Antwort zur Anfrage "Ausweisung Industrie-Gewerbeflächen"
Bündnis 90/Die Grünen
Ratsmitglied
Frau Anja Matatko
Rathaus Augustinerhof
54290 Trier
Schreiben vom 18.10.2004
Sehr geehrte Frau Matatko,
mit Ihrem o. g. Schreiben weisen Sie darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Neuausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen im Trierer Stadtgebiet ablehnend gegenübersteht und deshalb die Beantwortung von insgesamt 7 Fragen (Nr. 1-6 sowie Nr. 8) erbittet.
Zu Ihren Fragen, die in erster Linie auf den geplanten Handwerker- und Gewerbepark in Trier-Feyen zielen, verweise ich zunächst auf die Information über den aktuellen Sachstand, die von Frau Beigeordneten Horsch in der öffentlichen Sitzung des Dezernatsausschusses IV am 08.09.2004 unter TOP 2 gegeben wurde. (Zu Ihrer Information habe ich einen Auszug aus der entsprechenden Sitzungsniederschrift zu diesem TOP beigefügt.)
Die Schaffung von Planrecht um den zukünftigen und aktuell bestehenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für kleine und mittlere Handwerks- und Gewerbebetriebe abdecken zu können, ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Wirtschaftsdezernates, wenn es darum geht, Abwanderungen von Betrieben aus der Stadt Trier entgegenzuwirken und Arbeitsplätze und Unternehmen am Standort zu erhalten.
Mehrere Umfragen der Handwerkskammer Trier führen zum Ergebnis, dass die Standortsituation für kleinere produzierende Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe in der Stadt Trier seit Jahren unbefriedigend ist. Die Betriebsentwicklung der Handwerkskammer belegt, dass vielfach in der Stadt Trier ansässige Unternehmen im Zuge von notwendigen Erweiterungen oder sonstigen baulichen Veränderungen gezwungen sind, einen neuen Standort außerhalb der Stadt Trier zu suchen.
So ist die Zahl der Handwerksunternehmen in der Stadt Trier von 1980 bis 2003 um 13,8 % auf rd. 865 zurückgegangen, während sie im gleichen Zeitraum in den Landkreisen um 33,1 % oder 1.297 Betriebe zugenommen hat. Es waren insbesondere die dynamischen wachstumsorientierten Handwerksunternehmen, die mangels geeigneter Alternative ihren Standort in Trier aufgeben mussten. Infolgedessen verlief die Entwicklung bei den Arbeits- und Ausbildungsplätzen negativ zu Lasten der Stadt: Während in den vergangenen 26 Jahren die Zahl der Handwerksbeschäftigten in den Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirks Trier von 23.000 auf 33.330, also um 44,9 %, zunahm, belief sich der Zuwachs in der Stadt Trier von 8.500 auf 10.270 Arbeitsplätze, also lediglich 20,8 %. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Ausbildungsverhältnissen im Handwerk: Einem Anstieg in den vergangenen 11 Jahren in den Landkreisen von 3.192 Lehrstellen auf 3.289 steht ein Rückgang in der Stadt Trier von 1.362 auf 1.216 gegenüber. (Diese Zahlen sind der ebenfalls beigefügten Zusammenstellung der HWK „Das Handwerk in der Stadt Trier“ zu entnehmen.) Die Handwerkskammer Trier hat auf diese unbefriedigende Standortsituation sowie ihre Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen.
Auf der Basis einer bereits im Jahr 2001 erstellten Machbarkeitsstudie, die zum Ergebnis hatte, dass eine Umsetzung des Projektes „Handwerker- und Gewerbepark Trier-Feyen“ realistisch und umweltverträglich möglich ist, hatte der Stadtrat wie Ihnen bekannt ist am 14.03.2002 (Drucksache Nr. 031/2002) den Aufstellungsbeschluss und am 31.03.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BF 10 „Handwerkerpark Feyen“ beschlossen. Ebenfalls wurde am 31.03.2004 vom Stadtrat der Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen (bedarfsorientierte Erschließung in 4 Bauabschnitten in den Jahren 2004 bis 2009) beschlossen. (Zur Vermeidung von Wiederholungen sind die Drucksache Nr. 063/2004 vom 28.01.2004 sowie die ursprüngl. Machbarkeitsstudie vom August 2001 diesem Schreiben nochmals als Anlage beigefügt.)
Anders als dies noch vor Jahren z. B. mit der Erschließung der Eurener Flur (175 ha gewerblicher Bauflächen im Bereich des ehemaligen Flugplatzgeländes Trier-Euren davon z. Zeit noch rd. 5 ha verfügbare freie Flächen) noch der Fall war, verfolgt die Stadt Trier zwischenzeitlich ein diversifiziertes Vorgehen bei der Bereitstellung und Erschließung von gewerblichen Bauflächen. D.h., es werden kleinere Gebiete unter Synergiegesichtspunkten für die Ansiedlung bzw. Umsiedlung von kleineren Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben erschlossen und bereitgestellt. Als Beispiele hierfür seien genannt, der Pionierpark in Trier-Euren auf einer insgesamt 8,4 ha großen Fläche (davon noch für ca. 2 Betriebe verfügbar) erstlinig Grundstücke für die in der Nachbarschaft bzw. im Stadtteil vorhandenen Unternehmen in verkehrsgünstiger Lage für Firmenerweiterungen; im Güterverkehrszentrum im Trierer Hafen stehen Flächen für Logistikunternehmen bzw. im Bereich des Industriegebietes Ehrang/Pfalzel speziell für güterverkehrs- bzw. hafenaffine Betriebe zur Verfügung. In diesem Kontext ist auch das Gewerbegebiet in Trier-Irsch (Beb.Plangebiet B I 6) geplant worden, wo auf einer kleineren Fläche von rd. 4,5 ha ca. 12-15 kleinen und mittleren, nicht störenden Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben aus den Höhenstadtteilen bzw. den angrenzenden Gemeinden des Landkreises Möglichkeiten eröffnet werden, Gewerbe- und Betriebsstätten (einschließlich Wohnen) zu errichten. Hierdurch werden im Übrigen wegen den im Umfeld bestehenden Kundenbeziehungen auch Fahrten in und aus der Stadt Trier reduziert bzw. vermieden.
Auch der Wissenschaftspark Trier (WIP) im Entwicklungsbereich Petrisberg ist unter dem Begriff der Themenbezogenheit (Clusterbildung) zu sehen, wonach hier ganz bestimmte, nicht störende Betriebe und Existenzgründer aus den Bereichen IT, Medien, Gesundheit und Wellness, die u.a. auch die Nähe zur Universität und Fachhochschule suchen, sich in diesem „Themenpark“ ansiedeln können. Für derartige, den wissensbasierten Dienstleistungen zuzurechnenden Unternehmen stehen in den nächsten 10 Jahren noch voraussichtlich insgesamt 15 ha an Miet- bzw. Kaufflächen am Petrisberg zur Ansiedlung bereit. (Hierzu ist dem Schreiben eine Kurzfassung der „Machbarkeitsstudie für die wissenschaftliche Nutzung des Konversionsgeländes Petrisberg“ der Fraunhofer Management Gesellschaft mbH vom Januar 1999 beigefügt.)
Alle v. g. Entwicklungsflächen dienen letztendlich dem Ziel, dass die Stadt Trier in den nächsten 15-20 Jahren den nachfragenden an- und umsiedlungswilligen Unternehmen (insbesondere kleinere und mittlere Betriebe aus den Bereichen Handwerk, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen) ein attraktives Standortangebot machen kann, um so auch den im Stadtmarketingkonzept „Zukunft Trier 2020“ festgeschriebenen Visionsbausteinen zu entsprechen. Diese Vorgaben, gehen davon aus, dass die Stadt Trier als Wohn- und Arbeitsort weiterhin attraktiv ist und auch für heimische und Firmen aus dem Umland geeignete Flächen vorhält (Ziel: „Es sind insgesamt 1.500 zusätzliche Arbeitsplätze in Trier geschaffen.“) und weiterhin die Einwohnerzahl zumindest mit 100.000 in einer ausgewogenen Alters- und Erwerbsstruktur erhalten kann. Vor dem Hintergrund dieser Prämisse ist es wichtig, die Arbeitsplätze im Oberzentrum Trier zu erhalten bzw. neue entstehen zu lassen. Das Konzept der diversifizierten Plangebietsausweisungen ordnete sich diesem ehrgeizigen Visionsbaustein mit dem konkreten Ziel unter.
Sollte sich in den nächsten Jahren ergeben, dass ein weiterer Gewerbeflächenbedarf entsteht, so muss städtischerseits dann reagiert werden, um ggf. weitere Ansiedlungen bzw. Erweiterungsinvestitionen in der Stadt Trier zu ermöglichen. Dabei ist aber die von Ihnen aufgeworfene Frage der Nutzung bzw. Nutzbarmachung von Leerständen bzw. Recyclingflächen, soweit diese sich im Privatbesitz befinden, sehr differenziert und kritisch zu betrachten. Es darf nicht sein, dass die öffentliche Hand überteuert angebotene Grundstücke bzw. Objekte erwirbt, mit öffentlichen Förderungen erschließt, um sie dann unter den eigenen Erwerbspreisen - zu marktfähigen Preisen an interessierte Unternehmen weiterzugeben. Diese vor dem Hintergrund des eingeschränkten Flächenverbrauchs durchaus wünschenswerte aber wegen der sich am Markt ergebenden tatsächlichen Gegebenheiten nicht realisierbare Möglichkeit (überzogene Preisvorstellungen der privaten Eigentümer!), stellt aus heutiger Sicht keine Alternative zur Erschließung kleinerer Gewerbegebiete auf Konversionsflächen dar. Der Erwerb von Recyclingflächen bzw. von „Altimmobilien“ von den Vorbesitzern bzw. Banken - zumal wenn diese seinerzeit zu subventionierten Konditionen erworben worden waren kann nicht die Zielsetzung der Stadt Trier sein. Für den Erwerb derartiger Immobilien gibt es auch keinen Fördermitteltatbestand, der es der Stadt Trier einfacher machen würde, eine solche Immobilie zu erwerben.
Zur Frage der interkommunalen Zusammenarbeit verweise ich nur auf die seit langem bestehende gute Zusammenarbeit mit dem Umland in den Zweckverbänden für Wirtschaftsförderung sowie in sonstigen Gremien und Kooperationen (Initiative Region Trier e.V., fit-Existenzgründungsinitiative) . Im Übrigen werden durch diese Institutionen teilweise auch die Flächenbedarfe abgedeckt, die wir mit unseren gewerblichen Bauflächen in der Stadt Trier nicht oder nur in geringerem Umfang abdecken können. So ist die Stadt Trier z. B. seit Jahren ganz bewusst im Zweckverband „Industriepark Region Trier“ bzw. im Zweckverband „Wirtschaftsförderung im Trierer Tal“ z. T. mit erheblichen finanziellen Beteiligungen Mitglied, um auch den nachfragenden Betrieben, die in der Stadt Trier selbst nicht unmittelbar bedient werden können (z. B. größere Logistikunternehmen bzw. emittierende Betriebe usw.), die dann auf diese Weise wenn schon nicht in der Stadt Trier dann doch in der Region Trier gehalten werden können. Denn flächenintensive Betriebe mit Logistikschwerpunkt können mangels vorhandener Flächen nicht bedient werden.
Lassen Sie mich abschließend nochmals zur Frage des Flächenverbrauchs anführen, dass der Flächenverbrauch auch bei den Betrieben selbst in den vergangenen Jahren nicht mehr in dem Maße vonstatten ging, wie dies noch in früheren Jahren der Fall war. Durch die Ausweisung mehrerer kleinerer Gewerbegebiete sind den meisten Firmen ohnehin die Möglichkeiten der übermäßigen Flächeninanspruchnahme genommen. Im Bereich der Konversionsflächen z. B. werden verstärkt, wo dies möglich und umsetzbar ist, Bestandsgebäude umgenutzt und hergerichtet bzw. zahlreiche Firmen sind bereit, sich in Büros und Immobilieneinheiten einzumieten - soweit Ihnen dort die gleichen Fördermöglichkeiten wie bei Betriebsneuerrichtungen bereitgestellt werden können. Der in den vergangenen Jahren beschrittene Weg der Stadt Trier mit der Umnutzung von Konversionsflächen dient sicherlich letztendlich auch einem behutsamen Umgang mit Flächen.
Tatsache ist ja letztendlich, dass es die Recycling- und Konversionsflächen in unserer Stadt Trier gibt und dass sich die Kommune, ob sie will oder nicht, gezwungenermaßen damit auseinandersetzen muss. Dabei spielt die Art der Umnutzung eine entscheidende Rolle, weil nicht nur aus gesamtstädtischer Sicht wünschenswerte, sondern auch, vor dem Hintergrund der Nachfrage, finanzielle Aspekte bei der Umsetzbarkeit von Maßnahmen mitentscheiden. Da die Stadt Trier bisher nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße in der Lage war, den bestehenden Bedarf an nachgefragten gewerblichen Bauflächen zu befriedigen und dies aber absehbar mit der Ausweisung bzw. Umnutzung der angesprochenen Flächen erreichen kann, rechtfertigt letztendlich auch den, wie ich finde auch in der Vergangenheit bereits vom Stadtrat behutsam vollzogenen Weg der Beanspruchung neu ausgewiesener Flächen wie auch der Konversionsflächen in private Nutzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schröer
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