Antrag: Ausstieg aus dem Kohlekraftwerk Hamm
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt in der Sitzung des Stadtrates am 17.11. 2011 den folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Trier beendet so schnell wie möglich das Engagement in der Kohleverstromung im Gemeinschaftskraftwerk Hamm.
Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH den Verkauf der Gesellschaftanteile (10
MW Kraftwerksscheibe) am Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG zu
veranlassen.
Die Geschäftsführung der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ist anzuweisen,
ein Verkaufsverfahren für den Verkauf der Kraftwerksscheibe einzuleiten und den
Anteil am Markt zu platzieren um ihn gewinnbringend zu veräußern. Bei den
Kaufpreisverhandlungen ist das Ergebnis des durch die SWT beauftragten
Ertragswertgutachtens zu Grunde zu legen. Ein wirtschaftlicher Verlust beim Verkauf
der Anteile ist zu vermeiden.
Der endgültige Verkaufsbeschluss wird durch den Stadtrat gefasst.
Begründung:
Nachdem der Mehrheitsgesellschafter RWE Power auf der
Gesellschafterversammlung vom 13.10. 2011 zwei Prüfaufträge der kommunalen
Gesellschafter abgelehnt hat und nicht davon auszugehen ist, dass sich das
Geschäftsgebaren des Mehrheitsgesellschafters zukünftig ändern wird, kann
unterstellt werden, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
kommunalen Anteilseignern auf der einen Seite und der RWE Power auf der anderen
Seite auch zukünftig nicht möglich sein wird.
Obwohl die kommunalen Gesellschafter schon im August die Einsichtnahme in die
Unterlagen und die Wahrnehmung der Informationsrechte bei der
Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG (GSH) gefordert haben, wurde dies
bisher verweigert.
Da die Beteiligung von Kommunen und damit der Einsatz öffentlichen Vermögens an
privatrechtlichen Unternehmen aber ein dauerhaftes, ununterbrochenes,
uneingeschränktes Informationsrecht voraussetzen muss und im vorliegenden Fall
davon auszugehen ist, dass diese Rechte vom Mehrheitsgesellschafter auch in
Zukunft nicht zugestanden werden, ist die Beendigung des Engagements im
Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG so schnell wie möglich
herbeizuführen.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung
durch die erhebliche Überschreitung der Baukosten und die verzögerte
Inbetriebnahme des Kraftwerkes schon heute in einem nicht zu vertretenden Umfang
angestiegen sind. Es besteht somit das Risiko, dass es mittelfristig zu einer
Verminderung der Gewinnausschüttung an die Anteilseigner der SWT kommt.
Laut Ertragswertgutachten werden die Marktbedingungen zurzeit so eingeschätzt,
dass beim Verkauf der Anteile ein angemessener Kaufpreis erzielt werden kann. Ein
Behalt der Anteile setzt die Stadtwerke einem erheblichen Risiko aus.Kostensteigerungen, die über die schon bekannten hinausgehen sowie zusätzliche
Verzögerungen bei der Inbetriebnahme können die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung
weiter herabsetzen.
Es ist angezeigt, der Geschäftsführung der SWT zeitnah einen klaren
Handlungsauftrag zu erteilen und damit u.a. ihre Position in den
Auseinandersetzungen mit dem Mehrheitsgesellschafter RWE zu stärken.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Gerd Dahm
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