Reden:

Rubrik Thema Datum

„Wer bestellt, soll jetzt bezahlen“

02.02.2011


Rede zum Antrag „Wer bestellt, soll jetzt bezahlen“
von Petra Kewes


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Im April 2006 stellte unsere Fraktion bereits einen Antrag der einstimmig beschlossen wurde. Dessen Beschlusstest lautete: „Der Stadtvorstand wird aufgefordert zu prüfen, ob eine kommunale Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.“ Und was ergab die Prüfung? Das Resultat war leider nicht mehr zu recherchieren.

Nach dem Konnexitätsprinzip muss ein Land, wenn es eine Aufgabe auf die kommunale Ebene überträgt, die dadurch verursachten Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen. Aktuelles Beispiel, wie das Konnexitätsprinzip umgesetzt werden kann, ist das richtungsweisende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hatte klargestellt, dass das Land NRW verpflichtet ist, den Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder zu erstatten.

Und genau da setzen wir mit unserem heutigen Antrag an, und gehen noch einen Schritt weiter in Sachen Verfassungsbeschwerde. Wir möchten, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Landesgesetze die dem Konnexitätsprinzip nicht genügen, auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft.

Um solche gerichtlichen Schritte einleiten zu können, muss selbstverständlich einige Arbeit vorausgehen. Erstens muss geprüft werden welche Landesgesetze seit Juni 2004 inkraft traten, und welche daraus resultieren Aufgaben auf die Kommunen übertragen wurden. Zweitens sind dann diese Aufgaben auf ihre Ausfinanzierung durch das Land zu überprüfen.

Da die Aufgabe gewaltig, und die Frist von sechs Monaten im Vergleich recht kurz bemessen, machen wir folgenden Vorschlag:

Exemplarisch für viele kommunale Pflichtaufgaben picken wir doch drei heraus:

Zum einen wären da die Kitaplätze für unter Zweijährige. Dabei sind wir uns ja alle darüber im Klaren, dass die Unterbringung der Einjährigen in Krippen besonders teuer ist.

Zum anderen bietet sich die Schulbuchausleihe an. Als Oberzentrum mit vielen Schülern aus dem Kreis, die mit zu versorgen sind, ist diese Pflichtaufgabe zum Großprojekt geworden. Zum Glück konnten mit dem BÜS einen günstigen Dienstleister damit beauftragen. Trotzdem liefen horrende Kosten auf. Was im Sommer mit den Rückläufen der Schulbücher auf die Verwaltung zu kommt kann nur geahnt werden. Ganz zu schweigen davon, wenn alle Schulen in dieses Projekt einbezogen werden.

Als drittes schlagen wir die Unterkunftskosten der Bezieher von Transferleistungen, sprich Hartz IV-Empfänger, vor. Dies ist eine vom Bund auf die Kommune übertragene Pflichtaufgabe. Sie stellt eine besonders große Belastung für die Kommunen dar. Denn die Problematik ist auch hier klar: Der vom Land berechnete Finanzierungsausgleich wird auf der Basis der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften ermittelt. Das ist natürlich an der Realität vorbei, denn die realen Mieten müssten in Betracht gezogen werden, wie uns allen bewusst ist.

Die Verwaltung soll die tatsächlichen Kosten für die Leistungen anhand der Zahlen von 2010 ermitteln. Dem gegenüber zu stellen ist dann der berechnete Finanzierungsausgleich. Bereits nach sechs Monaten bitten wir, unter Vorlage der entsprechenden Zahlen, um einen ausführlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung. Dieses wird eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe sein. Es sollte möglich sein mit diesen zwei unterfinanzierten Pflichtaufgaben eine kommunale Verfassungsbeschwerde anzustrengen. Wollen wir doch, dass die betreffenden Landesgesetze durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.

Da wir diesen Antrag als wichtigen Schritt in Sachen Haushaltskonsolidierung unserer Stadt sehen, bitten wir sie unserem Antrag zu zu stimmen.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



Petra Kewes
Bündnis 90/Die Grünen



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