Antwort zur Anfrage: Gemeinschaftliches Wohnen
Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 17.11.2011
Frau Bürgermeisterin Birk beantwortete die Anfrage der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zu „Gemeinschaftlichem Wohnen in Trier“ vom 31.10.2011 wie folgt:
Hier haben wir eine sehr ausführliche Antwort gegeben, die ich Ihnen nur in verkürzter Form vortrage. Sie bekommen sie aber ausführlich schriftlich.
Was verstehen wir unter gemeinschaftlichem Wohnen? Da gibt es sehr unterschiedliche Wohnformen. Und ich möchte hier auf das Landesgesetz zurückgehen, was die gemeinschaftliche Wohnformen seitens des Sozialministeriums unterscheidet. Das ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Ein gemeinschaftliches Wohnen in einer heimähnlichen Situation wird dort geregelt in § 5. Es wird dann auch in § 6 ein Typus der selbstorganisierten Wohngemeinschaften geregelt, die keiner Aufsicht unterliegen. § 4 war ein Angebot mit einem umfassenden Leistungsangebot, die eben auch diese heimähnlichen Situationen entsprechen.
Jetzt komme ich aber mal zum konkreten, die Paragraphen werden sie weniger interessieren, sie können sie auch noch mal nachlesen.
Im Berichtszeitraum haben sich in Trier mit Unterstützung der Stadt einige positive Entwicklungen ergeben, die insbesondere gemeinschaftliche Wohnens gefördert haben. Aber andererseits wurden leider keine Erfolge erreicht in dem Ausmaße bei den selbstorganisierten Wohngemeinschaften. Ein Grund für Letzteres liegt in der Besonderheit des Trierer Wohnungs- und Immobilienmarktes, aufgrund hoher Nachfrage und hoher Baulandpreise, hohen Baukosten. Trotzdem können wir einige Zwischenerfolge melden.
Die Stadt Trier sieht einen Handlungsbedarf und unterstützt daher die Aktivitäten, die Verbesserungen im Bereich selbstorganisierten gemeinschaftlichen Wohnens erwarten lassen. Entsprechend haben wir auch, das haben sie hier auch mit beraten, in Kooperation mit der WOBGEBE einProjektentwickler, also sozusagen einen Kümmerer für gemeinschaftliches Wohnen dort beschäftigt, der dort befristet im Rahmen einer Modellförderung tätig ist und die ersten Veranstaltungen , die in diesem Rahmen stattgefunden haben, haben auch eine hohe Nachfrage an Interessierten gezeigt und die WOGEBE kann ja auch Grundstücke anbieten, die für diese Wohninteressenten nach selbstorganisiertem Wohnen für die interessant sind.
Außerdem ist unser Seniorenbüro in Trier als Beratungsstelle tätig. Und sie werden sich vielleicht jetzt wundern, das betrifft natürlich nicht ausschließlich Senioren, aber gerade bei älteren Menschen ist auch eine solche Wohnform von Interesse.
Die ihnen z. T. bekannte freie Initiative „ZAK-Gemeinschaftliches generationsübergreifendes Wohnen“ ist mit der EGP in Kontakt. Es hat verschiedene Informationsveranstaltungen gegeben und es wird also sowohl am Petrisberg als auch ggfls. in Feyen hier zu einer Realisierung kommen können.
Ich unterscheide jetzt noch mal, damit Sie sich das veranschaulichen können.
Die städtischen Aktivitäten, die wir insbesondere in unserem Dezernat machen, betreffen also:
- Wohnform mit Betreuung in Anbindung an einen etablierten Wohlfahrtsverband. Das bedeutet vor allem auch Wohnen für Menschen mit Behinderungen
- Wohnform mit Betreuung auf Grundlage einer Bewohner- oder Angehörigeninitiative
- Wohnform ohne Betreuung in Selbstorganisation. Das war gerade worauf ich Bezug genommen habe.
- Vermarktung und Nutzung Städtischer Wohngrundbesitz für gemeinschaftliches Wohnen
Zu allen diesen vier Punkten sind wir aktiv geworden und ich will versuchen, dass jetzt, weil das sehr viel Text hier ist, etwas zusammenzufassen.
Wohnungen, wo ein Wohlfahrtsverband mit uns zusammengearbeitet hat, das war z.B. Lebenshilfe, Caritasverband, Schönfelderhof, Markusbrücke, Sozialdienst Katholischer Frauen, Club-Aktiv, Die Tür, AWO-Neuwied, das sind Wohnungen, die keiner oder nur sehr eingeschränkt einer gesetzlichen Regelung unterliegen, insbesondere nicht der Heimaufsicht. Und das ist dieser berühmte § 5, der also ermöglicht, dass Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichen Alters zusammenleben. Die kriegen zwar dann eine bestimmte Betreuung, aber sie sind eben nicht wie in einem Heim einer strengen Aufsicht des Landes oder eben auch der Stadt unterstellt. Hier haben wir in der Avelsbacher Straße Wohngemeinschaften schaffen können für Menschen mit Behinderung, die durch die Lebenshilfe Trier betreut werden. Wir haben in der Karl-Marx-Straße ein Angebot des Club-Aktiv. Wir haben darüber hinaus noch zwei weitere Wohnungen auch des Club-Aktiv für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zur Verfügung stellen können. Wir haben für Suchterkrankte ein Wohnangebot in Trier-Pfalzel, was von der AWO Neuwied betreut wird. Für ältere Menschen entsteht im Rahmen der großen Altenheimlösung in Trier-Euren auch in unmittelbarer Nähe die Möglichkeit gemeinschaftlicher Wohnform für ältere und pflegebedürftige Menschen, die eben auch in dem Fall nicht dem Heimgesetz unterliegen. Und in Abstimmung mit unserem Sozialdezernat plant die Lebenshilfe Trier in der alten Schulen in Trier-Zewen mehrere Wohngruppen für gemeinschaftliches Leben. Und last but not least, ich will das jetzt nicht alles im Einzelnen vortragen, sind noch weitere Dinge in Vorbereitung.
Was manche von Ihnen mitverfolgt haben, war nun dieses Wohnen mit Betreuung auf Grundlage einer Angehörigeninitiative. Da ist insbesondere sehr erfreulich, dass die Wohngruppe SMILE, das sind junge Leute mit Trisomie 21, dass die nun eine neue Wohnung gefunden haben und das wir hier sehr hilfreich sein konnten. Ähnliches wird auch für Menschen mit Autismuserkrankung geplant, allerdings hier im Landkreis.
Jetzt kommen wir noch mal zu diesen Wohnformen in Selbstorganisation ohne eine Betreuung, und da würde ich gerne meine Kollegen, Frau Kaes-Torchiani, bitten, weiter vorzutragen.
Frau Beigeordnete Kaes-Torchiani:
Ich denke, die im Dezernatsausschuss sind und auch der Stadtrat hat die Beschlüsse gefasst, dass im rechtskräftigen Bebauungsplan BU 13 Im Freschfeld eine Fläche explizit dafür ausgewiesen worden ist, um hier so ein gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen. Wir sind da in Gesprächen mit der Gruppe ZAK. Die Gruppe ZAK hat ihren Architekten mitgebracht. Die Gruppe muss jetzt selber planen und muss dann entscheiden, ob sie das Grundstück haben möchte oder nicht. Sollte dieses Grundstück von dieser Gruppe nicht in Anspruch genommen werden, werden wir dieses Grundstück natürlich mit diesen Festsetzungen und mit den Erfordernissen ausschreiben und würden dann eben abwarten, ob sich jemand anders meldet.
Darüber hinaus ist bei der Entwicklung in Feyen-Castelnau es ein großes Thema und Bestandteil des städtebaulichen Vertrage, dass hier auch Möglichkeiten ausgelotet werden, um eben solche Wohngruppen unterzubringen. Und die EGP bemüht sich da intensiv in Gesprächen mit den uns bekannten Gruppen, hier diese Dinge eben voranzutreiben und ihnen Hilfestellung zu leisten, um so etwas einzurichten.
Darüber hinaus wurde die Liegenschaft Niederstraße 145 in Zusammenarbeit mit dem Dezernat II mittlerweile vermarktet und in der konkreten Umsetzung befindet sich ein gemeinschaftliches Wohnprojekt in Kombination mit einem tagesstrukturierenden Angebot in Trägerschaft des Club-Aktiv. Zielgruppen sind hier ältere Menschen mit Demenzerkrankung.
Im Rahmen verschiedener Grundstücke wie z.B. der Liegenschaft Zuckerbergstraße wurde mit dem Caritasverband und anderen möglichen Investoren das Projekt abgeprüft. Aber hier wurde dann abgewunken, weil die Kosten relativ hoch bei dem Projekt sind und es aus Sicht des Caritasverbandes sehr schwierig ist, hier organisatorisch die Rahmenbedingungen eben für diesen Prozess der Umwandlung in die Tat umzusetzen.
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