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Thema Datum

Parkhäuser

16.03.2004


Antrag "Beauftragung einer Sonderüberprüfung"


Bündnis 90 / Die Grünen
Stadtratsfraktion Trier
Trier, den 30.03.2004


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister


Gemäß GemO §34, Abs.5 beantragen wir für die nächste Sitzung des Stadtrates am 24. März 2004 folgenden Antrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln:


Antrag


Der Stadtrat möge beschließen:

Die gemeindlichen VertreterInnen in den Organen der Stadtwerke Trier GmbH werden gemäß § 88 Abs. 1 S. 6 und Abs. 3 GemO angewiesen, die folgenden Beschlüsse umzusetzen:

1. Es soll eine unabhängige Sonderprüfung hinsichtlich der von den Stadtwerken Trier GmbH und ihrer Tochtergesellschaft Parken in
Trier mbH errichteten oder betriebenen Parkhäuser durchgeführt werden. Hiermit sollen unabhängige Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Nicht beauftragt werden dürfen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die an der Prüfung von Jahresabschlüssen der Stadtwerke Trier GmbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften beteiligt waren oder in deren Auftrag anderweitig tätig geworden sind.

Der zu erstellende Bericht soll insbesondere zu den folgenden Fragen Stellung nehmen:
1.1. Wie stellt sich das Verhältnis von tatsächlichen Investitionen, laufenden Unterhaltskosten und Zahlungsverpflichtungen auf der einen und dem erwirtschafteten Ertrag für die einzelnen Parkhäuser auf der anderen Seite dar?
1.2. Wie wird sich dieses Verhältnis insbesondere bei den Parkhäusern Ostallee und neues City-Parkhaus voraussichtlich entwickeln?
1.3. Waren die beim Parkhaus Ostallee sowie beim neuen City-Parkhaus aufgetretenen Verluste vor Abschluss der Verträge absehbar oder wären sie bei sorgfältigerer Prüfung im Vorfeld zumindest absehbar gewesen?
1.4. Haben Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung die ihnen obliegende Sorgfaltspflichten verletzt?
1.4.1. Waren die dem Aufsichtsrat vorgelegten Informationen jeweils ausreichend, um diesem qualifizierte Entscheidungen zu ermöglichen?
1.4.2. Haben die Wirtschaftsprüfer die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat rechtzeitig, vollständig und mit hinreichender Deutlichkeit auf bestehende Risiken der Projekte Parkhaus Ostallee und neues City-Parkhaus hingewiesen?
1.4.3. Lässt sich aus dem Verlauf der Diskussion und den Ergebnissen von Abstimmungen im Aufsichtsrat ermitteln, ob seitens der Wirtschaftsprüfer oder einzelner Aufsichtsratsmitglieder vorgetragene Bedenken und Einwände durch die Mehrheit bei der Beschlussfassung ausreichend berücksichtigt wurden [insbesondere bei Beschlüssen die Verträge und die Entlastung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2000 betreffend]?
1.5. Gibt es juristische Möglichkeiten, die Verträge bezüglich Parkhaus Ostallee zwischen Stadtwerken und Triwo zu kündigen oder eine Anpassung der Verträge zu erzwingen? Gibt es entsprechende Möglichkeiten beim neuen City-Parkhaus?
1.6. Bestanden oder bestehen Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder der Organe der Gesellschaft und sind diese noch durchsetzbar?

2. Der Bericht ist zu veröffentlichen. Sofern er in Teilen nicht veröffentlicht werden kann, sollen die Wirtschaftsprüfer einen Auszug als Vorlage für eine öffentliche Sitzung des Stadtrates erstellen.

3. Bestehende und gerichtlich durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder von Organen der Gesellschaft sind unverzüglich gegebenenfalls im Klageweg geltend zu machen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

(Fraktionsgeschäftsführung)



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