Pressemitteilung

Rubrik Thema Datum

Abfallwirtschaft

VRT: Erhöhung der Fahrpreise

21.09.2011


VRT: Erhöhung der Fahrpreise

GRÜNE fordern Überprüfung durch LBM

Schülerverkehr: Stadt und Kreis hohe Mehrkosten


Stellungnahme der mobiltätspolitischen SprecherInnen
Stadt- und Kreistagsfraktion Bündnis 90/Grüne


Die VRT GmbH plant die Erhöhung der Tarife zum 1.01.2012 um fast 5% und - bei Nachweis, dass die Erhöhung nicht auskömmlich ist, um weitere 1,9% zum 1. April 2012.

Das bedeutet eine Gesamterhöhung der Tarife um fast 7% im Jahr 2012.

Dies werden wir als GRÜNE nicht mittragen. Wir fordern stattdessen:

• Das LBM (Landesbetrieb Mobilität) soll eine Preisprüfung vornehmen. Seit der Existenz des VRT wurde niemals eine durchgeführt. Diese Preisprüfung muss unabhängig davon erfolgen, ob im Jahr 2012 tatsächlich eine Gesamterhöhung von über 5% stattfindet oder nicht.

Hintergrund:

Grundlage für die Erhöhungen sind die Verträge des VRT zwischen den Unternehmen und den Kreisen sowie der Stadt Trier: Es wird eine jährliche Überprüfung der Tarife lediglich auf Basis eines Indexmodells vorgesehen. Dieses wird von uns seit langem kritisiert.

Tarifanpassungen müssen durch das Landesamt für Mobilität (LBM) genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Das LBM hat erklärt, dass nur bei Tarifanpassungen, die über 5% liegen, grundsätzlich eine Preisprüfung eingeleitet würde.

• Darüber hinaus fordern wir: Es sind die dem Zweckverband zugrunde liegenden Verträge und Vereinbarungen mit der VRT GmbH zu überprüfen: Beinhalten sie eine einseitige Benachteiligung der Träger (Kreise und Stadt) und verlagern das unternehmerische Risiko von den Unternehmen auf die Öffentliche Hand?

Hintergrund

Die rückläufigen Einnahmen der Verkehrsbetriebe aufgrund zurückgehender Schülerzahlen sollen zusätzlich und über die getroffenen Vereinbarungen hinaus ausgeglichen werden und zwar in erster Linie durch die öffentliche Hand, also die Kreise und die Stadt Trier.
Dies bedeutet allein für die Stadt und den Kreis Trier-Saarburg geschätzte Mehrkosten von jeweils 250.000,- Euro


• Es ist zu prüfen, ob die aktuelle Praxis der einfachen Verlängerung der Konzessionen noch dem geltenden Recht entspricht.
Wir fordern: Alle auslaufenden Konzessionen in der Fläche müssen zukünftig entsprechend der (noch nicht umgesetzten aber geplanten) europäischen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden um den bestehenden Monopolen entgegen zu wirken.

Hintergrund

Die Konzessionen für einen Linie in der Fläche werden vom LBM vergeben. In der Regel beantragt ein Unternehmen eine Linie und bekommt diese, wenn es nach Prüfung durch das LBM keine gegenteiligen Gründe gibt, für 8 Jahre zugesprochen.
Vor Ablauf dieser Frist kann der Konzessionsträger eine Verlängerung der Konzession um weitere 8 Jahre beantragen.
Eine Ausschreibung und somit ein ordentlicher Wettbewerb findet bis heute nicht statt


Mittelfristig schlagen wir vor: Die Mitglieder des Zweckverbandes VRT erarbeiten ein eigenes, neues Preismodell, denn es zeigt sich einmal mehr, dass die bisherige Preisphilosophie nicht zukunftsfähig ist. Ein geeignetes Fachbüro ist zu beauftragen.


Anja Matatko-Reinermann       Sabina Quijano
Stadtratsfraktion                         Kreistagsfraktion



Zur Info: Bisheriges Verfahren von Preiserhöhungen

Die VRT GmbH stellt gemäß der geltenden Verträge den Verbundtarif auf. Die Entscheidung über die daraus entwickelten Vorschläge trifft der Unternehmensausschuss, der u.a. über die Festsetzung und Änderung des Verbundtarifes entscheidet

Der Zweckverband VRT (dem die Kreise und die Stadt angehören) wird durch die GmbH von den geplanten Tarifänderungen informiert und kann diesen zustimmen oder ihnen widersprechen. Im Falle des Widerspruchs kann der Zweckverband einen eigenen Vorschlag entwickeln und ist – im Falle einer Ergebnisverschlechterung für die Unternehmen - gegenüber der GmbH ausgleichspflichtig.

Diese Vereinbarungen führen regelmäßig dazu, dass die Tarifvorschläge der GmbH angenommen werden, ohne das jemals durch die Unternehmen nachgewiesen werden musste, ob sie tatsächlich gerechtfertigt waren. Eine Preisprüfung hat es seit der Existenz des VRT noch nicht gegeben, die Unternehmen mussten somit noch nie nachweisen, ob die Einnahmen auskömmlich waren oder nicht.



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