Antwort zur Anfrage: Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
als mögliches Aufgabengebiet der Stadt Trier
Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.12.2010
Herr Oberbürgermeister Jensen beantwortete die Anfrage der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 08.12.2010 zum Thema „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung als mögliches Aufgabengebiet der Stadt Trier“ wie folgt:
Frage 1:
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Übernahme der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in das städtische Aufgabengebiet? Welche sprechen dagegen?
Antwort zu Frage 1:
Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist eine staatliche Aufgabe des Landes. Auf Antrag und nach Genehmigung durch das Land kann die Stadt die Geschwindigkeitsüberwachung in den innerörtlichen Teilen des Stadtgebietes selbst übernehmen.
In Ausübung der freiwilligen staatliche Auftragsangelegenheit sind die Vorgaben des Ministeriums des Innern und für Sport zu erfüllen.
Diese sind festgelegt in dem Rundschreiben des Ministeriums zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung vom 31.08.1999, in der zuletzt geänderten Fassung vom 24.08.2004.
Vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Verkehrsteilnehmenden sollen zudem zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.
Für die Übernahme spricht, dass die Stadtverwaltung selbst bestimmen kann, wann und wo nach einer mit der Polizei abgestimmten Einsatzkonzeption überwacht wird. Die aus Gründen der Verkehrssicherheit straßenverkehrsrechtlich angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen können durch die Überwachung in städtischer Regie eigenverantwortlich unterstützt werden.
Gegen die Übernahme spricht, dass die Geschwindigkeitsüberwachung von der Polizei tagsüber, nachts und an Wochenenden bereits durchgeführt wird, ohne dass die Stadt die finanziellen Lasten und Risiken tragen muss. Die Polizeiinspektion Trier kontrolliert den Verkehr über das allgemeine Maß hinaus mit Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung regelmäßig an den sog. „Trier-Tagen“, die Sonderkontrollen wie Beleuchtung, Personenkontrollen, etc. mit beinhalten.
Die Qualität der gesamtheitlichen polizeilichen Verkehrsüberwachung kann durch eine städtische Geschwindigkeitsüberwachung nicht erreicht werden.
Die Gründe liegen in den weitergehenden Rechten und Möglichkeiten polizeilicher Anhaltekommandos.
Der erzieherische Effekt ist größer, weil die verantwortlichen Verkehrssünder sofort angehalten, ihnen das Verkehrsvergehen vorgehalten und sie bei Uneinsichtigkeit aufgeklärt und belehrt werden können.
Der nahe Zeitbezug zwischen Verkehrsverstoß und Ahndung durch Polizeibeamte ist effizienter und wirkungsvoller als nachgesandte Anhörungsbogen der städtischen Ordnungsbehörde.
Frage 2:
Welche Erfahrungen aus Städten, die bereits die Geschwindigkeitsüberwachung in ihrer hoheitlichen Aufgabe durchführen, wurden bisher bei der Verwaltung diskutiert, um hieraus Rückschlüsse für die eigene Stadt ziehen zu können?
Antwort zu Frage 2:
Die Frage einer freiwilligen Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung ist mehrfach zwischen Rat und Verwaltung diskutiert worden. In Aufbereitung der Thematik zu den Stadtrats- und Ausschusssitzungen sind auch andere rheinland-pfälzische Städte befragt worden. Im Ergebnis zeigte sich, dass in den Städten die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in unterschiedlichen Personalstärken und Amtsstrukturen organisiert ist. Neben diesen Faktoren spielen die stadtspezifischen innerörtlichen Verkehrsituationen, Straßenverhältnisse, Verkehrsaufkommen, Unfallschwerpunkte und ihre Ursachenbekämpfung eine entscheidende Rolle.
Die Erkenntnisse sind von daher nicht oder nur teilweise auf die Stadt Trier übertragbar.
Im November 2006 hatte die Verwaltung dem Dezernatsausschuss IV einen umfangreichen Bericht zur Geschwindigkeitsüberwachung als kommunale Aufgabe der Stadt Trier vorgelegt.
Dazu waren die von der Trierer Polizei freundlicherweise zur Verfügung gestellten Überwachungsergebnisse 2005 und 2006 - bezogen auf eine intensivere städtische Kontrolle - rechnerisch verdoppelt und hoch gerechnet worden. Es ergab sich dabei ein Defizit in sechsstelliger Höhe.
Für das Ergebnis war der hohe Anteil der Ordnungswidrigkeiten im niedrigen Verwarnungsgeldbereich, d. h. Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h maßgebend.
Die hohe Verkehrsdichte in der Stadt und der Umstand, dass nur innerorts kontrolliert werden darf, lassen in vielen Bereichen keine hohen Geschwindigkeiten zu.
Der benannte Bedarf an zusätzlichem Personal von mindestens 10 Mitarbeitern trifft im Vergleich zu anderen Städten zu. Die Personalstärke liegt bei vergleichbaren Städten zwischen 9 und 15 Mitarbeitern. Es muss auch Personal für die Fahrerermittlungen in Trier für alle Städte mit kommunaler Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland eingesetzt werden. Diese Aufgabe nimmt die Polizei dann nicht mehr wahr.
Zu den weiteren Erkenntnissen gehören, dass die rheinland-pfälzischen Städte in der Regel keine eigenen Anhaltekommandos einsetzen. Der Grund liegt mit darin, dass kommunale Einsatzkräfte schwächere Eingriffsrechte und damit geringere Durchsetzung beim Anhalten haben.
In der Antwort zur Frage 1 wurde ausgeführt, dass die Verwaltung die zeitnahe Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Anhaltekommandos der Polizeiinspektion Trier anlässlich der allgemeinen und besonderen Verkehrskontrollen an den „Trier-Tagen“ als effizientere und qualitativ bessere Verkehrserziehung und Unfallprävention hält.
Zusatzfrage von Ratsmitglied Herr Lehnart.
Sie begründen Ihre Antwort in erster Linie auf die damaligen Erkenntnisse in 2006. Inzwischen haben wir 2010 mit einigen Erfahrungen in anderen Städten. Außerdem hat bei der Landesregierung - wie wir wissen - ein Umdenken stattgefunden. Meine Frage ist jetzt, aufgrund dieser neuen Erkenntnisse und dem immer höher werdenden Druck, auch aus Tempo-30-Wohngebieten, weil die Polizei ist unterrepräsentiert an ihrem Personalbestand. Sie kann das nicht leisten. Das können alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher bestätigen. Die Anfragen nach Tempoüberwachung sind immer groß.
Handelt es sich jetzt für die Verwaltung um ein Thema, das nicht weiter verfolgt wird oder können doch die neuen Erkenntnisse, die gewonnen worden sind, in einer der nächsten Ausschusssitzungen einmal vorgestellt werden?
Antwort von Herrn Oberbürgermeister Jensen:
Also wesentliche neue Erkenntnisse liegen auch nach Ablauf der vier Jahre der Verwaltung nicht vor. Die Anfrage bei anderen Städten wird nicht eindeutig beantwortet, was positive und negative Erfahrungen anbelangt. Dafür war die Zeit jetzt auch zu kurz zwischen der Anfrage, die am 08.12.2010 eingegangen ist. Das wird natürlich uns auch weiterhin beschäftigen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hat sich kürzlich mit dem Thema auch wieder auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Übernahme als kommunale Aufgabe nicht zu empfehlen. So war ja die Überlegung, dass man das generalisiert an alle Kommunen. Wir werden das im Auge behalten. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, auch in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, dann muss man sich natürlich damit auch erneut auseinander setzen. Im Moment liegen nicht genügend Erkenntnisse und Bewertungen vor, die das entkräften, was aus unserer Sicht überwiegend gegen eine Übernahme spricht.
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