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Thema Datum

Sicherheit bei Veranstaltungen

09.01.2012


ANFRAGE: Sicherheitsstandards bei Veranstaltungen in Trier


Sehr geehrter Herr Egger,
für den nächsten Dezernstausschuss bitten ich um Beantwortung der folgenden Anfrage:


Unter der Titelung „ Publikum will Thrill erleben“, wurde mehrfach in der örtlichen Presse über den Sturz des „Todeskugelfahrers“ im Weihnachtszirkus berichtet.
Der Zirkus präsentiert auf seiner Homepage mehrere Lebensgefährliche Nummern:

Beispiel Hochseil:
„Pyramiden, Sprünge oder die Fahrt mit dem Fahrrad über das nur wenige Millimeter dicke Drahtseil werden selbstverständlich ungesichert, aber dennoch „todsicher“ ausgeführt.“

Beispiel Todesrad:  "Immer schneller und rasanter dreht sich das Todesrad, während die Artisten ungesichert auf der Außenseite in bis zu zwölf Metern Höhe meterweite Sprünge, Salti und Pirouetten vollführen und zu allem Entsetzen der Zuschauer sogar Seilspringen und blind über das Rad laufen. Nervenkitzel und feuchte Hände sind garantiert."

Beispiel Todeskugel: Bis zu vier Artisten rasen gleichzeitig mit ihren Crossmotorrädern durch eine nur fünf Meter große Stahlgitterkugel. Es geht um Bruchteile von Sekunden.

 

In Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen habe ich folgende Fragen:

  1. Welche Sicherheitsrichtlinien sind grundsätzlich zu beachten bei öffentlichen Vorführungen? Inwieweit sind die Vorgaben des Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG) relevant?

 

  1. Hat die Stadt Einflussmöglichkeit (Genehmigungsbescheid etc.) auf öffentliche Darbietungen auf städtischem Gelände unter dem Aspekt Sicherheit und wenn ja welche?

 

Mit freundlichen Grüßen

Uschi Britz





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