Rede zum Bündnis-Antrag „Folgekosten ausweisen“ von Petra Kewes
Die Folgekostenausweisung bei Investitionen, wie sie in diesem Antrag formuliert ist, wurde bereits in den vergangenen Jahren wiederholt in den Haushaltsreden der Grünen verlangt.
Und diese Forderung stellt hiermit das Ampelbündnis. Der Rat soll mit der Folgekostenberechnung ein Instrument erhalten. Denn um Investitionen in Ihrer ganzen Tragweite überblicken zu können, ist es nämlich wichtig, die Auswirkungen auf die Haushalte der Folgejahre und jahrzehnte darzustellen.
Zum einen führt das dazu, dass die Folgekosten in den kommenden HH-Planungen berücksichtigt werden. Zum anderen hilft es eventuelle NachtragsHH zu vermeiden.
Denn es muss das Ziel sein, dass zukünftig das HH-Ist nicht so immens vom HH-Soll divergiert wie in der Vergangenheit üblich war. Denn, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es nur der HH-Entwurf ist der von der ADD genehmigt wird. Und ist dieses geplante Budget mangels Deckung der Ausgaben durch Einnahmen schon rechtswidrig, muss dringend reagiert werden.
Trier muss genauso handeln wie andere Kommunen auch hier gilt das Stichwort Benchmarking - Folgekostenausweisungen sind in anderen Städten seit Jahren üblich. Das Muster aus Münster das Ihnen vorliegt ist ein Beispiel von vielen.
Die Folgekostenberechnung enthält unter anderem Abschreibung, Instandhaltungskosten, kalkulatorische Zinsen und Verwaltungskosten. Nicht enthalten ist ein eventueller Mehrbedarf an Personal.
Unser Oberbürgermeister Klaus Jensen hat bereits mündlich mehrfach seine Unterstützung hinsichtlich der Folgekostenausweisung signalisiert.
Wir vom Bündnis wollen jetzt, dass es außer verbalen Zusagen, einen Beschluss zu diesem wichtigen Thema gibt.
Der verschärfte Kontrollkurs und die strengeren Maßstäbe der ADD sind deren Reaktion auf die ständig wachsende Verschuldung. Somit ist auch der Rat verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen.
Mit diesem Antrag soll unterstützend und steuernd auf Verwaltungsprozesse eingewirkt werden.
Dem finanziellen Desaster unserer Kommune darf nicht nur nebulös und allgemein gehalten mit „einem zu reformierenden kommunalem Finanzausgleich“ und dem Verweis auf das Konnexitätsprinzip begegnet werden. Es soll mit dem Beschluss dieses Antrags der Wille zu Neuerungen und Veränderungen bekundet werden.
Der Rat ist ferner gefordert, über Strukturveränderungen in Abläufen nachdenken z.B. bei den Bewilligungen von Anträgen. Zu diskutieren wäre die Installation eines Hauptausschusses, in dem, gleich einem Trichter, alle Beschlüsse über Ausgaben überprüft bzw. hinterfragt werden.
Wir werden diese Überlegungen im Laufe der nächsten Monate in die Arbeitsgruppe Rat und Verwaltung einbringen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Petra Kewes
Bündnis 90/Die Grünen
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