Anfrage "hela Profi Zentrum"
Bündnis 90 / Die Grünen
Stadtratsfraktion Trier
Trier, den 15. Januar 2003
Herrn Oberbürgermeister
Helmut Schröer
Rathaus
Sehr geehrter Herr Schröer,
wir bitten um Beantwortung der folgender Fragen in der Stadtratssitzung am 30.01.2003.
Anfrage "hela Profi Zentrum"
Wir beziehen uns auf die Beschlussvorlage DS 430/2001 Bebauungsplan BN 70 "Castelforte".
Mit den Festlegungen im Bebauungsplan für großflächigen Einzelhandel wurde eine Abkehr von der bis dahin gemäß dem regionalen Raumordnungsplan der Region Trier 4.3.3.3 (1995) 5%-igen Zulassung für innenstadtrelevante Sortimente mit einer maximaler Obergrenze von 500 qm2 vollzogen. Vielmehr legt der B-Plan eine 10%ige Obergrenze für Flächen mit innenstadtrelevanten Sortimenten fest.
Frage 1
Das Produktsortiment "Innendekoration" (hela WOHNEXPRESS) innerhalb des "hela Profi Zentrums" mit 1500 qm2 Verkaufsfläche wurde in der damaligen Stellungnahme der Verwaltung (DS 430/2001) als nicht innenstadtrelevant bezeichnet (Möbel) und deshalb nicht in die 10% eingerechnet. Durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem "hela Profi Zentrum" sei dieses Sortiment klar definiert.
Das aktuelle Prospekt des "hela Profi Zentrums" bietet unter dem Stichwort "WOHNEXPRESS" vier Seiten innenstadtrelevanter Sortimente an.
Wurde die Einhaltung der zitierten Vereinbarung überprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Frage 2
Ein Besuch im "hela Profi Zentrum" legt die Vermutung nahe, dass auch insgesamt die 10%ige Fläche überschritten wird.
Dies wäre ein Verstoß gegen die Festlegungen im B-Plan im Hinblick auf das städtebauliche Integrationsgebot sowie gegen das Einzelhandelskonzept der Stadt Trier.
Wurde die Einhaltung der Vorgabe überprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Frage 3
Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt Trier bei Überschreitung der vorgegebenen Flächen für innenstadtrelevantes Sortimente? Gedenkt die Stadt - bei offensichtlichen Verstößen - von ihren Handlungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen?
Mit freundlichem Gruß
Uschi Britz
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