufgrund der Farbe "weiß" war die Nachfrage sehr bescheiden. Bei einer anderen Farbgebung wäre möglicherweise ein etwas höherer Preis zu erzielen gewesen.


Zu Frage 7:

Die Fahrzeuge werden dienstlich hauptsächlich von den Dezernaten II und V – in der Regel von den jeweiligen Dezernenten - genutzt. Sie stehen bei Bedarf, insbesondere bei längeren Fahrten, auch den Dezernaten III und IV zur Verfügung.

Eine Privatnutzung der Dienst-Pkw erfolgt lediglich durch die Dezernenten Dietze und Holkenbrink für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der nach den Bestimmungen des Steuerrechts ermittelte geldwerte Vorteil wird den Dienstbezügen monatlich hinzugerechnet und versteuert.

Mit freundlichen Grüßen


Helmut S c h r ö e r

zur 1. Anfrage / zur 2. Anfrage / zur 2. Antwort


zurück zur Übersicht