Anfrage "Atomunfall Cattenom"
Auszug aus dem Stadtratsprotokoll vom 17.09.03
4.2. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
'Atomkraftwerk Cattenom: Teilnahme der Stadt Trier am Beteiligungsverfahren (Ênquete publique) über die Festlegung neuer Grenzwerte für radioaktive, chemische und thermische Einleitungen in die Mosel'
4.3. Änderungsantrag der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Zu dem Procedere führte Oberbürgermeister Schröer, aus, dass zum einen der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, zum anderen ein Ergänzungsantrag der Verwaltung vorliege. Da beide Anträge die gleiche Zielrichtung hätten, neige er weniger zu der Bezeichnung &Mac226;Änderungsantrag. Inhaltlich bestehe Konsens, jedoch ohne Differenzierung im Weiteren, da dies Gegenstand des Verfahrens sein werde.
Ratsmitglied Becker erachtete es namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als wichtig, dass am Ende der zu führenden Diskussion ein einstimmiges und eindeutiges Votum des Stadtrates zum Atomkraftwerk Cattenom stehe. Daneben halte seine Fraktion eine klare und fundierte Stellungnahme für unabdingbar.
Zunächst bedauerte der Grünen-Sprecher, dass weder seitens der Verwaltung noch der übrigen Fraktionen die Notwendigkeit einer derartigen Initiative gesehen worden sei. Seine Fraktion begrüße, dass inzwischen, wie in deren Antrag gefordert, der deutschen Grenzbevölkerung eine Einspruchsmöglichkeit auf deutschem Gebiet eingeräumt worden sei und eine Fristverlängerung bis zum 10. Oktober 2003 habe erreicht werden können. Man führe dies auf massive Proteste aus der Öffentlichkeit und insbesondere von grünen Abgeordneten zurück, denn die Pläne des Betreibers seien den verantwortlichen Stellen bereits seit langem bekannt gewesen.
Begründend stellte Ratsmitglied Becker auf den Antrag der Betreiber des Atomkraftwerks Cattenom ab, mit dem eine Neufestsetzung der Grenzwerte für flüssige Ableitungen begehrt werde. Dies solle den Antragstellern ermöglichen, ab dem Jahre 2006 Brennelemente mit einer höheren Anfangsanreicherung, einer längeren Einsatzzeit und einem höheren Abbrand zu verwenden. Darin sei eine Erhöhung des Grenzwertes für die Ableitung von radioaktiven Tritium von jetzt 160.000 auf 200.000 Gigabecquerel pro Jahr enthalten. Zu den inhaltlichen Aspekten des Antrages führte er aus, dass mit dieser Erhöhung einhergehend auch die Grenzwerte von anderen Radionukleiden reduziert werden sollen, was bei der Bewertung des Antrages der Verwaltung auch Berücksichtigung finden müsse. Auch gehe es um die tatsächliche Ableitung der Stoffe im Vergleich zu dem, was technisch machbar sei. U. a. betreffe dies auch teilweise radioaktive Ableitungen, wobei zwischen dem Tritium (d. h. dem radioaktiven Wasserstoff), das an sich nicht zurückzuhalten sei und automatisch bei einer erhöhten Brennstoffführung als Abfallstoff vermehrt abgegeben werde, und zwischen anderen Radionukleiden zu unterscheiden sei, die wie Caesium und Kobalt sehr wohl technisch zurückgehalten werden könnten. Dies sei eine Frage der Reinigung und der technischen Höhe des Standards in einem Atomkraftwerk. In diese Frage seien auch chemische Ableitungen (wie bspw. Borsäure) involviert, die in einer Größenordnung von zwei Tonnen pro zwei Stunden in die Mosel abgegeben werden könnten. Tangiert sei auch die thermische Belastung. Zudem dürfe die Mosel als Gewässer aufgrund ihrer geringeren Wasserführung nicht mit dem Rhein gleichgesetzt werden. In ihren zahlreichen Staustufen könnten sich Radionukleide ansammeln. Nicht zu vergessen sei die Tatsache, dass der ausgebaggerte Moselgrund auf Ufergeländen abgelegt werde, insbesondere vor dem Hintergrund der häufigen Hochwasser. All die genannten Aspekte seien in diesem Zusammenhang zu sehen und sollten nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auch in eine Stellungnahme miteinfließen.
Der von der Verwaltung vorgelegte Änderungsantrag greife im Grunde die Zielsetzung des Ursprungsantrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf, nach deren Meinung jedoch weniger konkret, weniger differenziert und weniger verpflichtend ausfalle. Dieser scheine unter Druck mit sehr heißer Nadel gestrickt zu sein und wäre im Deutschunterricht mit einer Menge roter Anmerkungen versehen worden, so Ratsmitglied Becker. Er konstatierte, dass Punkt 2 des Verwaltungsantrages dessen Punkt 1 erübrige. Die in Punkt 2 generell angesprochene Erhöhung der Einleitungswerte bedürfe einer Präzisierung. Als wichtig erachte seine Fraktion Punkt 3, der jedoch ebenfalls sehr unklar formuliert sei. Auch den ersten Absatz der Begründung, in dem von verschiedenen Stoffen und Substanzen die Rede sei, bewertete Ratsmitglied Becker als viel zu unkonkret. Der Inhalt des folgenden Absatzes sei an Entschiedenheit kaum mehr zu überbieten mit welchem Engagement dieser Protest vorgetragen wird. All dies bestärke nicht die Zuversicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, ob in der Verwaltung auch der entsprechende Sachverstand zu einem qualifizierten Eindruck besteht. Hierzu benötige man externen Sachverstand. Daher auch der Verweis in dem Dringlichkeitsantrag auf Studien, bspw. des Öko-Institutes Darmstadt. Für seine Fraktion verstärke sich der Eindruck, dass nach außen der Effekt eines Protestes ohne wirkliches Engagement erzeugt werde. An die CDU-Fraktion richtete er die Frage, wie diese ihren Protest begründe angesichts der Stellungnahmen aus der Bundes-CDU, das Atomprogramm auszubauen und neue Atomkraftwerke zu bauen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen interessiere sich für deren Argumente, insbesondere um zu erfahren, ob es nicht nur darum gehe, die Fahne in den Wind der öffentlichen Meinung zu hängen oder ob diese nur vor der eigenen Haustür kein AKW haben wolle. Als positiv erachte die antragstellende Fraktion, dass der Einspruch zusammen mit den anderen Gebietskörperschaften angestrebt werde. Diese halte den Vorschlag der Verwaltung in der Zielsetzung für richtig, aber in der Formulierung zu unklar und schlage deshalb vor, den Punkt 3 des Verwaltungsantrages beizubehalten, die Punkte 1 und 2 aber durch die Punkte 1 und 2 des Dringlichkeitsantrages zu ersetzen. Abschließend bat Ratsmitglied Becker um die Zustimmung der anderen Fraktion zu diesem Kompromiss.
Ratsmitglied Dr. Dempfle führte für die CDU-Fraktion aus, dass seit mehr als zehn Jahren die Gebietskörperschaften in der Grenzregion versuchten, Einfluss auf das Atomkraftwerk Cattenom zu nehmen. Es sei bekannt, mit welch mäßigem Erfolg dies versucht und praktiziert worden sei. Er bezeichnete die von seinem Vorredner aufgestellte Unterstellung, wonach die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren ihre Meinung in dieser Frage geändert habe, als relativ unverschämt. Damals wie heute spreche sich diese gegen das Atomkraftwerk Cattenom aus. Diese Haltung habe nichts mit deutscher Kernenergie zu deutschen Sicherheitsbestimmungen und zu deutschen Standards zu tun. Eine Vermischung beider Standpunkte halte er überhaupt nicht für in Ordnung. Daneben sei bekannt, dass die Genehmigungsbehörden dem Atomkraftwerk Cattenom Einleitungen gestattet hätten, die eine deutsche Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion niemals genehmigen würde. Des Weiteren sei klar, dass die derzeit eingeleiteten Stoffe und Substanzen auch Trier erreichten und die diesbezüglichen Einflussmöglichkeiten hier relativ gering seien. Dies bedeute, dass eine Gegeninitiative nur dann erfolgversprechend und zielführend sei, wenn diese abgestimmt unternommen werde, zusammen mit allen anderen beteiligten Gebietskörperschaften. Der Landrat des Landkreises Trier-Saarburg habe bereits vor zehn Jahren die Federführung inne gehabt und habe diese auch jetzt wieder übernommen. Herr Dr. Groß habe die übrigen Gebietskörperschaften angeschrieben und über den aktuellen Sachstand informiert, so dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung auch von sich aus aktiv geworden wäre, um ein solches abgestimmtes Vorgehen zu organisieren. Nach Auffassung von Ratsmitglied Dr. Dempfle fasse ein Beschluss des Dringlichkeitsantrages das Anliegen derart eng, dass möglicherweise eine zwischen allen Gebietskörperschaften wirklich abgestimmte Stellungnahme nicht mehr zustande komme. Inhaltlich habe er gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nichts einzuwenden - dieser sei in vielen Punkten richtig und sicherlich auch präziser als der Verwaltungsantrag -, jedoch ermöglichten diese drei allgemeinen Punkte die Abgabe einer abgestimmten, einheitlichen und klaren Stellungnahme von allen Gebietskörperschaften. Aus diesem Grunde empfahl der CDU-Sprecher die Wahl der Verwaltungsvariante.
Ratsmitglied Dr. Dempfle kündigte die Zustimmung der CDU-Fraktion zu dem Änderungsantrag der Verwaltung an und drückte seine Hoffnung auf das Zustandekommen einer einheitlichen Abschlussvorlage auch mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus.
Ratsmitglied Jaeger nahm in seinem Statement für die SPD-Fraktion Bezug auf die Ausführungen des Sprechers der antragstellenden Fraktion hinsichtlich des Vorhabens der Betreibergesellschaft. Hiernach sei ab dem Jahre 2006 eine bessere Ausnutzung der Brennstäbe vorgesehen mit den beschriebenen Folgen, nämlich eines entsprechenden Anstiegs der radioaktiven, chemischen und auch thermischen Einleitungen in die Mosel. Das vom Rat als Vertreter der städtischen Bürgerschaft zu verfolgende Interesse gelte jedoch dem Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner vor diesen Einleitungen. In dieser Frage gebe es auch keinen Dissens, hier bewege man sich auf einer Linie. Insofern dürfe es auch kein Problem darstellen, den von der Verwaltung modifizierten Antrag hier auch gemeinsam tragen zu können, denn die Zielrichtung sei die richtige. Das, was die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sehr dezidiert in Punkt 2 ihres Antrages dargestellt habe, könne zu einem späteren Zeitpunkt durchaus in der dann abzugebenden Begründung verwendet werden, müsse jedoch nicht zwingend Bestandteil des Beschlussvorschlages sein.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende rief dazu auf, im Interesse der Sicherheit und des Schutzes der Trierer Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinsamen Beschluss in dieser wichtigen Frage zu kommen. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an das vor zehn Jahren existierende sehr gute Aktionsbündnis. Auf dieser Ebene mache es nach seinem Dafürhalten auch Sinn, dieses neue Vorhaben jetzt anzugehen mit dem Ziel, die Trierer Interessen dort durchsetzen zu können, auch wenn die Erfolgsaussichten nicht sehr groß seien. Dies ändere jedoch nichts daran, dass man nichts unversucht lassen sollte, um das Begehren des Betreibers zu verhindern. Vor diesem Hintergrund appellierte er nochmals an die antragstellende Fraktion, dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da dieser in die richtige Richtung gehe und auch die Intention der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aufgreife.
Die SPD-Fraktion werde daher dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Ratsmitglied Hans-Alwin Schmitz führte aus, dass auch nach Auffassung der UBM-Fraktion fraglos alle notwendigen, rechtlichen und politischen Schritte einzuleiten seien, um die von der Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks Cattenom beabsichtigte Erhöhung der Einleitungen verschiedener Stoffe und Substanzen in die Mosel zu verhindern. Der Schutz der Umwelt und der uns umgebenden Natur stelle für seine Fraktion auch eine Frage für die nachfolgenden Generationen dar. Diese werte es als einen ungeheuerlichen Vorgang, dass eine Betreibergesellschaft versuche, derart massiv in den Lebensraum und die Gesundheit der Bürger einzugreifen, indem man die Einleitung der bereits genannten Stoffe und Substanzen in die Mosel erhöhen wolle. Jeder vernünftig denkende Mensch wisse, dass die Erhaltung der Umwelt und der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen für die gegenwärtige und alle nachfolgenden Generationen unabdingbar sei. Die UBM-Fraktion sei nicht gewillt, diese zusätzlichen Belastungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis zu nehmen. Es könne nicht angehen, dass hier möglicherweise die Wirtschaftlichkeit eines Betreibers Vorrang vor der Gesundheit und dem Schutz von Mensch, Tier und Natur erhalte. Deshalb begrüße und unterstütze die UBM-Fraktion ausdrücklich die gemeinsame Verfahrensbeteiligung aller betroffenen Gebietskörperschaften mit Bund und Land. Nach deren Meinung wäre eine Nichtbeteiligung der Stadt Trier an diesem Verfahren unverantwortlich. Ratsmitglied Hans-Alwin Schmitz regte an, als Stadt Trier nicht nur gegen die Erhöhung der Einleitungswerte offiziell Widerspruch einzulegen, sondern zusätzlich in aller Schärfe bei den politisch Verantwortlichen in Frankreich gegen das Vorhaben protestieren. Die Mosel als ökologisch wertvolle Fläche bedürfe eines rechtlichen und tatsächlichen Schutzes und dies nicht nur im Interesse der Menschen und Tiere in der Bundesrepublik, sondern auch in Frankreich. Der UBM-Sprecher bewertete die Einbringung des Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als richtig. Seine Fraktion halte es im Interesse der Sache letztendlich für dienlich, wenn sich auch die antragstellende Fraktion dem Änderungsantrag der Verwaltung anschließen könne, dem die UBM-Fraktion zustimmen werde.
Oberbürgermeister Schröer bezeichnete den Begriff &Mac226;Änderungsantrag, auch wenn dieser formal richtig sei, als irreführend. Er stellte auf seine relativ früh abgegebene öffentliche Äußerung ab, wonach in dieser Frage ein gemeinsames Vorgehen, wie bereits vor zehn Jahren praktiziert, anzustreben sei. Er erinnerte daran, dass seinerzeit die Städte Saarbrücken, Luxemburg, Trier, der Landkreis Trier-Saarburg und auch andere Gemeinden vor den französischen Gerichten prozessiert hätten und letztlich unterlegen seien. Er habe bereits frühzeitig mit dem Landrat Kontakt aufgenommen, um ihm zu signalisieren, dass sich die Stadt Trier nun auch wieder eine ähnliche gemeinsame Strategie vorstellen könne. Somit habe von Anfang an festgestanden, hier eine breite Basis zu suchen. Insofern sei darauf zu achten, dass diese sich als tragfähig erweise. Der Vorsitzende betonte ausdrücklich, dass er gegen die inhaltliche Ausgestaltung des Dringlichkeitsantrages nichts einzuwenden habe. Er verwies auf den ebenfalls wenig differenzierten Antrag des Landkreises Trier-Saarburg, der ähnlich wie der Verwaltungsantrag strukturiert sei und auch eine ähnliche Aussage enthalte, um sich in der weiteren Fortsetzung inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeiten offen zu halten. Oberbürgermeister Schröer hielt es für unproblematisch, die Verfahrenspartner über die Anträge zu informieren unter Beifügung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Der Verwaltungsvorschlag sei somit nicht Selbstzweck, sondern basiere auf der im Vorfeld besprochenen Verfahrensstrategie. In der Sitzung des Kreisausschusses in der vergangenen Woche habe der Landkreis Trier-Saarburg bereits einen diesbezüglichen Beschluss gefasst. Er habe diesem einen gleichlautenden Beschluss des Trierer Stadtrates für den heutigen Tag bereits avisiert. Auch wies er darauf hin, dass der Inhalt des von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angekündigten Antrages nicht von Anfang an bekannt gewesen sei. Erst nach dessen Eingang sei eine Befassung damit möglich gewesen. In der Folge habe man aufgrund der Gesamtlage den Formulierungsvorschlag der Verwaltung entwickelt. Abschließend bat er darum, im Sinne der geführten Diskussion, versehen mit der Zusage, diese einschließlich der gestellten Anträge an die Partner heranzutragen, eine möglichst breite Basis für ein gemeinsames Vorgehen zu schaffen.
Ratsmitglied Dahm merkte für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an, dass diese eine frühere Kenntnis des Verwaltungsantrages vorgezogen und diese somit nicht die Not gehabt hätte, einen Eilantrag zu stellen. Er kritisierte die Nichtkontaktierung der Fraktionen im Vorfeld des beabsichtigten Verwaltungsantrages.
Im Weiteren ging er auf die bemerkenswerten Ausführungen von Ratsmitglied Dr. Dempfle ein, in denen er die durchgängige Gegnerschaft der CDU-Stadtratsfraktion in Bezug auf das Atomkraftwerk Cattenom aufgrund der unterschiedlichen Sicherheitsstandards zwischen Frankreich und Deutschland dargelegt habe. Der Grünen-Sprecher bezeichnete dies schlichtweg als Blödsinn. Die für Cattenom geltenden Sicherheitsstandards seien von Seiten der Europäischen Gemeinschaft ebenso abgestimmt und mit Sicherheit besser als die von Stade und Mülheim-Kärlich. Die CDU habe sich stets dafür ausgesprochen, dass diese beiden deutschen Atomkraftwerke so lange wie möglich am Netz blieben bzw. an das Netz gingen. Daher dürfe diese sich nicht wundern, in Frankreich nicht ernst genommen zu werden, wenn die CDU in Deutschland bei jeder Gelegenheit lauthals verkünde - wie jüngst wieder vor drei Wochen geschehen -, den Energiekonsens aufkündigen zu wollen, obwohl die Atomenergie dies gar nicht wolle. Ratsmitglied Dahm hielt dem CDU-Sprecher die wahre Meinung seiner Partei, entnehmbar aus deren Sondervotum in der Enqu_te-Kommission im deutschen Bundestag, vor, wonach die CDU die Atomkraft ausbauen und die entsprechenden Forschungsgelder erhöhen wolle etc. Wenn die Trierer CDU-Stadtratsfraktion in Bezug auf Cattenom eine andere Meinung vertrete, wäre es äußerst hilfreich, wenn diese auf der Bundesebene über ihren Vorsitzenden als Mitglied im Bundesvorstand der CDU entsprechenden Einfluss geltend machen könnte. Man könne nicht vor Ort das Fähnchen gegen Cattenom hoch hängen und in Bezug auf Mülheim-Kärlich in die andere Richtung argumentieren. Hätte sich die rheinland-pfälzische CDU seinerzeit durchgesetzt, wäre dieses AKW ans Netz gegangen. Ratsmitglied Dahm führte an, dass die Einleitungswerte des AKW Cattenom zum Teil niedriger seien als die von deutschen Meilern. In Deutschland gelte dasselbe Verfahren und diese andere Abbrennmethode werde hier bereits teilweise angewendet. Das Problem für die CDU-Fraktion sei von rein lokaler Natur, so der Grünen-Sprecher.
Oberbürgermeister Schröer gab seinen ursprünglichen Vorsatz wieder, diese Gelegenheit nicht für ein energiepolitisches Statement nutzen und hierzu keine intensivere Diskussion eröffnen zu wollen.
Ratsmitglied Becker gab bekannt, dass der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Einstimmigkeit wichtiger sei als die Übernahme der beiden Punkte aus deren Dringlichkeitsantrag. Nachdem der Vorsitzende angedeutet habe, dass dieser in die weitere Begründung miteinfließen werde, könne man auf dieser Basis zu einer Einstimmigkeit kommen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig:
1. Die Stadt Trier beteiligt sich an dem Verfahren zur Festlegung neuer Grenzwerte für Einleitungen in die Mosel.
2. Die Stadt Trier legt Widerspruch ein gegen die Erhöhung der Einleitungswerte in die Mosel.
3. Die Stadt Trier betreibt das Verfahren zusammen mit den anderen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Luxemburg und den zuständigen Umweltministerien der Länder und des Bundes.
Begründung:
Die Betreibergesellschaft des AKW Cattenom beabsichtigt, die Werte für Einleitungen verschiedener Stoffe und Substanzen in die Mosel zu erhöhen bzw. die Einleitung von zusätzlichen Stoffen und Substanzen vorzunehmen.
Gegen diese Planungen müssen die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Ziel soll eine gemeinsame Verfahrensbeteiligung aller betroffenen Gebietskörperschaften mit Land und Bund sein.
Der Kreisausschuss Trier-Saarburg hat am 08. September 2003 beschlossen, dass sich die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gemeinsam mit den betroffenen Gebietskörperschaften und den zuständigen staatlichen Stellen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Luxemburg an den entsprechenden Verfahren beteiligt und gegen die Erhöhung der Einleitungsgrenzwerte Widerspruch einlegt.
Mit Schreiben vom 10. September 2003 hat der Landrat des Kreises Trier-Saarburg die Stadt Trier auf der Basis dieses Beschlusses offiziell um Beteiligung gebeten.
Das jetzige Verfahren soll seitens der Stadt Trier - wie bereits das erste Verfahren in Sachen Cattenom - u. a. gemeinsam mit dem Kreis Trier-Saarburg - vorbereitet und geführt werden.
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