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Thema Datum

Gender Mainstreaming im Städtebau

15.06.2011


Gender Mainstreaming - Ihre Anfrfage vom 11.05.2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Gespräch im Stadtplanungsamt am 08.06.2011 bei dem Frau Schornick und Frau Weiß Ihnen den Sachstand zu Gender Mainstreaming ausführlich und insbesondere am Beispiel der Projektentwicklung Castelnau in Feyen erläutert haben.

Daran anknüpfend möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

  1. Ist im Rahmen der Überlegungen bzw. der Bauleitplanung ein „Gender Check“ vorgesehen?

 

Grundsätzlich und vom Baugesetzbuch vorgegeben werden im Rahmen der Aufstellung von städtebaulichen Planungen aller Art nicht nur in der Stadt Trier die unterschiedlichen Belange aller Menschen von jeher berücksichtigt. Das gilt nicht nur für die unterschiedlichen Belange von Männer und Frauen, sondern auch beispielsweise für die der Kinder, der älteren Menschen und der Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Sie verweisen auf die in Ihrem Literaturbeispiel aufgeführte „Checkliste Gender Mainstraming in der Bauleitplanung“. Die dort aufgeführten Planungsgrundsätze, wie z.B. „Innen- vor Außenentwicklung“ oder „Sicherung von wohnungsnahen von wohnungsnaher Versorgung, sozialer Infrastruktur, Dienstleistungen und Freiräumen“, sind grundsätzlich Ziel aller Planungen. Sie sind per se im Baugesetzbuch verankert und Grundlage jeder Projektentwicklung und seit jeher oberstes Ziel des Stadtplanungsamtes der Stadt Trier.


Wie Ihnen bereits im Gespräch erläutert wurde, sind darüber hinaus einige der in der Checkliste aufgeführten Aspekte nicht Bestandteil der Bauleitplanung und können per Gesetz nicht in z.B. Bebauungsplänen öffentlich-rechtlich gesichert werden. Beispielsweise sollen hier genannt sein die „Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen, Wohnformen, unterschiedliche Vermarktungsformen (Miete, Eigentum)“ oder „Nutzungsangebote für Mädchen (nicht ausschließlich Bolz- und Fußballplätze)“. Hierzu eine persönliche Anmerkung meinerseits: In diesem Jahr wird die Fußballweltmeisterschaft der Damen in Deutschland ausgetragen.

Unabhängig davon sind solche Belange selbstverständlich auch in den Haushaltsberatungen sowie den strategischen Planungen der Stadt Trier, die federführend im Dezernat I angesiedelt sind, adäquat zu berücksichtigen.

Selbstverständlich ist es richtig, dass auf die unterschiedlichen Belange aller Bevölkerungsgruppen hingewiesen wird. Auch ist es richtig, dass nicht in allen Projekten alle Belange gleichermaßen berücksichtigt wurden und in Zukunft auch nicht berücksichtigt werden können. Die städtebauliche Planung stellt insofern stets einen Kompromiß zwischen allen Planungsbelangen dar, die einer sachgerechten Abwägung unterliegen. Ein Ausgleich zwischen den Belangen ist daher auch im gesamtstädtischen Kontext zu sehen.

Da „Gender Mainstreaming“ nicht nur in Trier sondern auch in anderen Städten ein aktuelles Thema ist, habe ich das Stadtplanungsamt beauftragt zu prüfen, welche Aspekte des Gender Check als Teil der Begründung zu den Bauleitplanungen aufzunehmen ist.

  1. Wer wird diesen durchführen?

 

Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Gender Check durch das Stadtplanungsamt bzw. die mit der Ausarbeitung von Bauleitplänen beauftragten Ingenieurbüros stets durchgeführt (siehe Punkt 1), jedoch nie gesondert formuliert. Dies werden wir ändern.

  1. Werden die Ergebnisse im Steuerungsausschuß bzw. Dezernatsausschuß IV vorgestellt?

 

Alle Bauleitpläne werden mit ihrer Begründung in den zuständigen städtischen Gremien wie Stadtvorstand, Dezernatsausschuß IV sowie im  Stadtrat beraten und nach der Beschlusslage ins Ratsinformationssystem der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine gesonderte Vorstellung dieses Belanges ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Planungsgrundsätze nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Simone Kaes-Torchiani




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