|
Änderungsantrag: „Städtebaulicher Grundvertrag zur Entwicklung des
Konversionsgebietes Feyen-Castelnau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgenden Änderungsantrag zu dem TOP „Städtebaulicher Grundvertrag zur Entwicklung des Konversionsgebietes Feyen-Castelnau“ DS 475-2010 in die Stadtratssitzung am 16.11.10 aufzunehmen:
Der Antragstext soll wie folgt ergänzt bzw. geändert werden (Änderungen fett):
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt schließt mit der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (EGP) einen städtebaulichen Vertrag, um das ehemalige Kasernengelände Castelnau zu entwickeln und diese Entwicklung zu sichern und abzuschließen.
Der städtebaulichen Vertrag beinhaltet nachfolgende Eckpunkte:
Vertragsparteien sind die Stadt Trier und die EGP
Vertragsgebiet umfasst das mit Kaufvertrag vom 06.09.2010 von der Stadt an die EGP verkaufte Grundstück im ehemaligen Kasernenbereich Castelnau
Allgemeine Ziele
Für das Vertragsgebiet wird ein ganzheitlicher Entwicklungsansatz angestrebt, der ein heterogen strukturiertes Quartier zum Ziel hat, das als Bindeglied zwischen den Ortsteilen Weismark, Feyen und Grafschaft dient.
Die Nutzungsschwerpunkte sind: Wohnen, wohnaffine Dienstleistungen, wohnverträgliches Gewerbe, Nahversorgungsangebote über das Vertragsgebiet hinaus, Gemeinbedarfseinrichtungen sowie im Bedarfsfall Sondernutzungsbereiche für Freizeit und Erholung.
Als weitere Zielsetzung wird ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb, die frühzeitige Einbindung des Architektur- und Städtebaubeirates (ASB), sowie eine breit gestreute und transparente Vergabe von Planungsleistungen angestrebt.
Ziele für den Bereich Nahversorgung, Dienstleistungen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Gewerbe
Im Vertragsgebiet ist ein Nahversorgungszentrum in einer Größenordnung von ca. 3500 - 5000 qm Verkaufsfläche zu entwickeln.
Es soll einen Vollsortimenter und einen Discounter für Lebensmittel sowie darüber hinaus nicht-großflächige Handels- und Dienstleistungsangebote (wie z.B. Drogeriemarkt, Friseur, Bank, Blumen, Ärzte, Therapeuten, Apotheke, Gastronomie, ambulanter Pflegedienst etc.) enthalten. Vollsortimenter und Discounter sollten sich mit je netto 1500m2 und 800m2 an den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Trier orientieren (Fortschreibung 2004, Bd. II, Kap.5.2, Maßnahmeempfehlung „Nahversorgung in den Stadtteilen).
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im Umfeld des Nahversorgungszentrums Gemeinbedarfseinrichtungen platziert werden können. Die Beteiligung der EGP an Sozialen Einrichtungen wie Kindergärten und Jugendräumen ist sicherzustellen.
Das Planungsgebiet grenzt im Norden an den Altort Feyen. Hier bestehen bereits einige Gewerbebetriebe, denen im Bedarfsfall und unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien seitens der EGP Flächen zur Expansion anzubieten sind, soweit diese den übergeordneten Zielen nicht im Wege stehen.
Ziele für den Wohnungsbau
Das Vertragsgebiet bietet die Möglichkeit sehr differenzierte Wohnangebote zu konzipieren. Es eignet sich in besonderer Weise für die Entwicklung von Angeboten im Neubau und für die Bestandsumnutzung, für Eigentumsbildung und für Mietangebote, für individuelle Wohnformen und für gemeinschaftliche Wohnformen. Die EGP soll für diese Teilmärkte Immobilienprodukte entwickeln und vermarkten. Besonderer Wert wird auf die Initiierung und Unterstützung gemeinschaftlicher Umsetzungsformen gelegt.
Die Immobilienangebote sind jeweils zu Marktpreisen für unterschiedliche Nachfragergruppen verschiedener Sozial-, Alters- und Haushaltsstrukturen zu konzipieren. Der Vorhabenträger soll zur Abrundung des Gesamtangebotes mit kommunalen Stellen für Wohnungswirtschaft kooperieren, um auch Sozialwohnungen entsprechend dem Bedarf und in einer quartiersverträglichen Form entstehen zu lassen. Ziel ist es mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen und Neue Wohnformen zu implementieren.
Verkehrliche Erschließung
Im Rahmenplan wird ein Konzept zum Straßen / Rad - und Fußwegenetz erstellt, um die Vernetzung der bestehenden Ortsteile untereinander sowie mit dem Naherholungsgebiet Mattheiserwald zu gewährleisten.
Anzustreben ist ein stadtteilbezogenes Mobilitätskonzept mit innovativen Formen der Mobilität.
Dieses ist im Rahmen der städtebaulichen Planung vor der Vermarktung von Grundstücken und Immobilien zu konkretisieren.
Ziele für den Bereich Freiraumentwicklung
Das Vertragsgebiet wird in besonderer Weise durch Waldbestand geprägt. Dieser befindet sich rund um die Teilfläche 4: „Plateaufläche“. Grundsätzlich dient dieser Wald als zentrales Grün der Naherholung und ist entsprechend zu entwickeln. (Streichen: Bei der Konzeption des Rahmenplans ist zu prüfen ob Randbereiche bedarfsgerecht privatisiert bzw. zurückgenommen werden können.)
Zielsetzung ist der Schutz des erhaltenswerten Grün- und Baumbestandes.
Im Rahmenplan wird ein Konzept zur Grünvernetzung und Wegebeziehung erstellt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der planungsrechtlich erforderliche Ausgleich gem. 1a BauGB im Vertragsgebiet bzw. im unmittelbar angrenzenden Gebiet umgesetzt werden kann.
Ziele für den Umgang mit den baulichen Bestandsstrukturen
Das Vertragsgebiet wird grundsätzlich durch die bestehenden Mannschafts- und Verwaltungsgebäude geprägt sowie durch die bestehenden Stützmauern aus Naturstein, Treppenanlagen und Portale. Die Vertragspartner werden im Rahmenplan eine Gesamtstrategie zum Umgang mit den baulichen Bestandstrukturen entwickeln.
Möglichst viele der charakteristischen alten Kasernengebäude aus den 30er Jahren sollen erhalten werden.
Ziele für die Energie- und Klimaoptimierung
Das Quartier wird nahezu ausschließlich mit regenerativer Energie aus Blockheizkraftwerken, Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen versorgt.
Die EGP entwickelt das Vertragsgebiet unter Gesichtspunkten der Klimaschutzorientierung sowie der Energieoptimierung. Insbesondere sollen marktgängige Angebote zur lokalen Erzeugung und Verteilung von Energie unter besonderer Berücksichtigung des Angebots an regenerativen Energiequellen für das Vertragsgebiet umgesetzt werden. Hierbei gilt es, unterschiedliche Schwerpunkte für die einzelnen Teilflächen zu entwickeln, da sich die Standortfaktoren wie beispielsweise Topographie, Ausrichtung zur Sonne und Baustruktur stark unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uschi Britz, Fraktionsgeschäftsführung
|