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Kosten und Vergabe Planerleistungen

16.12.03


Anfrage: Kosten und Vergabe Planerleistungen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


wir bitten um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie begründet die Verwaltung, dass häufig Bauvorhaben die Planungsleistungen (Studien, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung usw.) ganz oder teilweise vom Hochbauamt durchgeführt und nicht nach außen vergeben werden?

Dies betrifft nach unserem Kenntnisstand u.a.:
- Palais Walderdorff (Stadtbibliothek, öffentliche Bereiche),
- Generalsanierung inkl. Aufstockung der Stadtbibliothek,
- MPG-Aufstockung
- AVG-Turnhalle
- Umbauten im Rathaus (z.B. Glasaufzug)
- Vorplanungen/Studien (Palais Walderdorff, Passage Casino, Paulinus usw.)
- Trassenführungen Spurbus
- Trier-Arena
- Stadion


2. Werden prinzipiell Kostenvergleiche zwischen Eigenleistung und Vergabe aufge-stellt?

3. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob Planerleistungen nach außen verge-ben oder von der Stadtverwaltung ausgeführt werden? Gibt es bei den Baukosten eine Schwellesumme, bei der Aufträge automatisch nach außen vergeben werden?

4. Erhält die Stadt bei Planungsleistungen für außen stehender Bauträger oder In-vestoren, wie z.B. beim Palais-Walderdorff-Komplex, eine Vergütung?

5. Wie viele der städtischen Bauvorhaben werden nach folgenden Kriterien verge-ben (in Prozent):
a) Direktvergabe
b) Auswahlverfahren
c) Bewerbungsverfahren z.B. gemäß VOF?

Bitte Angaben der letzten drei Jahre in Prozent.

6. Wie wird die häufige Direktvergabe ohne Ausschreibung von Planerleistungen begründet? (z.B. Plätze, Servicecenter Hindenburgstraße)

7. Wie viele Personen sind bei der Stadt mit Entwurfs-, Ausführungsplanung und Bauüberwachung beschäftigt? Bitte Angaben der letzten drei Jahre.

8. Wie hoch sind die
a) Personalkosten beim Stadtplanungsamt, Hochbauamt und Tiefbauamt?
b) Welche Nebenkosten (Räumlichkeiten, Material, Ausstattung, Unterhalt etc.) entstehen?
Bitte Angaben der letzten drei Jahre.

9. Müssen Nebenbeschäftigungen der MitarbeiterInnen angemeldet werden?

10. Wird es von der Stadtverwaltung geduldet, wenn Beschäftigte des Hochbauam-tes und Bauaufsichtsamtes zeitintensive Nebenbeschäftigungen für Architekten-leistungen erbringen?




Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Uschi Britz, Fraktionsgeschäftsführung


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