Aktuelles

Thema Datum

Sachstand der Gestaltungssatzung

14.12.2010


Antwort zur Anfrage: Sachstand der Gestaltungssatzung



Anlage 3 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.12.2010


Frau Beigeordnete Kaes-Torchiani beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2010 zum Thema „Sachstand der Gestaltungssatzung“ wie folgt:


Zur Geschichte:
Im Jahr 2002 wurde im Ortsbeirat von Trier-Mitte-Gartenfeld heftig darüber diskutiert, dass man eine Gestaltungssatzung für die Altstadt von Trier braucht. Der Stadtrat hat dies dann 2003 bestätigt. Und in den Jahren 2003, 2005 und 2006 wurde dann der Architekturbeirat eingerichtet als eine logische Schlussfolgerung daraus, um sich eben mit dem Thema auseinander zu setzen. Und es wurde die Werbesatzung als ein Teil einer solchen Gestaltungssatzung aus diesem Antrag heraus gelöst. 2007 wurde dann im Dezernatsausschuss IV zum ersten Mal die Werbesatzung vorgestellt und im Stadtrat im Jahr 2008 die Werbesatzung als Satzung beschlossen.


Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der Gestaltungssatzung?

Antwort zu Frage 1:
Derzeit wird im Baudezernat nicht an einem Satzungsentwurf gearbeitet. Ein solcher ist bis dato auch nicht in Ansätzen erarbeitet worden. Diese Situation ist u. a. dem Umstand geschuldet, dass vor dem Hintergrund anderer Aufgaben die vorhanden Ressourcen eine Bearbeitung nicht zulassen. Dies könnte gegeben sein, sofern die Erarbeitung der Satzung als Projekt mit gesonderter Ressourcenbereitstellung aufgestellt würde.


Frage 2:
Wann wird die Gestaltungssatzung inhaltlich im zuständigen Ausschuss beraten und wann kann sie voraussichtlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden?

Antwort zu Frage 2:
Aus dem zuvor Gesagten ist klar erkennbar, dass eine Terminkette derzeit nicht benannt werden kann.


Frage 3:
Wurde eine Festlegung getroffen, welches Amt bzw. wer für die Erarbeitung der Gestaltungssatzung zuständig ist und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung um die Fertigstellung eines Satzungsentwurfes voranzutreiben?

Antwort zu Frage 3:
Die Werbesatzung wurde in alleiniger Zuständigkeit des Bauaufsichtsamtes erarbeitet. Die Komplexität einer Gestaltungssatzung - wie sie jetzt noch als zweiter Teil des Auftrages aus den Jahren 2003 im Auftrag steht - dürfte ein fachübergreifendes Verfahren bedingen.
Organisatorisch würde sich hier die Erarbeitung im Rahmen eines Projektes mit gesonderter Ressourcenbereitstellung anbieten. Projektlenkung sowie Projektleitung wären im Vorfeld festzulegen.


Frage 4:
Wird es als sinnvoll seitens der Verwaltung angesehen, grundsätzlich in einer bestimmten Zeittaktung zu prüfen, ob und inwieweit Stadtratsbeschlüsse umgesetzt werden und den Rat zu informieren, wenn sich deren Umsetzung maßgeblich verzögern oder als schwierig erweisen?

Antwort zu Frage 4:
Das Baudezernat controllt regelmäßig die Umsetzung der durch Stadtratsbeschlüsse übertragenen Aufgaben sowohl aus dem konsumtiven als auch aus dem investiven Bereich. Hinsichtlich der Gestaltungssatzung ist dies bisher unterblieben. Das Baudezernat wird im kommenden Jahr im Rahmen einer Vorlage oder im Rahmen einer gesonderten Sitzung des Dezernatsausschusses als sicherlich nicht einfache Aufgabe zum Fortgang der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung berichten.



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