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Thema Datum

Kürzungen der Bundesmittel für die Arbeitsagentur Trier

25.01.2012


Antwort zur Anfrage: Castel Feuvrier - Verkaufsverhandlungen


Sehr geehrte Frau Kaes-Torchiani,

wir bitten um zeitnahe schriftliche Beantwortung der folgenden Anfrage:

Castel Feuvrier

1. Welche Informationen hat die Stadtverwaltung von den Bietern für das o.g. Gelände abgefragt:

  • Firmenprofile
  • Ansprechpartner
  • Zahlungsfähigkeit
  • Referenzprojekte
  • Gesellschafter der bietenden Firmen

Antwort: Keine, da die Vertragsverhandlungen zwischen der BIMA als Alteigentümer und dem Erwerber (Investor) durchgeführt wurden.

2. Hat die Stadtverwaltung aus heutiger Sicht Anhaltspunkte dafür, dass der Verhandlungspartner falsche oder irreführende Angaben gemacht hat? Wenn ja, welche?
Antwort: Nein.

3. Treffen die  im TV- Artikel "Castel Feuvrier - ein Privater machts" vom 10. Januar 2012 zusammengefassten Rechercheergebnisse aus Sicht der Stadtverwaltung zu? Wenn nein, an welcher Stelle?
Antwort: Die Rechercheergebnisse des TV wurden und werden nicht von der Stadtverwaltung überprüft.

4. Wann hat die Stadtverwaltung wie Kenntnis darüber erlangt, dass der Verhandlungspartner für die private Porta Nova GmbH & Co KG und nicht für die IRP aufgetreten ist?
Antwort: Dies geschah im Rahmen der Recherche zur Berichterstattung im TV.

5. Ist gesichert, dass der Entwurf in der abgesprochenen und vertraglich vereinbarten Qualität realisiert werden kann?
Antwort: Die städtebaulichen Eckpunkte der Ausschreibung und damit die städtebaulichen Vorgaben der Stadt Trier sind im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Erwerber verankert. Die weitergehende Umsetzung wird über das Bebauungsplanverfahren (hier Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Trier und dem Investor wie üblicherweise auch geregelt.

6. Wer sind die Investoren aus Luxemburg und was ist der Verwaltung zu diesen bekannt?
Antwort: Die Investoren sind nicht bei der Verwaltung vorstellig geworden. Ansprechpartner und Verhandlungspartner ist der Geschäftsführer der Erwerberfirma. 

7. Ist der städtischen Verwaltung bekannt, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben hätte, in denen im Auftrag privater Investoren geboten wurde, deren Existenz verschleiert wurde. Wenn ja, wo?
Antwort: Nein.

8. Ist seitens der Stadtverwaltung vorgesehen, durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die Architekturqualität auch für die Ausführungsplanung zu sichern und darüber hinaus städtebauliche Eckwerte festzulegen? Darin sollte u.E. auch der Steg an der Mosel und die Aufwertung des Flußraums enthalten sein.

Antwort: Die städtebaulichen Eckwerte sind bereits mit dem Aufstellungsbeschluss des BN 82 Ehemaliges Kasernenareal Feuvrier vom Stadtrat beschlossen worden. Dies ist die Basis für die Bebauung des Geländes und war Bestandteil der Ausschreibung der BIMA. Als Verfahren ist hier ein Vorhaben – und Erschließungsplan vorgesehen, welcher neben der vom Stadtrat zu beschließenden Satzung auch einen sog. Durchführungsvertrag beinhaltet, der alle  weitergehenden Belange auch außerhalb des Eigentums des Investors regelt.  Hierzu zählt u.a. die Beteiligung am Thema Stadt am Fluss oder an den Lärmschutzmaßnahmen und Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Zurmaiener Straße.

Corinna Rüffer





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