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Thema Datum

Verfahren Pachtvertrag Tankstelle in der Ostallee

21.11.2011


Antrag: Weitere Beratung zur Tankstelle in der Ostallee

Sehr geehrte Frau Kaes-Torchiani,

in der Stadtratssitzung vom 17.11.2011 wurde der Grundsatzbeschluss zur Verlängerung des
Pachtvertrages der Tankstelle in der Ostallee getroffen. Von den Vertretern der CDU und FWG
wurde zwar geäußert, dass die Pachtverlängerung befristet und der Lärmschutz berücksichtigt
sein sollten, jedoch gab es hierzu im Rahmen der Stadtratssitzung keine konkreten Angaben.

Wie bitten Sie in der nächsten Ausschusssitzung die Beratung und Festlegung der Eckpunkte
einer Vertragsverhandlung mit der Deutschen BP als Tagesordnungspunkt aufzunehmen und
dabei folgende Punkte beraten zu lassen:

- Höhe der zukünftigen Pachteinnahmen,
- Dauer der Vertragsfrist,
- Rückgabe der für den Tankstellenbetrieb nicht benötigten Fläche (15 von 22 Stellplätzen) an die Stadt und dessen Begrünung,
- Auflagen zum Verkauf außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten (gem. OVG-Urteil nur an "Reisende" und Alkohol nach 22:00 Uhr in begrenzten Mengen),
- Lärmschutzmaßnahmen.

In der Stadtratssitzung wurde von Seiten der Befürworter einer Pachtverlängerung bedauert,
dass die Beratungen 2009 in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten. Wir freuen wir uns, dass damit
die Voraussetzung geschaffen ist oben erwähnte Punkte öffentlich zu diskutieren. Wenn dem
rechtliche Gründe entgegenstehen sollten, bestehen wir darauf, dass zumindest die im Ausschuss
beschlossenen Zielvorgaben veröffentlicht werden.

Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass sich die Deutsche BP zu Beginn der Vertragsverhandlung sich mit der Veröffentlichung sämtlicher Vertragsinhalte bereit erklären sollte,
um das öffentliche Interesse zu befriedigen. In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass
eines der Hauptargumente für den Erhalt der Tankstelle die Höhe der Pachteinnahmen war.

Die Diskussion der vergangenen Woche zeigte, dass in der Öffentlichkeit die Planungsüberlegungen
zum Alleenring (des Stadtplanungsamtes, der Bürgerbeteiligungen, Lokalen Agenda
und des Porta-Nigra-Wettbewerbes) unzureichend bekannt sind. Wir bitten Sie daher, die vorliegenden
städtebaulichen und verkehrsplanerischen Überlegungen in einer Dokumentation
zusammen zu stellen und den Fraktionen sowie der Presse zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten Sie im öffentlichen Teil der nächsten Ausschusssitzung Möglichkeiten aufzuweisen,
wie nach Auffassung der Stadtverwaltung die Situation für Radfahrer und Fußgänger - trotz des
Verbleibs der Tankstelle - verbessert werden kann und mit welchen Mehrkosten eine Übergangslösung
verbunden ist.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass sich die Tankstelle in der Ostallee innerhalb des Geltungsbereiches der Werbesatzung befindet. Die in der Satzung aufgeführten Bestimmungen
sind m.E. spätestens mit der Pachtverlängerung anzuwenden. Dies betrifft insbesondere § 5.6
der Werbesatzung, wonach Fahnen als Werbeanlage nicht zulässig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Heinrich



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